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Von wegen alles klar!

Schmitz: Die im Dezember 2012 in Kraft getretene zweite Verordnung zur Änderung der Trinkwasserverordnung sorgt immer noch für Verwirrung und Rechtsunsicherheit. Allein beim Gesundheitsamt Stuttgart gingen in den letzten Monaten unzählige Anrufe von Fachhandwerkern ein, die nicht wissen, welche Häuser der neuen Verordnung unterliegen und in welchen Abständen Legionellen-Kontrollen durchzuführen sind.

Schlattmann: Dabei wurden die Betriebe doch von Landesfachverbänden und Innungen geschult und gut vorbereitet. Auch in der SBZ haben wir uns dem Thema bereits mehrfach umfassend gewidmet. In der Verordnung wurden wichtige Begriffe eindeutig definiert und es gibt nun klare Untersuchungs- und Anzeigepflichten hinsichtlich Legionellen. Eigentlich müsste jeder Handwerker diese Fragen rund um das Thema beantworten können.

Schmitz: So einfach ist das auch nicht. Das Ding ist sehr komplex und einige Formulierungen in der Verordnung sind immer noch schwammig. Sicherheitshalber gehen viele Betriebe – insbesondere beim Thema Warmwasser-Legionellentest – auf Tauchstation, weil ihnen die Sache zu kompliziert erscheint. Allein schon die keimfreie Probenentnahme ist eine Prozedur.

Schlattmann: Wird aber schon von vielen Handwerkskollegen in Zusammenarbeit mit einschlägigen ­Labors angeboten. Doch was macht man konkret, wenn sich herausstellt, dass die Warmwasseranlage mit Legionellen verkeimt ist und saniert werden muss?

Schmitz: Darum kann ein Betrieb sich künftig nicht mehr herumdrücken, auch wenn die Verantwortung zunächst einmal beim Betreiber liegt. Wird bekannt, dass der technische Maßnahmewert von 100 KbE Legionellen pro 100 ml Wasser überschritten wird, muss der Betreiber das Gesundheitsamt informieren und eine Gefährdungsanalyse erstellen oder erstellen lassen. So fordert es der § 16 Absatz 7 der Trinkwasserverordnung. Mit der Erstellung der dann notwendig gewordenen Gefährdungsanalyse ist der Betreiber jedoch in der Regel überfordert und auf fachkundige Unterstützung angewiesen.

Schlattmann: Hier können gute SHK-Betriebe punkten und die Analyse anbieten. Auf dem Verbandstag in Heidenheim haben mir Kollegen erzählt, dass sie mit dieser Dienstleistung bereits erfolgreich am Markt sind - und das zu Verrechnungssätzen von 80 bis 90 Euro. Dabei ist so eine Gefährdungsanalyse einfacher zu erstellen als man denkt. Im entsprechenden ZVSHK-Merkblatt werden die notwendigen Untersuchungen und eventuell notwendige Maßnahmen detailliert geschildert. Anhand dieses Musters kann man die jeweilige Analyse durchführen. Doch mehr dazu im Top-Thema dieser SBZ.

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