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Großhandelsmarke

Viel Ärger mit Artiga-Pumpen

Inhalt

Vor ungefähr drei Jahren haben wir Pumpen von der Firma Halm eingesetzt, die als Großhandels-Hausmarkennamen unter dem Namen ARTIGA vertrieben wurden. Es hat sich sehr schnell herausgestellt, dass die Pumpen nicht einmal die gesetzliche Gewährleistungspflicht von zwei Jahren ab Inbetriebnahme überstehen. Trotzdem weigert sich der Hersteller, die Firma Halm, Ersatz zu leisten. Und auch der Großhändler ist nicht daran interessiert, so dass wir vermutlich auf den Kosten sitzen bleiben, was uns eine Menge Geld kostet. Deshalb warne ich hier ausdrücklich davor, Produkte der Firma Halm bzw. Artiga einzusetzen.

Harald Kreiselmayer

67269 Grünstadt

Aus Gründen der Fairness haben wir der Firma Halm die Möglichkeit einer Stellungnahme eingeräumt. Hier ihre Antwort:

Es ist richtig, dass wir in einem gewissen Zeitraum Probleme mit unseren Pumpen hatten. Wir haben alle Reklamationen innerhalb dieses Zeitraums mit unseren Kunden äußerst kulant abgewickelt. Das Problem mit Herrn Kreiselmayer ergab sich daraus, dass er drei Pumpen zurückgab, die das Gewährleistungsdatum (lt. Produktionsdatum) deutlich überschritten hatten. Die Pumpen waren aus den Jahren 2004 und 2005! Prüfberichte sind vorhanden.

Da wir zwei Jahre Gewährleistung ab Einbaudatum anbieten und Herr Kreiselmayer trotz mehrfacher Bitte, auch seitens des Großhändlers, der Leiner KG in Mannheim, einen Einbaunachweis zu erbringen, nicht nachkam, wurde ein Gewährleistungsanspruch durch uns abgelehnt...

...aus unserer Sicht haben wir alles getan, um eine beiderseitige Lösung zu erzielen. Weiterhin möchte ich darauf hinweisen, dass mittlerweile die Artiga Umwälzpumpen von der Firma Laing/Lowara ITT produziert werden.

Felix Kröll

Richard Halm GmbH

73664 Baltmannsweiler

Anmerkung der Redaktion:

Einen Vorteil bietet auch im Pumpenbereich der Einsatz von Handwerkermarken. Sie stellen über die ZVSHK-Haftungsübernahmevereinbarung sicher, dass auch bei einer längeren gesetzlichen Haftungsverpflichtung gegenüber dem Endverbraucher seitens des Handwerkers, der Hersteller haftet. Derartige Haftungsübernahmevereinbarungen gibt es nicht für die Handelsmarken des Groß­handels.