In der SBZ 9/2013 haben wir den Verkauf über das Internet und da insbesondere die aggressiven Verkaufsaktivitäten des Online-Händlers Reuter thematisiert.
Warum geht der Fachhandwerker nicht dazu über seinen Kunden den erforderlichen Stundenverrechnungssatz zu verrechnen, der die tatsächlichen Lohnselbstkosten abdeckt? Materialaufschlag wird schließlich auch dazu benötigt, den Stundenlohn zu subventionieren. Dann benötigt er nicht mehr den teilweise völlig überzogenen Listenpreis. Er kann dann nahe der Internetpreise verkaufen (z.B. netto +5 bis 10 %). Dann wird der Kunde auch gerne etwas mehr bezahlen, da er erst eher den Kontakt zum Fachhandwerker suchen wird. Fachliche Kompetenz ist dem Kunden auch etwas wert. Allerdings sollte es schon so sein, dass die Kollegen sich einig sind.
Karsten Gaevert
50670 Köln
Anmerkung der Redaktion:
Weitere Infos rund um Online-Verkauf und Reuterbad finden sie auf http://www.facebook.com/sbz.unplugged.