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Alles Theaterdonner?

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Seit Jahresbeginn gilt das Gesetz zum Mindestlohn – flächendeckend und branchenübergreifend und damit auch für die SHK-Branche. Nun zahlen alle ihren Mitarbeitern mindestens 8,50 Euro brutto pro Stunde und alles ist gut oder? Ganz so einfach ist es dann doch nicht! Denn um nachweisen zu können, dass der Mindestlohn eingehalten wird, müssen Arbeitgeber in neun Branchen – darunter auch die Betriebe des Installateur- und Heizungsbauerhandwerks – jetzt die Arbeitszeiten ihrer Mitarbeiter täglich penibel genau erfassen und dokumentieren. Und zwar mit exakter Uhrzeit von Arbeitsbeginn und -ende sowie der Dauer jeder einzelnen Pause. Die Unterlagen müssen anschließend für mindestens zwei Jahre aufbewahrt werden. Nur Angestellte, die monatlich mehr als 2958 Euro brutto verdienen, sind davon ausgenommen.

Der Generalsekretär des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks (ZDH), Holger Schwannecke, kritisierte erst kürzlich die Aufzeichnungsbürokratie beim Mindestlohn als unverhältnismäßig und bezeichnete die neuen Regelungen zur Kontrolle der Einhaltung des Mindestlohns als praxisfern und unnötige Gängelung der Betriebe. Ist die Kritik berechtigt oder nur Theaterdonner? Fakt ist: Für die meisten Handwerksbetriebe hält das Mindestlohngesetz nicht viel Neues bereit. Denn schon seit über zwei Jahrzehnten ist im Arbeitszeitgesetz die Erfassung von Überstunden – und damit auch die Erfassung von Arbeitszeit – vorgeschrieben.

Darüber hinaus macht das neue Gesetz auch keine Vorgaben, wie und durch wen die Arbeitszeitdokumentation zu erfolgen hat. Auch ist die Form der Dokumentation nicht geregelt, sie muss allerdings bei einer Prüfung nachvollziehbar sein. Der Arbeitgeber kann diese Aufgabe durchaus seinen Mitarbeitern übertragen und sie sogar verpflichten, ein Arbeitszeittagebuch zu führen. An dieser Stelle lässt der im Handwerk allseits bekannte Stundenzettel grüßen.

Neu im Mindeslohngesetz geregelt ist allerdings, dass nun auch kaufmännische und technische Angestellte ihre Arbeitszeit dokumentieren müssen, sofern sie im Monat weniger als 2958 Euro brutto verdienen. Doch ist das wirklich ein Problem oder gar ein Riesenaufwand im Handwerk? Ich denke nicht, denn wer hier unverhältnismäßig viele Angestellte beschäftigt, hat eher ein Problem mit seiner Organisation als mit der Dokumentation oder?

Dies meint zumindest

Ihr

Norbert Schmitz

SBZ-Redakteur und Handwerksmeister

schmitz@sbz-online.de

„Das neue Mindestlohngesetz regelt zusätzliche Aufzeichnungspflichten für Arbeitgeber.“