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Steilvorlagen sicher im Tor versenken

© Foto: Andreas Körner

Noch nie gab es in einem Juni derart viele und für unsere Branche wichtige politische Weichenstellungen: So verabschiedete der Bundestag am 6. Juni den ersten Teil vom „Integrierten Energie- und Klima-Programm“ (IEKP). Zentraler Bestandteil war zum einen die Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG), das den weiteren Ausbau der alternativen Stromversorgung regelt. Mit der neu beschlossenen, schnelleren Absenkung der Solarstromförderung kann die Photovoltaik-Branche zwar leben. Um eine attraktive Rendite für PV-Anlagen-Käufer zu erhalten, müssen die Hersteller die Preise für Solarkomponenten jedoch noch stärker als bislang senken. Ob das funktionieren kann, erfahren Sie ab Seite 40.

Das brandneue Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) verpflichtet private Eigentümer sowie den Staat und die Wirtschaft ab 2009 bei Neubauten einen bestimmten Anteil von Erneuerbare Energien für die Wärmeversorgung zu nutzen (z.B. mind. 15 % durch solarthermische Anlagen). Das Gesetz sieht aber auch eine ersatzweise Erfüllung vor, wie z.B. die Übererfüllung der energetischen Mindestvorgaben der EnEV um 15 %. Übrigens: In Baden-Württemberg ist ein ähnliches Gesetz bereits in Kraft getreten.

Am 18. Juni hat das Bundeskabinett dann das zweite Paket zur Umsetzung des IEKP beschlossen. Hier ist die für unsere Branche wichtigste Novelle der Energieeinsparverordnung: Ab dem 1.1.2009 sollen die energetischen Anforderungen an Gebäude um durchschnittlich 30 % erhöht werden. Dies betrifft sowohl den Neubaubereich als auch den Gebäudebestand, wenn dort wesentliche bauliche Veränderungen vorgenommen werden. Außerdem ist vorgesehen, den Vollzug der EnEV erheblich konsequenter auszugestalten. So soll der Schornsteinfeger im Rahmen der Feuerstättenschau prüfen, ob z.B. der alte Heizkessel außer Betrieb genommen wurde. Bei Nichterfüllung setzt er dem Eigentümer eine Frist. Bei fruchtlosem Ablauf droht dann ein hohes Bußgeld.

Die Ziele der Regierung sind klar definiert: den Energieverbrauch senken, das Klima schützen, die Energieeffi­zienz erhöhen, das Energiesparen fördern und die Erneuerbaren Energien ausbauen. Umweltminister Gabriel betonte, dass der Staat den Bürgern bei den Investitionen helfen wolle und stellt für den Klimaschutz in Wohngebäuden zwei Milliarden Euro in Aussicht. Eine erste (kleine) Maßnahme verkündete er am 17. Juni: Der Kesseltauschbonus im Marktanreizprogramm wurde erweitert und verlängert (Seite 9).

Das IEKP und die Förderprogramme sind Steilvorlagen für die Heizungsbranche. Allerdings müssen wir die Bälle annehmen und selbst ins Tor befördern; das bedeutet: die verunsicherten Eigentümer zur Heizungssanierung zu motivieren. Von Industrie, Verbänden und Handwerk müssen sie dazu immer wieder dieselbe, möglichst Energieträger- und Technik-neutrale Grundbotschaft hören: „Lieber Altanlagenbesitzer, von uns bekommst Du die zu Dir passende, bezahlbare und zukunftssichere Systemlösung, mit der Du viel Energiekosten sparst.“ Diese Vorgehensweise schließt jedoch nicht aus, Trendthemen zu nutzen, um das Interesse der Endkunden zu wecken, sich mit der Heizung zu befassen. Dazu bietet sich momentan die Solarwärme an, die sehr beliebt ist, wie die Absatzzahlen und die Rekordbesucherzahl auf der Intersolar beweisen (Seite 44). Weniger geeignet sind Heizöl und Erdgas, die sich aufgrund des ­hohen Preisniveaus im Image-Tief befinden. Doch welche Anlagensysteme und Energieträger dann aber hinterher tatsächlich zum Einsatz kommen werden, entscheidet sich erst letztlich nach dem Beratungsgespräch mit dem Heizungsfachhandwerker.

Gelungene Ball-Annahmen und viele Treffer ins Tor – sprich Aufträge – wünscht Ihnen

Jürgen Wendnagel
SBZ-Redakteur
wendnagel@sbz-online.de