Das kann man sich als SHK-Handwerksunternehmer eigentlich noch nicht mal in seinen schlimmsten Träumen vorstellen, geschehen ist es dennoch. Ein Gutachter (öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger der Handwerkskammer) hat das Foto erstellt und festgestellt: „Zusammenfassend liegt ein eindeutiger Mangel an der Beheizung der Einliegerwohnung vor. Dieser ist nach derzeitigem Stand weder vom Mieter (Nutzer) noch vom Hausbesitzer durch unsachgemäße Bedienung oder Sonstiges zu verantworten.“
Jeder mündige Bürger weiß, dass er einen Vorhang, der einen Heizkörper verdeckt, als Erstes entfernen muss, wenn die Wärme nicht ausreichend in den Raum zirkuliert.
Anmerkung der Redaktion: Bei dem Bild handelt es sich um ein Beispielfoto, der Fall und das Gutachten sind der Redaktion bekannt. Da es sich um ein laufendes Verfahren handelt, möchten wir aktuell weder den Betrieb noch den Gutachter nennen. Die SBZ bleibt aber dran an dem Fall.