500000 Ölheizungssysteme in Deutschland sind älter als 30 Jahre, weitere vier Millionen Anlagen über 25. Trotz der damit verbundenen Gefährdungen gibt es in der neuen AwSV-Verordnung über Anlagen mit wassergefährdenden Stoffen keine Überprüfungspflicht.
Dies obwohl unsere Berufsorganisation, der ZVSHK bzw. die ÜWG-SHK und der Bundesverband Lagerbehälter dies gefordert hatten. IWO und Mineralölwirtschaft votierten dagegen – die Öllobby hat sich offensichtlich durchgesetzt.
Auf den Fachartikel „Mehr Aufwand durch die neue AwSV“ in der SBZ 13/2014 und den in gleicher SBZ veröffentlichten Leserbrief von Wolfgang Dehoust erhielten wir folgende Stellungnahme und Bilder aus dem Sachverständigenbüro Schmitt (VAwS Sachverständiger der ÜWG), der die Notwendigkeit einer derartigen Überprüfung unterstreicht:
Ergänzend zum Beitrag AwSV von Herrn Dehoust in der SBZ 13/2014 sende ich Ihnen folgendes Erlebnis: Im Rahmen eines zu erstellenden Gerichtsgutachten, bei dem die Fragen im Beweisbeschluss sich nur auf die Funktionsfähigkeit einer Heizungsanlage (Ölversorgung) und nicht auf die vorschriftsmäßige Ausführung bezogen, fand ich beim Ortstermin die nachstehend abgebildete Ölversorgung vor. Ich denke, da erübrigen sich alle weitere Kommentare über die Notwendigkeit der Überprüfung, auch von Kleinanlagen.
Horst-Dieter Schmitt
76467 Bietigheim