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Aus dem Tollhaus

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Wie sich der Sanierungsstau in den Heizkellern verschärfen lässt, das hat die alte Landesregierung von Baden-Württemberg mit ihrem Erneuerbare-Wärme-Gesetz vorexerziert. Seit 2010 soll der Anteil regenerativ erzeugter Wärme auch bei der Heizungssanierung bei 10 % liegen. Wenn möglich, sollte eine Solarthermie zur Warmwassererzeugung aufs Dach, es sind aber auch Ersatzmaßnahmen zulässig wie die Verwendung von Gas oder Heizöl mit einem 10-prozentigen Anteil biologisch gewonnener Brennstoffe.

Die Sanierungsquote ist wie erwartet deutlich zurückgegangen und sicher dürfte es nur noch eine Frage der Zeit sein, bis Schwarzmärkte für Ersatzteile von Uraltkesseln entstehen und das altehrwürdige Handwerk des Kesselflickers einen wundersamen Aufschwung erlebt. Aber mal Spaß beiseite: Dumme Ideen hat wohl jeder schon einmal gehabt, aber spätestens wenn der Schaden offenkundig wird, lässt ein vernüftiger Mensch den Unfug schnell, diskret und möglichst rückstandsfrei verschwinden.

Ganz anders die derzeitige (grün-rote) Landesregierung, die den Anteil der erneuerbaren Wärme demnächst von 10 auf 15 % erhöhen – wohlgemerkt bei der Sanierung – und dazu noch Ausnahmen abschaffen will. Diese hatten den Schaden des alten Gesetzes bislang wohl noch einigermaßen in Grenzen gehalten. Insbesondere kam das Gesetz bislang nicht für Etagenheizungen und gewerblich genutzte Gebäude zur Anwendung. Auch gab es noch eine Art Sozialklausel und der Vollzug soll bislang auch nicht wirklich stattgefunden haben.

Die statistischen Zahlen vom Schornsteinfegerverband sprechen klare Worte: Um Vorzieheffekte herauszurechnen muss man Sanierungszahlen schon vor 2010 für verschiedene Bundesländer vergleichen. Für Altanlagen bis 50kW ergeben sich für die Zeitspanne von 2006 bis 2012 beispielsweise folgende Austauschraten: In Baden-Württemberg wurden 30% der Altanlagen saniert, während es Bayern auf 40 % brachte.

Die Verschärfung dieses Gesetzes wird nicht nur der Umwelt schaden, sie wird auch negative soziale Auswirkungen haben. Da wird der Tausch der Heizanlage nicht wie in Bayern runde 9000 Euro kosten, sondern eher 20000, wie Prof. Küchen vom IWO auf einer Pressekoferenz in Stuttgart vorrechnet. Einen ausführlichen Bericht hierzu lesen Sie ab Seite 12. Die im Mittel mehr als doppelt so teuren Heizungsmodernisierungen werden sich vor allem diejenigen nicht leisten können, denen die hohen Energiekosten schon jetzt am meisten zusetzen.

Man muss sich ernsthaft fragen, was eine solche Landesregierung eigentlich erreichen will. Mir fallen da die vielen, schönen Posten in der Verwaltung ein, um den bürokratischen Aufwand zu bewältigen. So können noch mehr Menschen einer unproduktiven Tätigkeit nachgehen und dafür Steuergelder kassieren. So schafft man sich Gefolgsleute.

Doch es gibt noch einen wichtigeren Kritikpunkt. Mit solchen Gesetzen wird der Bürger systematisch entmündigt. Er wird nicht nur durch die exorbitant hohe Steuerbelastung enteignet, sondern sein Verhalten soll auch noch durch möglichst allumfassende und lückenlose Vorschriften und Gängeleien bis ins kleinste Detail gesteuert werden.

Das ist im Kern vor allem mittelstandsfeindliche Poltik. Dagegen gilt es überall, wo möglich, laut und deutlich Stellung zu beziehen.

Uwe Bolz
SBZ-Redakteur
und Verfahrensingenieur