Als ich mir den Bericht und die dazugehörigen Fotografien angeschaut habe, stellten sich mir die Nackenhaare auf. Hier wird ein großes Flachdach gezeigt und die darauf arbeitenden Klempner ohne Dachfanggerüst, Fangnetz und persönliche Schutzausrüstung (Fanggurte etc.) auf einem circa 8 m hohen Dach. Als Fachzeitschrift dürften Sie so etwas meiner Meinung nach nicht noch als vorbildhaft darstellen. Meistens sind es solche sogenannten Fachfirmen, die aufgrund von mangelhafter Kalkulation einfach auf diese grundlegenden von der Bau-Berufsgenossenschaft geforderten Sicherheitseinrichtungen verzichten. Natürlich auf Kosten der Sicherheit der Klempner und Dachdecker. Bitte nehmen Sie sich das zu Herzen. Dieser Bericht könnte auch ohne Weiteres in der Broschüre der Bau-Berufsgenossenschaft abgedruckt sein als warnendes Beispiel.
Robert Smejkal
Landesfachgruppenleiter im
FVSHK Baden-Württemberg
89522 Heidenheim
Stets Unfallverhütungsmaßnahmen beachten
Ich lese Ihre Fachzeitschrift mit regem Interesse. Die Zeitschrift ist sehr interessant und gut gegliedert. Immer wieder berichten Sie auch über Arbeiten, die auf Flachdächern usw. ausgeführt werden, so auch in oben genanntem Artikel. Auffallend hierbei ist, dass regelmäßig Fotos gezeigt werden, bei denen klar zu sehen ist, dass keinerlei Absturzsicherungen oder ähnliches im Einsatz sind. Ich finde, Sie sind es Ihren Lesern als Fachorgan schuldig, nicht mit schlechtem Beispiel voranzugehen. Wir reden hierbei nicht über Kosten, sondern über den Schutz von Menschenleben. Für zukünftige Berichte sollten Sie es sich zur Regel machen, nur dann mit Fotos zu arbeiten, wenn die für uns alle verbindlichen Unfallverhütungsvorschriften auch eingehalten werden. Dies ist ein unabdingbar wichtiges Thema und das sollten Sie auch klar ausdrücken. Auch die potenziellen Auftraggeber müssen hier sensibilisiert werden. Aber allen voran sollten alle Mitglieder Ihres Fachverbandes die Unfallverhütung als Qualitätsmerkmal begreifen, nicht als Kostenfaktor. Ansonsten: „Weiter so!“
Stefan Neeb
Bochmann + Neeb KG
65549 Limburg
Wir geben Herrn Neeb und Herrn Smejkal recht, dass bei Arbeiten auf Dächern grundsätzlich die Unfallverhütungsvorschriften einzuhalten sind. Wir versuchen auch entsprechend korrekte Bilder zu verwenden. Leider sieht es auf den Baustellen häufig anders aus. Bei unserem Beitrag in der SBZ 6/2008 ging es aber in erster Linie um die Verlegung von Sandwichelementen und nicht um Unfallverhütungsvorschriften. Deren Einhaltung wäre einmal einen extra Beitrag wert, vielleicht von Herrn Neeb? Die Bochmann + Neeb KG verkauft Baugerüste und Leitern und kennt sich mit dem Thema gut aus. DS