In der SBZ 14/15 informieren Sie in dem Artikel „Gefahr aus dem Wasserhahn“, dass der SHK-Unternehmer seinen Kunden die Dienstleistung der Beprobung anbieten kann. So war auch mein Gedanke, als ich im Mai letzten Jahres für rund 600 Euro den entsprechenden Kurs besucht habe. Dort hieß es jedoch, dass man die eigenen Anlagen nicht beproben darf, da man diese ja „schönproben“ könne. Durchaus nachvollziehbar, da ich selbst Anlagen kenne, welche niemals eine reguläre Beprobung überstehen würden.
Laut Aussage der Referenten meldet man sich bei einem zertifizierten Labor an, wird dann als Probenehmer eingetragen und bekommt vom Labor die entsprechenden Aufträge, Beprobungen durchzuführen. Schöner Gedanke, dass ich als überqualifizierter Installateurmeister kistenschleppenderweise irgendwelche 15-Stöcker in Berlin-Marzahn abrennen darf, um irgendwelche Proben zu nehmen, nur nicht die meiner eigenen Kunden. Das darf ich ja nicht, oder soll ich etwa verbotenerweise mit dem Labor klüngeln? Ich besorge Dir (meine) Kunden, dafür beprobe ich nur meine eigenen Kunden?
Und außerdem ist solch eine Messung auch zeit- und nutzungsabhängig. Oder was glauben Sie passiert, wenn der erste morgens um 4 Uhr 30 in die Dusche steigt, die Zirkulationsleitungen noch im Standby stehen und sämtliche Rohrschächte unisolierte Rohrleitungen von der 200m entfernten Warmwasserbereitung beherbergen? Da reicht es völlig, die über Nacht auf 35°C aufgeheizte Kaltwasserleitung zum Duschen anzustellen. Das reduziert auch noch die gezählte Warmwassermenge, ist doch praktisch! Das habe ich mir nicht ausgedacht, sondern ist Realität. Die 600 Euro für den Kurs waren unter dem Strich fast nutzlos, da ich das, was ich dort gelernt habe, für mich nicht umsetzen darf.
Rolf Mühle
14197 Berlin
Anmerkung der Redaktion:
Hier hat der Gesetzgeber bewusst Überprüfung und Sanierung voneinander getrennt – und das wird sich auch nicht so schnell ändern. Also müssen wir das Beste daraus machen. Theorie und Praxis sind ja häufig zweierlei, wie auch Handwerkskollege Mühle so treffend geschildert hat. In der Praxis setzt sich zunehmend durch, dass Betriebe lose miteinander kooperieren und unter Einbeziehung eines Labors sich gegenseitig ihre Anlagen beproben. So bleibt der Kunde erhalten und wird nicht von einem fremden Probenehmer in andere Bahnen gelenkt. Wenn man so agiert, sind die 600 Euro doch nicht für die Katz.