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Schornsteinfeger

Messungen nach dem BImSchV nur in der Heizperiode

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Ich bin Heizungsbaumeister und habe viele Kunden, bei denen ich die Brennerwartungen und Abgasmessungen durchführe...

Muss ich den Kaminfeger zur Messung bei mir hereinlassen? Habe seine Assistentin bei der letzten Messung genau beobachtet, nur Abzocke. Keine Vor­lauftemperatureinhaltung usw. Jetzt ist meine Heizung komplett ausgestellt, weil Warmwasser mit Solar gemacht wird. Ich habe zu ihm gesagt, bei den heutigen Ölpreisen stelle ich die Heizung nicht wegen der Messung an. Ehe die Vorlauftemperatur zur Messung erreicht ist und der Kessel richtig auf Betriebstemperatur ist, wird mir das einfach zu teuer (unnötiger Ölverbrauch). Habe gesagt, er soll in der Heizperiode kommen. Er antwortete, das gehe auf keinen Fall, ich ­wäre turnusmäßig dran. Ansonsten lässt er mit Polizeigewalt den Heizraum öffnen. Was sagt die SBZ dazu?

Uwe Melzer

via Mail (z.Z. in der Schweiz)

Die Messung muss eindeutig in der Heizperiode erfolgen. Wir haben die Anfrage von Herr Melzer sicherheitshalber an den offiziellen Schornsteinfegerverband (ZIV) wertergeleitet, der diese kommentiert hat. Doch lesen Sie selbst...

Aufgrund Ihrer Tätigkeit als Heizungsbaumeister sind Sie sicherlich darüber informiert, dass Sie weder an Ihrer eigenen Heizungsanlage noch an den Heizungsanlagen Ihrer Kunden anerkannte Abgasmessungen nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz durchführen dürfen. Stellen Sie für diese Messung eine Rechnung aus, können wir Ihren Kunden nur raten, das Geld wieder zurückzufordern.

Abgasmessungen nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz dürfen ausschließlich von Schornsteinfegern durchgeführt werden. Diese kommen generell dann zu den Kunden, nachdem die Heizung installiert wurde. Häufig stellen uns Kunden die Frage, warum der Schornsteinfeger „noch mal misst, obwohl das der Heizungsbauer bereits getan hat“. Die wenigsten Kunden sind sich darüber im Klaren, dass sie den Installateur für eine Leistung bezahlt haben, die er gar nicht erbringen durfte. Leidtragende sind einerseits die Kunden, die doppelt zahlen, und andererseits die Schornsteinfeger, die häufig zu Recht verärgerten Kunden gegenüberstehen.

Zu Ihrer Frage des Termins für die Abgasmessung: Messungen nach dem Bundesimmissions-schutzgesetz müssen in der Heizperiode vorgenommen werden. Es ist also nicht notwendig, dass Sie Ihre Heizung extra für die Messung in Betrieb nehmen. Das sollte auch Ihr Schornsteinfeger wissen und eine Terminverschiebung vornehmen. Ist er dazu nicht bereit, wenden Sie sich bitte an die zuständige Schornsteinfeger-Innung oder an die Untere Verwaltungsbehörde.

Achim Heckel

HGF Jens Torsten Arndt

Bundesverband des Schornsteinfegerhandwerks

53757 St. Augustin