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BImSchV-Novelle

Von Feinstaubemissionen und Dreckschleudern

Zum Beitrag „Weniger Feinstaub aus Holzfeuerungen“, in dem wir in der SBZ 19/2007 die Kerninhalte der BImSchV-Novelle vorgestellt haben, erhielten wir folgende Anmerkungen von Kundendienstmonteur Siegfried Scheible:

Jedes Gesetz ist nur so wirksam, wie seine Überwachung. In diesem Fall wäre eine Messung sämtlicher Kleinfeuerungsanlagen, Kaminöfen, Einzelöfen, Heizkessel dringend erforderlich und zwar unter gegebenen Betriebsbedingungen mit dem vorhandenen Brennstoff, wie es bereits schon Jahrzehnte für Ölfeuerungen durch die BImSchV gehandhabt wird.

Eine Typ-Prüfung auf dem Prüfstand des Herstellers entspricht in keiner Weise den Betriebsbedingungen vor Ort, außer bei automatisch beschickten Anlagen, wenn sie regelmäßig gewartet werden. Da die Betreiber einer Anlage selten die Bedienungsanleitung beachten sowie die zur Verfügung stehenden Brennstoffe nur bedingt den nach der Betriebsanleitung geforderten Lager und Trocknungszeiten entsprechen.

Eine weitere Problematik stellt sich besonders an handbeschickten Anlagen dar, die häufig als häusliche Müllverbrennungsanlagen genutzt werden. Dies ist – insbesondere in Gebieten, wo die Restmüllentsorgung über die Zahlung der Leerungen abgerechnet wird der Fall.

Was hier dann in die Luft geht, kann sich jeder vorstellen (z.B.PVC setzt bei der Verbrennung Chlor- und SaIzsäureverbindungen frei). Zum anderen gibt es auch bei der Verbrennung von ­naturbelassenem Holz durchaus noch Schadstoffemissionen, die mit den zur Verfügung stehenden Messgeräten überhaupt nicht erfassbar sind. Des Weiteren entstehen beim Anfeuern bzw. Anbrennen unter Schwachlast CO-Werte, die weit über die Messgrenzen der Geräte hinausgehen, und unter Umstanden das 200-fache an ppm-Werten einer nicht mehr ganz neuen Ölheizung erzeugen.

Siegfried Scheible

75443 Ötisheim