Mit hehren Worten hat die Politik die Novellierung des Schornsteinfegerwesens begleitet: Einen fairen und freien Wettbewerb wollte der Gesetzgeber schaffen. Dem SHK-Handwerk drohe durch die einseitige Aufhebung des Nebentätigkeitsverbotes für Bezirksschornsteinfegermeister kein Wettbewerbsnachteil. Alles wäre bestens geregelt. Nach einem Übergangszeitraum würde dem SHK-Handwerk bei Eintragung mit dem Schornsteinfegerhandwerk in die Handwerksrolle der Markt in gleicher Weise für Schornsteinfegertätigkeiten geöffnet – abgesehen von den hoheitlichen Tätigkeiten.
Mit dieser Aussicht auf gleichberechtigte Marktbearbeitung haben der ZVSHK und das Schornsteinfegerhandwerk 2009 eine Verbändevereinbarung geschlossen und damit die Grundlagen für eine handwerksrechtliche Qualifikation ihrer jeweiligen Mitgliedsbetriebe geschaffen. Schornsteinfeger können dadurch notwendige Qualifikationen erwerben, um eine Handwerksrollen-Eintragung mit dem SHK-Handwerk zu erhalten. Das ermöglicht Schornsteinfegerbetrieben mit ihren Mitarbeitern die von der Eintragung umfassten Tätigkeiten am Markt anzubieten.
Für den umgekehrten Fall sollte im Sinne des fairen Wettbewerbes ebenfalls gelten: Die Rolleneintragung mit dem Schornsteinfegerhandwerk reicht für einen SHK-Betrieb aus, um freie Schornsteinfegertätigkeiten anbieten zu können. Aber diese Gleichung missfällt den angeblichen Wettbewerbshütern aus dem Bundeswirtschaftsministerium. Sie argumentieren, dass neben dem Betriebsleiter nur Schornsteinfegergesellen solche Tätigkeiten ausführen dürfen. Somit darf auch ein qualifizierter Kundendiensttechniker nach derzeitigem Stand keine „freien“ Schornsteinfegertätigkeiten ausführen, auch wenn der Betrieb sich dafür durch die Schulung qualifiziert hat. Dies obwohl die Eintragung mit dem Schornsteinfegerhandwerk für SHK-Betriebe die Grundlage dafür bildet. Die Zusatzqualifikation wird entwertet, weil in der betrieblichen Organisation eines SHK-Betriebes der Betriebsleiter die Verantwortung für die Ausführung der Tätigkeiten seiner Mitarbeiter trägt, jedoch bei der Wartung in der Regel nicht mit vor Ort ist.
Umso mehr überrascht es, dass im Gegenzug ein bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger aber mit SHK-Rollen (Teil-)eintrag durch seinen angestellten Schornsteinfegergesellen ab Jahresbeginn 2013 Messung und Wartung aus einer Hand anbieten kann. Eine Zusatzqualifikation des Schornsteinfegergesellen wird hier jedoch nicht gefordert. Auch so lässt sich ein Markt abschotten; von freiem Wettbewerb keine Spur. Schornsteinfegertätigkeiten bleiben so de facto dem Schornsteinfegerhandwerk vorbehalten. Da haben die Glücksbringer der Nation selbst großen Dusel gehabt – oder einflussreiche Freunde.
So gilt auch nach der von der Politik viel gepriesenen Novellierung des Schornsteinfegergesetzes: SHK-Betriebe werden aufgrund der restriktiven Auslegung des Bundeswirtschaftsministeriums weiterhin das Ergebnis ihrer Arbeiten mit den entsprechenden Messungen prüfen. Und der Schornsteinfeger wird im Nachgang eine weithin identische Messung vornehmen und noch einmal in Rechnung stellen. Leidtragende sind die Bürgerinnen und Bürger. Die unnötige Doppelmessung kostet die Anlagenbetreiber pro Jahr fast 240 Millionen Euro. Hier muss seitens des Wirtschaftsministeriums im Sinne eines wirklich fairen Wettbewerbs und mit Hinblick auf die Geldbörse unserer Kunden nachgebessert werden. Dafür setzen wir uns weiterhin vehement ein.
Elmar Esser
Hauptgeschäftsführer
Zentralverband Sanitär Heizung Klima