In der Hoffnung ein technisch anspruchsvolles Buch erworben zu haben, habe ich mir soeben die neue TRGI besorgt. Als ich mir jedoch das Deckblatt angesehen habe, ist mir die Lust zum weiterlesen vergangen. Besteht jetzt für mich die Verpflichtung so fehlerhaft zu arbeiten, wie es auf dem Deckblatt dargestellt ist?
Kennen die Herren vom DVGW-Ausschuss nichts von Rohrverlegungs- bzw. Schweißtechnik? Besteht jetzt die Pflicht Schweißnähte mit Einbrandkerben herzustellen, Gewindeverbindungen nicht richtig einzuschrauben bzw. den Hanf zu beseitigen? Für die Darstellung des neuen TRGITitels gibt es eine glatte 5 ! Die Herren vom DVGW können gerne mit mir Rücksprache halten. Es grüßt ein alter (61 Jahre) Heizungs- und Sanitärmeister.
Hans-Jürgen Louis
52525 Heinsberg
Ich muss bei Ihnen noch einige Worte loswerden. Warum wird so ein Titelbild ausgewählt? Im Zeitalter, da Kunststoff- und Metallkunststoffverbundrohre Einzug nehmen in die Gastinstallation, könnte ich mir andere Bilder vorstellen. Wer hat denn dieses so überaus fachmännische „Extremhanfing“ betrieben? Wenn schon so viel Hanf, dann doch bitte anschließend entfernen. Gewindegänge sollten nach meinem Kenntnisstand (DIN EN 10226) auf 1, 5 Gänge (ohne Hanf) reduziert werden. Des Weiteren spreche ich dem Ersteller der Schweißnaht die Schweißerqualifikation nach DVS-Richtlinie 1902-1 ab. Und das alles auf dem Titelbild einer neuen Regel. Wir können nur hoffen, dass der Rest besser gelungen ist.
Dirk Schulze, 59174 Kamen