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Aufwendige Beratungen

So schützen Sie Ihre Leistungen

Die folgende Zusammenstellung verschiedener Beiträge ist bewusst als Inspirationsquelle und nicht als Kochrezeptbuch gedacht. Stellen Sie gemeinsam mit den verantwortlichen Mitarbeitern Ihre individuell passende Strategie zusammen, die je nach Kundenstruktur, Wettbewerbssituation, Region etc. unterschiedlich ausfallen kann. Zu den unangenehmen Preiswettbewerbern gehören neben Internetanbietern und Schwarzarbeitern auch einige Baumärkte, die ein umfassendes Serviceangebot von der Badplanung bis hin zur Komplettbadabwicklung anbieten ( http://www.baederwelt.de oder http://www.traumbaeder.de ).

1. Badplanung und Badberatung: Gratis nur im Ausnahmefall

Wer Badplanungen kostenlos anbietet, läuft große Gefahr ausgenutzt zu werden. Mit gefährlichen Folgen. Badprofis sollten bei Neu­kunden, die sie noch nicht näher kennen, nur eine Kurzberatung gratis machen und Geld fordern, sobald sie tiefer einsteigen. So lässt sich die Spreu (Badtourist) vom Weizen (echter Badinteressent) trennen, ehe hohe Kosten und enormer Zeitverlust auflaufen. Ernsthafte Interessenten lassen sich von einer kostenpflichtigen Planung nicht abschrecken, zumal ihnen der Betrag bei der Auftrags­erteilung meist angerechnet wird.

Wer für Badplanungen eine Gebühr ansetzt, sollte dafür allerdings auch eine außergewöhnliche Leistung bieten. Ansonsten werden die Badinteressenten zu Recht einwenden, dass sie für eine Planung beim Großhändler oder Baumarkt ja auch nichts bezahlen brauchen.

Für 08/15-Planungsleistungen werden Badinteressenten auch in Zukunft nichts bezahlen. Das Kompetenzpaket für den echten Badkunden umfasst dabei:

– Begeisternde Bad-Gestaltung und -Planung (per Hand coloriert)

– Professioneller Beleuchtungsplan

– Materialcollage

– Organisationsplan (Abstimmung der beteiligten Gewerke)

– Individuelle Beratung mit Checkliste

Wichtig ist, diese „Mehrwertleistungen“ vorher aufzuzeigen und erst dann die Planungsgebühr anzusprechen. Machen Sie es anders herum, wird es mit hoher Wahrscheinlichkeit schief gehen, da die Interessenten den Gegenwert meist noch gar nicht erkannt haben.

In der Praxis werden für das besondere Badpaket zwischen 150 und 1500 Euro Planungsgebühr verlangt. Jedes Unternehmen sollte seinen individuellen Preis entsprechend seines Beratungs- und Leistungsangebots kalkulieren.

Für Anfänger empfiehlt es sich, die ersten Schritte mit bescheidenen 50 oder 100 Euro zu machen. Schließlich braucht man für dieses Neuland erst einmal Übung und eine Portion Selbstvertrauen.

Auf keinen Fall sollte man sich von einem Fehlschlag entmutigen lassen. Es lohnt sich, konsequent zu bleiben.

Weitere Infos und Tipps dazu gibt es u.a. in der HaZweiOh-Ausbildung „Basisausbildung Badverkauf“ ( http://www.hazweioh.de ).

2. Badplanung: Abrechnung nach Objektanzahl und Badgröße

Ein kreatives Abrechnungsmodell für Badplanungen hat sich https://www.kreativ-bad.de/ einfallen lassen. Dort heißt es:

„Unsere Badplanungen können wir leider nicht kostenfrei anbieten. Für eine vollständige Planung inkl. Beratung berechnen wir 45 € pro eingeplantem Objekt und 10 € pro angefangenem m² Badfläche. Bei einer Planung nach Ihren Vorgaben entfallen die Kosten pro m². Die angegeben Preise verstehen sich jeweils zuzüglich der gesetzlichen MwSt.

Rechenbeispiel:

Ihr Bad hat eine Fläche vom 6,7 m². Dieses Bad soll mit einer Badmöbel-Anlage, einem WC, einer Badewanne und einem Handtuchwärmekörper bestückt werden.

4 x 45 € + 7 x 10 € = 250 € + z.Zt. 19 % MwSt. = 297,50 €

Die Kosten für eine Badplanung erhalten Sie bei einer Beauftragung zur Lieferung Ihres Bades oder einem Kauf in einem unserer Shops, über mindestens dem dreifachen Wert der Planungskosten, in voller Höhe zurückerstattet.

Sie dürfen von uns eine exzellente Badberatung und Badplanung erwarten, die vom Durchschnittlichen abweicht. Dies bekommen wir von unseren überaus zufriedenen Kunden immer wieder aufs neue bestätigt.“

3. Pläne bleiben bis zur Auftragserteilung Eigentum des Betriebs

Individuell geht dagegen der SHK-Betrieb Mundle vor. Unter https://mundle.de/ heißt es beim Menüpunkt „Beratung und Planung – Ihr neues Bad“:

„Die Beratung und Planung eines neuen Bades, das individuell auf ihre Wünsche und Bedürfnisse abgestimmt ist, erfordert einen hohen Zeitaufwand. Zu Recht erwarten Sie von uns, dass wir in Ihr neues Bad un­sere ganze Kompetenz einbringen. Sicher haben Sie dann auch Verständnis, dass diese Leistung nicht kostenlos sein kann. Des­halb erlauben wir uns, in Absprache mit Ihnen, je nach Planungsumfang einen Kostenrahmen abzustecken, den wir Ihnen dann mit der Abgabe des Angebotes berechnen. Die Pläne bleiben bis zur Auftragserteilung unser Eigentum.

Ein erstes Beratungsgespräch und ein Besuch bei Ihnen Zuhause, um ihren Bedarf abzustimmen, ist selbstverständlich kostenlos.“

4. Deutschlandweite Beratung zum Pauschalpreis

Pauschal und preislich nach Regionen gestaffelt bietet http://www.wunschbad24.de, mit Firmensitz in Brandenburg, seine Leistungen an:

„Sie haben schon selbst erkannt, dass vor allen Dingen die Planung und die Farbgestaltung der Räume wichtig sind, um ein entsprechendes Ambiente zu schaffen. Hierzu können Sie teure Innenarchitekten beauftragen oder Spezialisten wie unser Umgestaltungsteam. Da wir uns von Ihnen im nachhinein den Auftrag für die Produktlieferung erhoffen, bieten wir Ihnen zum Selbstkostenpreis die Beratung bei Ihnen zu Hause an.“

Im Internet folgt dann eine Tabelle mit verschiedenen Städten in Deutschland, in der die Beratungsgebühren als Pauschalpreise aufgelistet sind. Diese reichen von 200 (Berlin) bis 700 Euro (Stuttgart). Wie es zu diesen Beträgen kommt, wird wie folgt erläutert:

„In dieser Gebühr stehen weniger die Beratungszeit, sondern vielmehr die uns entstehenden Fahrtkosten im Vordergrund. Im Beratungsumfang sind enthalten An- und Abfahrt, ggf. Übernachtung, Kostenvoranschlag für eine komplette Bad- oder Wohnungssanierung, Erstellen eines Grundrissvorschlags, Ausarbeitung eines Finanzierungsangebotes, wenn gewünscht.

Bei Auftragserteilung erhalten Sie eine Gutschrift von 5 % der Auftragssumme auf das entrichtete Beratungshonorar.“

5. Heizungsberatung: Gebühr für Wirtschaftlichkeitsberechnung

Im Heizungsbereich sind Gebühren eher selten anzutreffen. Deshalb heißt es hier, vorsichtig vorzugehen, um den Auftrag nicht schon zu Beginn zu verlieren. Doch es macht Sinn, sich beim Zeitaufwand für aufwendigere Mehrwertleistungen abzusichern, so wie es z.B. der SHK-Betrieb Mundle macht. Unter https://mundle.de/ heißt es bei „Beratung und Planung – Ihre neue Heizung“:

„Welche Heizung ist für mich richtig, welchen Energieträger setze ich ein? Wie wirtschaftlich arbeitet meine neue Heizung, was kann ich sparen? Das sind Fragen, die sie sich sicher stellen, wenn Sie sich für ein neues Heizsystem entscheiden.

Wir helfen Ihnen dabei. Für jede neue Heizungsanlage erstellen wir für Sie eine umfangreiche Wirtschaftlichkeitsberechnung. Unter Berücksichtigung ihres bisherigen Strom- und Energieverbrauchs stellen wir mehrere Systeme gegenüber und entscheiden mit Ihnen, welches System für Ihr Haus am wirtschaftlichsten ist. Für die Wirtschaftlichkeitsberechnung berechnen wir eine Schutzgebühr von 150 € incl. 19 % MwSt. Bei Auftragserteilung der neuen Heizungsanlage wird Ihnen diese Gebühr selbstverständlich gutgeschrieben.“

Praxis-Tipp

Honorar und Gegenwert

Die freiberufliche Badplanerin Nicola Stammer meinte in SBZ 22 zum Honorar für Badplanungen:

„Bei anspruchsvollen BadplanungsEntwürfen brauche ich auch schon Mal zwei Tage und rechne 600 Euro ab. Der Kunde bekommt als Gegenwert eine gute Badplanung und schöne Bilder – einen collorierten Grundriss sowie zwei Perspektiven und eine Bildcollage mit einer Kurzerläuterung.

Kommt der Auftrag über einen meiner Handwerkspartner zur Ausführung, erhält der Kunde von ihm in der Regel 50 % rückvergütet.“