Schon alleine bei dem neuen Titel „Bezirksschornsteinfeger“ läuft es mir kalt über den Rücken. Was hier passiert sowie die Art und Weise, wie hier Interessen durchgesetzt werden, haben für mich einen bitteren Beigeschmack. Man braucht sich nur an die sicherheitspolitische Debatte der letzten Jahre zu erinnern. Hier kam unter anderem auch die Mithilfe von Schornsteinfegern auf den Tisch. Lassen wir einfach einmal unsere Fantasie schweifen! Wenn man an einen spontanen Zugang zu einer Wohnung denkt, ist das mit einem regulären Durchsuchungsbefehl wahrscheinlich viel umständlicher, als wenn z.B. „Gefahr in Verzug“ ist, was immer damit auch immer gemeint sei.
Kann man sich hier vielleicht der Amtshilfe eines „Bezirksbevollmächtigen“ bedienen? Könnte das dann heißen „IM Bezirksbevollmächtigter“? Dass man diesen Herrschaften für ihre zukünftige Mitarbeit dann auch noch einen besonderen Bonus einräumt, könnte doch eine schlüssige Erklärung für diese Gesetzesnovelle sein?
Klaus Günter Gruber
60439 Frankfurt/Heddernheim