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Pro Schornsteinfeger — kontra SHK

Gravierende Veränderungen

Inhalt
© Foto: Andreas Körner

Jetzt ist er raus, der Entwurf zur Neuregelung des Schornsteinfegergesetzes; noch vor der Sommerpause soll er in geltendes Recht umgesetzt werden. Schon das im Herbst 2007 veröffentlichte Eckwertepapier ließ nichts Gutes vermuten. Aber jetzt kommt alles noch viel schlimmer – vorausgesetzt, der Entwurf wird vom Parlament in der jetzigen Form verabschiedet. Dann kann der Bezirksschornsteinfeger, der künftig Bezirksbevollmächtigter heißt, nicht nur hoheitliche Aufgaben, wie das Führen der Kehrbücher und die regelmäßige Feuerstättenschau wahrnehmen. Er darf gleichzeitig auch die Wartung und Reinigung der Anlage anbieten.

Den SHK-Betrieben drohen dadurch massive Umsatzeinbrüche. Denn welcher Kunde wird noch die Wartung über den SHK-Betrieb ausführen lassen, wenn der schwarze Mann alles aus einer Hand, mit hoheitlichem Abnahmesiegel und ohne erneute Anfahrtskosten leisten kann? Oder stellen Sie sich folgende Situation vor: Stellt der Bezirksbevollmächtigte von amtlicher Seite die Betriebsunsicherheit einer Feuerungsanlage fest, kann er eine Stilllegung anordnen oder dem Kunden gleichzeitig die Mängelbeseitigung anbieten. Der neue Brenner oder der neue Kessel wird ­ quasi gleich mitgeliefert. Dass dies keine Theo­rie ist, zeigen die vielfältigen Qualifizierungsmaßnahmen: Schornsteinfeger belegen schon seit geraumer Zeit Wartungskurse bei Handwerkskammern und Herstellern und bilden sich zu Energieberatern weiter.

Obwohl von der Europäischen Union nicht gefordert, stellt die Bundesregierung mit deutscher Gründlichkeit alles auf den Kopf und macht aus SHK-Betrieben und Schornsteinfegern knallharte Wettbewerber. Doch wenn schon Wettbewerb, dann darf die Chancenverteilung aber nicht einseitig sein. Deshalb wehren sich Zentralverband und SHK-Landesverbände vehement gegen diese Ungleichbehandlung. Aber auch Sie können Ihr Scherflein dazu beitragen, indem Sie „Ihren“ Bundestagsabgeordneten auf diese Fehlentwicklungen und den damit eventuell verbundenen Abbau von Arbeitsplätzen hinweisen und Ihren Protest kundtun. Hintergrundinformationen hierzu finden Sie in unserem Beitrag ab Seite 16, in dem auch ZV­SHK-Hauptgeschäftsführer Michael von Bock und Polach zu den aktuellen Geschehnissen Stellung bezieht.

Ende April soll sie nun endlich da sein: die neue TRGI. Die Überarbeitung der Technischen Regeln für Gas-Installationen begann bereits im Jahre 2003 und wurde im November 2006 vom Technischen Komitee Gasinstallation abgeschlossen. Es folgte der übliche Weg der Zulassung eines DVGWRegelwerks, der Entwurf mit dem neuen TRGI und zahlreichen Einsprüchen. Die neue 190 Seiten starke Regel bringt zahlreiche Änderungen. So können künftig auch Mehrschichtverbundrohre und Polyethylenrohre zum Einsatz kommen. Zudem gibt es ein neues Berechnungsverfahren für Gasleitungen, auf das schon allein wegen der korrekten Auslegung des Gasströmungswächters nicht verzichtet werden kann. Ein Diagramm und Tabellenverfahren soll die Berechnung jedoch so weit vereinfachen, dass die Auslegung auf einem Bierdeckel erfolgen kann. Den Bier­deckel mit der Beispielrechnung und was sich sonst noch alles ändert, finden Sie in unserem Beitrag ab Seite 28. Er bildet den Auftakt der mehrteiligen SBZ-Artikelserie, in der Handwerks- und Redaktionskollege Jörg Scheele alle praxisrelevanten Dinge herausgearbeitet hat. Dass Ihnen die Beiträge bei der Umsetzung der TRGI weiterhelfen und Sie mit dem neuen Regelwerk schnell vertraut werden, wünscht Ihnen

Ihr

Dirk Schlattmann
Handwerksmeister und
SBZ-Chefredakteur

Übrigens: Gemeinsam mit dem DVGW hat die SHK-Berufsorganisation bundeseinheit­liche Schulungsmaßnahmen entwickelt. Weitere Infos gibt es bei Ihrem Landesverband.