Können Sie bitte für mich die Zulässigkeit einer Gasleitung in einer Privatgarage prüfen? Diese wurde in einem potenziellen Kollisionsbereich mit einem Fahrzeug verlegt und von einer 32- Ampère-Stromleitung gekreuzt.
Willi Mensch
67663 Kaiserslautern
Gern kommt die SBZ dem Ansinnen von Herrn Mensch nach. Hier die Antwort: Grundsätzlich darf eine Gasleitung in einer Garage nur so installiert werden, dass die Gefahr einer mechanischen Beschädigung (z.B. durch Anfahren mit einem Kfz) weitgehend ausgeschlossen ist (vgl. TRGI, Abschnitt 5.3). In wie weit das im vorliegenden Fall erfüllt wird, kann man anhand des Fotos nicht eindeutig bewerten.
Sicherlich wäre es günstiger gewesen, die Gasleitung oberhalb der Kabelkanäle durch die Wand zu führen. Da man nicht weiß, was sich hinter der Wand verbirgt, kann man auch nicht sagen, ob das möglich gewesen wäre. Die hier entstandene „Kreuzung“ widerspricht aber nicht den TRGI, da diese mit der Forderung nach einer „möglichst kreuzungsfreien Anordnung“ (ebenfalls TRGI, Abschnitt 5.3) diese Art der Ausführung im Ausnahmefall durchaus zulässt.
Nach den TRGI wird ein Mindestabstand der Gasleitung zu einem Elektrokabel nicht festgelegt. Lediglich im Falle erdverlegter Gasleitungen wird mit dem DVGW-Arbeitsblatt G 459-1, Abschnitt 3.1.5, ein Abstand von 20 cm bei Parallelverlegung und 10 cm im Kreuzungsbereich gefordert. Diese Abstände sollen ein späteres Arbeiten an der Gasleitung möglich machen.JS