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EU-Richtlinie fordert Netto-Null­energie-Gebäude

Die gegenwärtige Wirtschaftskrise konnte der deutschen Solarwärme­branche bislang nichts anhaben. Im Gegenteil: Der Bundesverband Solarwirtschaft (BSW-Solar) meldete bei den heimischen Kollektorenherstellern sogar einen Absatzanstieg von 10,5 % im ersten Quartal gegenüber dem Vorjahr. Inzwischen kommt auf jede dritte verkaufte Heizung in Deutschland eine Solarwärmeanlage. Trotz des derzeit relativ niedrigen Ölpreisniveaus gibt es handfeste Gründe dafür, dass die Endverbraucher in Solarthermieanlagen investieren. Dazu gehören, neben der Energiekosteneinsparung, die Förderung über das Marktanreizprogramm, die Geldanlage in eine werterhaltende Maßnahme sowie die Wünsche nach mehr Versorgungssicherheit und mehr Unabhängigkeit von Öl und Gas. Auch das seit Januar 2009 gültige Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz trägt zum positiven Marktumfeld bei. Entsprechend gut ist die Stimmung bei den Solarthermieunternehmen: Nach Angaben des BSW-Solar beurteilt knapp die Hälfte ihre gegenwärtige Lage als gut bis sehr gut. Und 51 % rechnen mit einer günstigen Geschäftsentwicklung in den nächsten sechs Monaten (siehe Seite 28).

Auch langfristig gesehen steht die Ampel auf Grün. So hat z. B. das Europäische Parlament am 23. April die Neufassung der Richtlinie zur Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (2002) verabschiedet. Ziel der Aktualisierung ist es, bis zum Jahr 2020 den Energie­verbrauch in der EU um 5 bis 6 % und die CO2-Emis­sionen um bis zu 5 % zu reduzieren. Inter­essant ist, dass die EU-Mitgliedsstaaten bis zum 31. Dezember 2018 sicherstellen müssen, dass alle neu gebauten Gebäude nur noch so viel Energie erzeugen dürfen wie sie selber verbrauchen. Ab 2019 sollen dann nur noch „Netto-Nullenergiegebäude“ errichtet werden. Die Richtlinie beschreibt diese Gebäude wie folgt: „Der jährliche Primärenergieverbrauch darf aufgrund der sehr hohen Energieeffizienz des Gebäudes nicht die Energieerzeugung vor Ort aus erneuerbaren Energien übersteigen.“

Unter die Bestimmungen der novellierten Gebäuderichtlinie fallen zudem auch Bestandsgebäude, wenn mehr als 25 % der Gebäudehülle, die sich unmittelbar auf die Gesamtenergieeffizienz des Gebäudes auswirkt, einer Renovierung unterzogen wird. Unsere Bundesregierung muss bis zum 30. Juni 2011 nationale Maßnahmenpläne zur Umsetzung der Richtlinie vorlegen.

Die Mittel- und Langfrist-Perspektiven sind klar: Mit Blick auf eine zukunftssichere Wärme- und Energieversorgung rückt der Einsatz von erneuerbaren Energien immer stärker in den Mittelpunkt des Marktes. Damit Sie, liebe SBZ-Leser, auf dem aktuellen technischen Stand sind, liefern wir Ihnen den entsprechenden Überblick in unseren ISH-Nach­lesen. In diesem Heft finden Sie ab Seite 40 viele solare Produktneuheiten von der ISH 2009, wie neue, ertragsoptimierte Kollektor- und Speichermodelle, verbesserte Montagesysteme, intelligentere Solarregler sowie kompakte Solarstationen.

Für SBZ-Leser mit größerem Informa­tionshunger empfiehlt sich der Besuch der Fachmesse Intersolar in München. Vom 27. bis 29. Mai erwarten Sie dort 1300 Aussteller mit einem Angebot rund um Photovoltaik und Solarthermie. Einen Gutschein zum kostenlosen Messe-Eintritt finden Sie auf Seite 26. Dass Sie viele interessante Anregungen entdecken, wünscht Ihnen

Jürgen Wendnagel
SBZ-Redakteur

wendnagel@sbz-online.de