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KFW

Ist der Energieberater des Handwerks jetzt für die Katz?

Seit dem 1. März dieses Jahres sind Energieberater des Handwerks nicht mehr antragsberechtigt. Dabei haben viele Handwerksmeister den Energieberater gemacht, weil sie mit der KFW Hand in Hand arbeiten wollten. Wieder Mal eine einsame und folgenreiche Entscheidung aus Berlin, wie auch SBZ-Leser Hubert Schickling am eigenen Leibe zu spüren bekam. Hier sein Brief:

Um die Umsetzung der Energiewende zu beschleunigen, wurden die Zuschüsse für energiesparende Maßnahmen im Gebäudebestand 2012 erhöht. Jedoch wurde die Verteilung dieser Mittel aus dem KfW-Programmen „Energie-effizient Sanieren und Bauen“ mit Wirkung zum 1. März 2013 verschärft, somit die Vergabe dieser Zuschüsse der KfW erheblich erschwert. Sachverständige für das Sanierungsvorhaben sollen dann wirtschaftlich „unabhängig“ beauftragt werden und dürfen neben einer Beratung, Planung und Baubegleitung für das Vorhaben weder in einem Inhaber-, Gesellschafts- oder Beschäftigungsverhältnis zu den bauausführenden Unternehmen oder Lieferanten stehen, noch Lieferungen oder Leistungen vermitteln.

Für die vielen tausend Energieberater des Handwerks, welche sich in umfangreichen Kursen fortgebildet haben, bedeutet dies das Aus. Sie, die in der Vergangenheit mit fachkundiger Beratung für eine erfolgreiche Umsetzung der „KfW-Progamme aus einer Hand“ gesorgt hatten, ist das ein Schlag ins Gesicht. Von den Betrieben wurde viel Freizeit und Geld investiert, um als Energieberater anerkannt zu werden. Einfach war das nicht, aber leider vergebens. Allein unser Betrieb hat in drei Monaten allein 14 Beratungen geleistet, KfW-Anträge nach Förderprogramm 152 gestellt und die Maßnahmen teilweise schon umgesetzt. Nun werden die Hauseigentümer gemäß den ­vorliegenden Bescheiden keinen Zuschuss erhalten, da wir als Handwerker seit 1.3.2013 keinen Antrag mehr hätten stellen und gleichzeitig ausführen dürfen. Eine Information der KfW über die geänderten Zulassungsbedingungen fand vor dem 1.3.2013 nicht statt! Zu diesem Datum wurde von der KfW lediglich ein neues Merkblatt herausgegeben. Mit Regressforderungen meiner Kunden werde ich mich wohl auseinandersetzen müssen.

Abschließend noch ein paar kritische Fragen zum Thema der „unabhängigen Beratung“. Was unterscheidet den beratenden Handwerksbetrieb (die bösen EB) vom Energieberater ohne gewerbliche Tätigkeit (die guten EB)?

  • Wenn die betroffenen Handwerker zukünftig all ihre Kunden zum ortsansässigen Energieberater schicken; ist der dann noch unabhängig?
  • Was unterscheidet die „bösen EB“ von den Baumärkten, die heute auch schon diese Dienstleistung anbieten und die entsprechenden Materialien verkaufen?
  • Was unterscheidet die „bösen EB“ von Energieversorgungsunternehmen welche diese Beratungsleistung anbieten? Beispielsweise auf dem Dena Energieeffizienzkonkress am 19.9.2012 in Berlin hat Ingo Alphéus, Vorsitzender der Geschäftsführung, RWE Effizienz GmbH über das Thema „Alles aus einer Hand, Erfahrungen mit integrierten Sanierungs-Dienstleistungen“ referiert. Auf der Homepage der RWE kann sich jeder Handwerksbetrieb, der vermittelt werden will, selbst eintragen. Hier bietet man ebenfalls „Alles aus einer Hand“ an. Was unterscheidet diese „unabhängigen Berater“ vom Energieberater des Handwerks? Sind das die „guten EB“ und die „bösen EB“, die Handwerker die potenziellen Subventionsbetrüger, die man kaltstellen musste?
  • Wie sinnvoll ist eine Regel, wenn sich nach dieser Regel die Handwerksbetriebe gegenseitig die Förderanträge ausfüllen, unterschreiben und überprüfen können oder müssen? Genau genommen kann nun der Glaser dem Malermeister oder dem Heizungsbauer, dem Dachdecker einen Persilschein ausfüllen, damit dessen Kunden in den Genuss der staatlichen Förderung kommen.

War da die alte Regelung, dass jeder Energieberater des Handwerks in seinem ureigenen Fachgebiet für sein Tun selbst verantwortlich zeichnet, nicht viel sinnvoller? Wenn die Energiewende wirklich so zügig umgesetzt werden soll, wie die Politik das vorgibt, geht es nicht ohne die Energieberater des Handwerks, mit ihrem handwerklichen Können, ihrer Erfahrung und ihrer Kundennähe.

Ich verstehe nicht, wie es seitens der KfW zu so einer Entscheidung kommen konnte. So wird die Energiewende nicht gefördert, sondern massiv behindert. In dem Zusammenhang vermisse ich auch den massiven Protest unserer Verbände und Kammern sowie der betroffenen Industrieverbände. Diese, das Handwerk diskriminierenden Regeln, müssen rückgängig gemacht werden, notfalls durch eine Klage vor dem Verwaltungsgericht.

Hubert Schickling
61750 Hofheim/Ts.

Anmerkung der Redaktion:

Es sind immer wieder diese willkürlich und nicht zu Ende gedacht anmutenden Entscheidungen aus Berlin, die nicht nur Handwerksbetrieben das Leben schwer machen. Kollege Schmickling hat Recht: Diese das Handwerk diskriminierenden Regeln sollten schon im Sinne des Klimaschutzes rückgängig gemacht werden. Werden auch Sie aktiv – legen Sie Protest ein – zumindest wenn Sie Energieberater des Handwerks sind.

Bis dahin bleibt Ihnen nur, die Anträge über einen Ihnen bekannten und zugelas­senen Energiebeater einzureichen. Die KfW wills nicht anders. Es lebe der Bananenstaat!