Die Konjunktur brummt und die Auftragsbücher der SHK-Handwerksbetriebe sind gut gefüllt. Entsprechend positiv ist auch das derzeitige Zahlungsverhalten vieler Unternehmen. Nach einer Studie der Wirtschaftsauskunftei D&B Deutschland zahlten im ersten Quartal 2011 immerhin 85,9% der Handwerksunternehmen ihre Rechnungen zum vereinbarten Zeitpunkt. Doch bei aller Freude über diese Entwicklung ist eines nicht zu unterschätzen: Mit dem Auftragsboom hat sich auch das Ausfall- und Liquiditätsrisiko für die Betriebe erhöht. Steigende Insolvenzzahlen und eine schlechte Zahlungsmoral der Kunden tragen zu dieser Entwicklung bei.
Laut einer Umfrage des Bundesverbandes Deutscher Inkasso-Unternehmen (BDIU) ist die Zahlungsmoral mittlerweile zwar leicht gestiegen. Dem betroffenen Unternehmer nutzt dies jedoch wenig, wenn gerade er auf seinen berechtigten Forderungen sitzen bleibt. Vor allem mittelständische Betriebe haben immer wieder Probleme, rechtzeitig ihre Außenstände einzutreiben – und das oftmals mit existenzbedrohenden Folgen. Die vielfach beschworenen deutschen Tugenden wie Zuverlässigkeit und Pünktlichkeit gelten in Bezug auf Zahlungsbeziehungen zwischen Kunden und dem Handwerksunternehmen scheinbar immer weniger, egal ob es sich um öffentliche, private oder gewerbliche Auftraggeber handelt.
Vor allem öffentliche Kunden als Auftraggeber zu haben, ist für immer mehr Handwerksbetriebe wenig erfreulich. Obwohl die öffentliche Hand eigentlich Vorbildcharakter haben sollte, müssen Leistungserbringer in der Regel 60 Tage und länger auf die Begleichung ihrer Rechnungen warten. Wachsamkeit ist auch bei Privatkunden geboten, denn die Zahl der Verbraucherinsolvenzen wird im laufenden Jahr auf hohem Niveau verharren. Hier heißt es: Barzahlung vereinbaren oder zumindest geeignete Sicherungsmaßnahmen treffen, um Forderungsausfällen vorzubeugen. In jedem Fall sollte vor der Auftragsannahme die Bonität des potenziellen Kunden bei einschlägigen Anbietern überprüft werden. Darüber hinaus ist Wachsamkeit geboten und eine fortlaufende Überwachung der Außenstände Pflicht.
Dass Sie, liebe SBZ-Leser, auch vom derzeitigen Auftragsboom profitieren und stets von Forderungsverlusten verschont bleiben, wünscht Ihnen
Ihr
Norbert Schmitz
SBZ-Redakteur
und Handwerksmeister