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SBZ 19/2008

Messungen nach BImSchV im Kreuzfeuer

Zu der Anfrage von Handwerkskollege Uwe Melzer erbat die SBZ-Redaktion seitens des Schornsteinfegerverbandes eine Stellungnahme, die auch prompt erfolgte. Auf das Schreiben von Pressewart Achim Heckel und Hauptgeschäftsführer Jens Torsten Arndt (siehe Kasten) erhielten wir u.a. folgende Zuschriften, die mit den Aussagen absolut nicht übereinstimmen:

Auch künftig Abgasmessung durchführen

Wir führen in unserem Betrieb ca. 600 Heizungswartungen bei unseren Kunden durch. Im Zuge dieser Wartungen führen wir natürlich Abgasmessungen durch. Nur so kann man die Qualität der Brennereinstellungen überprüfen. Diese Abgasmessung muss nach den Vorgaben der BImSchV durchgeführt werden. Der Schornsteinfeger überprüft ja schließlich. Wie stellen sich dies die Herren vom Fachverband vor? Wie sollen wir eine Brenner­einstellung vornehmen ohne Kontrolle über die Abgasmessung? Wir werden weiterhin Heizungswartungen mit Abgasmessung nach Vorgaben der BImSchV durchführen; diese natürlich den Kunden in Rechnung stellen! Das Problem der Doppelmessungen liegt doch nicht am Heizungskundendienst, sondern in einer unsinnigen Gesetzeslage, die die Abgasmessungen der Heizungsbauer nicht anerkennt. Meiner Meinung nach sollten die Schornsteinfeger als Außendienst der Unteren Baubehörde angestellt werden. Diese sollten neben der BImSchV auch die EnEV und das WHG überwachen. Gerade bei der EnEV besteht dringender Überprüfungsbedarf.

Josef Baumgartner

94577 Winzer

Aggressiv und unqualifiziert

Dieser Briefwechsel, oder sollte man besser Schusswechsel sagen, zum Thema Schornsteinfeger macht deutlich, was unser Gewerk demnächst erwarten könnte. Die Art und Weise, wie sich der Bundesverband des Schornsteinfegerhandwerks als selbsternannter Schiedsrichter in die Beziehung zwischen dem die Anlage wartenden Heizungsbauer und seinen Kunden einmischt, ist aggressiv und unqualifiziert.

Um eine solide und fachlich einwandfreie Wartung und Brenner-Einstellung durchzuführen, muss ich ganz selbstverständlich messen und zwar in wesentlich größerem technischen und zeitlichen Umfang als der Schornsteinfeger bei seiner hoheitlichen Feststellungsmessung entsprechend der 1.BImSchV. Es ist mein gutes Recht, diesen Aufwand meinem Kunden in Rechnung zu stellen, und die Höhe dieser Rechnung geht den Schornsteinfeger nicht das Geringste an, geschweige, dass er berechtigt ­wäre meinem Kunden den juristisch zweifelhaften Rat zu geben, einen essentiellen Teil meiner Leistung nicht zu bezahlen.

Ich kenne keinen Kollegen, der auf seiner Rechnung die im Rahmen der Wartung durchgeführten Messungen als Messung nach der BImSchV bezeichnet hätte. In einem solchen Fall sollte aber der Schornsteinfeger den betreffenden Heizungsbauer persönlich ansprechen und nicht beim Kunden herumnölen. In den Fällen, in denen Schornsteinfeger meine Kunden aufgrund einer Fehlmessung (das kommt auch in den besten Schornsteinfegerkreisen vor!) und der daraus resultierenden Beanstandung in unbegründete Panik versetzt haben, habe ich jedenfalls bislang immer im persönlichen Kontakt von Fachmann zu Fachmann die Lösung gesucht und gefunden. Dies geschah nicht dadurch, dass ich die Qualifika­tion des Schornsteinfegers vor dem Kunden in Frage gestellt hätte.

Also Leute, schaltet einen Gang runter und benehmt euch so, dass im Zusammenwirken von Fachleuten in Wartung und Kontrolle das bestmögliche Ergebnis für die Umwelt und die Verbraucher zustande kommt.

Arnulf Krauß

81377 München

BSM als büro­kratisches Übel

Der aggressive Unterton des Herrn Heckel vom Bundesverband des Schornsteinfegerhandwerks in der Antwort im Leserforum ist fehl am Platze. Eine Qualitätssicherung im eigenen Verband täte wohl. Ich kann als Architekt nur die Erfahrungen des Herrn Melzer bestätigen. Die Funktion des Bezirksschornsteinfegermeisters wird offensichtlich als reine Verdienstquelle angesehen, öffentlich-rechtliche Vorschriften werden frei interpretiert oder sind gar gänzlich unbekannt. Messungen binnen 7 Minuten zum Preise von 30 € sind ein guter Schnitt. Dass das Monopol gekippt wurde und der Weg frei wird für Wettbewerb wird wohltuend auf die Qualität der Arbeit wirken.

Beispiel 1: Einer meiner Bauherren wollte im Zuge einer Umbaumaßnahme einen Kaminofen einbauen, seine Frage beim Bezirksschornsteinfegermeister wäh­rend der Messung seiner Heizung ergab, er solle das Abgasrohr einfach durch die Wand führen. Meine telefonische Nach­frage, ob das sein Ernst sei, durch eine nach Landesbauordnung in F90 herzustellende Wand zum Nachbar ein Abgasrohr zu führen, antwortete er: „Das haben wir auf dem Land schon so oft gemacht, da passiert nix“. Klar, ihm nicht. Dem Eigentümer oder mir als verantwortlichem Planer im Fall der Fälle schon.

Beispiel 2: Nach seiner „Qualitätsarbeit“ der Abgasmessung an der Heizung in unserem gemieteten Haus dreht er den Kesseltemperaturregler nicht zurück. Natürlich kontrolliert man die Leistung des Meisters nicht, es bleibt ein erhöhter Energieverbrauch, bis man es schließlich merkt. – Mittlerweile sind schon drei Jahre nach dem Einbau eines „neuen“ Brenners durch den Vermieter vergangen. Obwohl schon zweimal darauf aufmerksam gemacht, fand der veränderte Brennertyp noch nicht den Weg in seine Unterlagen.

Beispiel 3: In unserem gemieteten Haus befindet sich eine alte Heizung, bei deren Typenschild das Herstellungsjahr herausgestanzt wurde. Den Herrn Bezirksschornsteinfegermeister interessiert es nicht. Sein Kommentar: „Hauptsache, die Abgaswerte stimmen“. Angesprochen auf die EnEV §10 (Austauschverpflichtung) erklärte er: „Ich sehe das nicht so dogmatisch. Eher als Kann-Verordnung. Außerdem will ich ja keinen Streit mit dem Eigentümer.“ Im Kehrbuch sei außerdem 1980 als Baujahr notiert, lt. Aussage des Herstellers wurde der Kessel aber zwischen 1977 und 1979 hergestellt...

Meine Erfahrung mit Heizungsbauern ist eine durchaus positive. Moderne Messinstrumente, sorgfältige Arbeit, Fachkompetenz. Man möge mir die Frage an Herrn Heckel verzeihen: Stellen die drei oben angeführten Beispiele Qualitätsarbeit oder Fachkompetenz dar? Ich betrachte den Bezirksschornsteinfegermeister mittlerweile als notwendiges, bürokratisches Übel. Denn für Qualität sorgen auf meinen Baustellen andere. Das Interesse der Verwaltungsbehörden an in Beispiel drei genannten Vorgängen ist sehr gering. Nachfragen an mehreren Behörden ergab, dass in den letzten Jahren keine einziges Ordnungswidrigkeitsverfahren nach §27 EnEV 2007 bzw. §18 EnEV 2004 angestrengt wurde.

Gunter Lorek, Architektenbüro Lorek, 67591 Wachenheim

Aus Sicht der SBZ-Redaktion kann das SHK-Handwerk auch weiterhin die Messungen im Rahmen der Wartung durchführen. Wir glauben, dass Pressewart und Hauptgeschäftsführer des Bundesinnungsverbandes der Schornsteinfeger hier einfach schlecht und falsch formuliert haben und eigentlich etwas anderes sagen wollten...

Wir haben dem Schornsteinfegerverband einen Teil der Schreiben zur Kenntnis gegeben und noch einmal um Stellungnahme gebeten. Diese können wir aber erst in der nächsten SBZ veröffentlichen, da die Herren bei Redak­tionsschluss auf Reisen waren.DS