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FLÜSSIGGAS

Außerplanmäßiger Einsatz verursacht zusätzliche Kosten

Zum Leserbrief mit der Überschrift „Flüssiggas – Lieferant gekündigt“ aus der SBZ-Ausgabe 9 hat uns eine Gegendarstellung des Unternehmens Progas erreicht.

Im genannten Leserbrief beschwerte sich die Inhaberin eines SHK-Betriebes, das Unternehmen Progas habe von einem gemeinsamen Kunden bei der Bestellung einer kurzfristigen Gaslieferung einen unverhältnismäßig hohen Preisaufschlag verlangt und eine akute Notsituation des Kunden ausnutzen wollen. Diese Darstellung ist sachlich falsch und liegt offenbar einem Missverständnis der Autorin zugrunde.

Richtig ist, dass das Unternehmen Progas weder einen Preisaufschlag auf die zu liefernde Gasmenge vorgenommen, noch die Notsituation des Kunden ausgenutzt hat. Kurzfristige Ad-hoc-Gaslieferungen, die innerhalb von weniger als fünf Tagen erfolgen sollen, erfordern die Vereinbarung einer individuellen Terminlieferung. Für die Sonderfahrt berechnet Progas üblicherweise einen Betrag, der durch die zusätzlichen Kosten für Personal, Fahrzeuge und Fahrtkilometer entsteht: In diesem Falle waren es 95 Euro. Auch in anderen Branchen, z.B. in Handwerksbetrieben, ist es üblich, außerplanmäßige Einsätze mit zusätzlichen Kosten in Rechnung zu stellen. Progas hat den Kunden auf die geschäftlichen Rahmenbedingungen einer individuellen Terminlieferung hingewiesen. Der Kunde weigerte sich, diesen Betrag zu zahlen und hat den Vertrag mit Progas gekündigt.

Christian Osthof

Marketingleiter Progas GmbH & Co. KG

44141 Dortmund

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