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SHK-Radar aus SBZ 9/2010

Spielgeld vom Stadtwerk

Inhalt

Der Autor schrieb: „Auch für die Stadtwerke müssen die Grundsätze der Unternehmenswahrheit und -klarheit gelten – wie für jedes andere (Handwerks-)Unternehmen.“ Dies ­sehe ich auch so. Jedoch, wo kein Kläger, da auch kein Richter. Die Verbände sollten klagen! Was den weiter unten im Text angeführten Hinweis betrifft, „...weil der mündige Kunde, der in der Regel selbst weiß, was gut für ihn ist...“, so habe ich immer mehr Zweifel bekommen, ob der Anteil an mündigen Bürgern prozentual in der Bevölkerung in den letzten 50 Jahren überhaupt gestiegen ist. Ich sehe da eher einen Rückschritt. Müsste unsere demokratische Staatsform nicht umstellen auf Viertelbürger, Halbbürger, Dreiviertelbürger und Vollbürger im Wahlrecht? Wenn Sie im SBZ-Dialog in der SBZ 10 kundtun, dass Sie die Entscheidungen in Berlin mit gesundem Menschenverstand schon lange nicht mehr nachvollziehen können, dann entspricht dies meiner Meinung, denn in den Parlamenten und Regierungen ist einfach zu viel Mittelmäßigkeit, die den Anforderungen nicht gewachsen sein kann.

Ludwig Koschier

83404 Ainring-Mitterfelden