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Energiepolitik im ­Schweinsgalopp

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Schlattmann: Die in letzter Zeit heftig diskutierte Novelle des EEG wurde am 27. Juni vom Bundestag verabschiedet und am 11. Juli als Tagesordnungspunkt 49 auf der letzten Sitzung vor der parlamentarischen Sommerpause im Schweinsgalopp durchgewunken. Das Gesetz tritt damit schon am 1. August in Kraft und regelt, dass für künftig in Betrieb genommene Anlagen auf selbst erzeugten und verbrauchten Ökostrom und BHKW-Strom die EEG-Umlage fällig wird.

Bolz: Es gibt zwar Rabattierungen, aber Abgaben auf den Eigenverbrauch zu bezahlen ist wie selbst ­angebaute und verspeiste Äpfel und Birnen aus dem eigenen Garten versteuern zu müssen. Grundsätzlich ist das eine Frechheit, die man sonst nur einschlägigen Bananenrepubliken zutraut.

Schlattmann: Die Rabattierung ist bei Photovoltaik eine Bagatellgrenze von 10kWp und sie sorgt ­wenigstens dafür, dass der Blitz nicht schon wieder beim normalen Endkunden einschlägt. Unsere SHK-Betriebe können die Anlagen auch weiter ohne Einschränkungen in die Haustechnik integrieren. Denn 10kWp sind immerhin schon 40 bis 50 Solarpanels. Solche Modulzahlen kommen meist nur im ­gewerblichen Bereich vor.

Bolz: Und genau deshalb laufen die Lobbyisten der Solarbranche Sturm. Seitdem Solarstrom oft ­günstiger ist als Netzstrom, lassen sich größere PV-Anlagen für den Eigenverbrauch mit Kapitalrückflusszeiten von wenigen Jahren darstellen und das sehen sie nun gefährdet. Dabei dürfte es in der Praxis trotz Sonderabgabe nur ganz enge Wirtschaftlichkeitsrechnungen verhageln. Denn die Abgabe beträgt zunächst 30 % auf die EEG-Umlage, die derzeit bei 6,24 Cent liegt und wird bis 2017 auf 40 % steigen.

Schlattmann: Also auf knapp drei Cent nach jetzigem Stand. Und das neue EEG soll ja eine weitere Erhöhung bzw. das Ausufern der EEG-Umlage verhindern. Doch wollen wir uns in dieser SBZ lieber mit der Kraft-Wärme-Kopplung beschäftigen. Gibt es da auch so eine Bagatellgrenze?

Bolz: Durchaus und die liegt ebenfalls bei 10kW. Allerdings darf die gesamte Strommenge 10MWh im Jahr nicht überschreiten. Aber selbst ein Mikro-BHKW mit 1kW elektrischer Leistung bleibt, wenn es das ganze Jahr durchläuft, bei dann maximal 8760 Stunden mit 8,76MWh und im grünen Bereich.

Schlattmann: Also schlägt auch hier der Blitz wieder nur bei Anlagen für die gewerbliche Nutzung ein. Das heißt aber umgekehrt, dass steigende Energiekosten den Markt für Mikro-BHKW weiter begünstigen. Und wenn wir dann gleich noch einen Stromspeicher mit einbauen, dann kommt der Eigenverbrauch schnell in die Größenordnung von 100 %. Und das sind für Sie, liebe Leser, sicher nicht die schlechtesten Botschaften. In diesem Sinne wünschen wir Ihnen einen erholsamen Sommerurlaub und anschließend wieder erfolgreiche Geschäfte.

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