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Barrierefreie Komfortbäder

Pflicht oder Kür?

Inhalt

Im Hinblick auf die demografischen Veränderungen unserer Gesellschaft ist Barrierefreiheit eine existenzielle Aufgabe unserer Gesellschaft. Die Zunahme von älteren und hochbetagten Nutzern führt zu dieser Sichtweise. Altern ist keine Krankheit – älter werden ist ein lebenslanger Prozess – verbunden mit Veränderungen der Motorik, Sensorik und Kognition. Abnehmende Seh- und Hörfähigkeit trotz Brille und Hörgerät, geringe Kraft und Beweglichkeit unabhängig von Erkrankungen, charakterisieren den Prozess des Alterns. Der Stellenwert, möglichst lange und eigenständig in den eigenen vier Wänden leben zu können, wächst bei den über 50-Jährigen. Bei einer anpassbaren Planung und sorgfältig ausgewählten Sanitärobjekten verlieren barrierefreie Bäder das Nega­tiv­image steriler Zweckräume. Gute Gestaltung und Barrierefreiheit schließen sich nicht aus.

DIN 18040 ist Pflicht

Die leichtere Handhabung barrierefreier Standards im Wohnungsbau werden durch die Zusammenfassung der DIN 18025-1 und DIN 18025-2 zu einer Norm (DIN 18040-2 Barrierefreies Bauen – Planungsgrundlagen Teil 2: Wohnungen, Beuth 2011-09) erreicht. Mit zielorientierten Formulierungen (sogenannte Schutzziele) und einer Öffnungsklausel, die ermöglicht, dass die Anforderungen der in der Norm festgelegten Schutzziele auch auf andere Weise als in der Norm beschrieben erfüllt werden können, schafft die DIN 18040 Spielräume für innovative Lösungsansätze. Dass Zugänglichkeit jedoch mehr bedeutet als die rollstuhlgerechte Nutzung, wird durch das Erfassen zeitgemäßer ergonomischer Erkenntnisse und die erweiterten Anforderungen im Hinblick auf sensorische Einschränkungen deutlich.

Innerhalb von Häusern oder Wohnungen unterscheidet die DIN 18040-2 in zwei Standards:

  • barrierefrei nutzbare Wohnungen (Mindeststandard)
  • barrierefrei und uneingeschränkt mit dem Rollstuhl nutzbare Wohnungen –R–

In Bezug auf motorische Einschränkungen wird bei Wohnungen im Mindeststandard von der Nutzung mit Gehhilfen (z.B. Rollator, Gehstock) ausgegangen. Die Bewegungs- bzw. Rangierflächen und Türbreiten sind mit einem Rollstuhl nur eingeschränkt nutzbar. Zusätzliche oder weitergehende Anforderungen innerhalb von Wohnungen für die uneingeschränkte Nutzung mit dem Rollstuhl werden mit einem „R“ kenntlich gemacht.

Mit der Einführung der DIN 18040-1/-2 in die Ausführungsvorschriften der Bundesländer, wird der Stand der Technik zum barrierefreien Bauen verpflichtend. Bis auf Bayern, Berlin und Hessen setzen die Bundesländer in der Regel die Empfehlung der Muster-Liste Technische Baubestimmungen (MLTB) um. Im Wohnungsbau bezieht sich die Einführung auf Wohnungen, die nach der jeweiligen Bauordnung barrierefrei bzw. stufenlos erreichbar sein müssen. Die Einführung schafft Klarheit zum Ausführungsstandard: „Alle Anforderungen mit der Kennzeichnung ,R‘ (Uneingeschränkte Rollstuhlnutzung) sind von der Einführung ausgenommen.“ In der Praxis bedeutet dies beispielsweise: Flure müssen innerhalb der Wohnung mind. 1,20m breit sein und i.d.R. ein Bewegungsflächenangebot von 1,20 x 1,20 m zum Drehen und Wenden mit Gehhilfen ist für Wohn-, Schlafräume, Küche und Bad vorzusehen.

Im Gegensatz zur 18024/25 benennt die DIN 18040-2 im Anwendungsbereich: „Die Norm gilt für Neubauten. Sie sollte (–1: öffentlich zugängliche Gebäude) bzw. kann (–2: Wohnungen) sinngemäß für die Planung von Umbauten oder Modernisierungen angewendet werden.“ Die Selbstverpflichtung zur barrierefreien Konzeption bei Modernisierungen im Bestand trägt dem demografischen Wandel Rechnung. Wird durch den Bauherren oder einen Fördermittelgeber Barrierefreiheit nach DIN 18040-2 benannt, ist insbesondere innerhalb der Wohnung der Standard abzuklären und vertraglich zu vereinbaren.

Bewegungsfreiräume

Im Hinblick auf den wachsenden Anteil an älteren Menschen empfiehlt sich sowohl im Neubau als auch bei Bestand der generelle Bewegungsflächenansatz von 1,20 x 1,20 m vor allen Objekten und im Bereich der Dusche. Ist die Aufstellung einer Waschmaschine im Bad vorgesehen, sollte auch diese barrierefrei zugänglich sein. Orientiert sich die Hauptbewegungsfläche am erhöhten Mindestflächenangebot von 1,50 x 1,50 m für Rollstuhlnutzer, wird die zeitweilige Pflege – z.B. in ­einem Wohnen mit Service – erleichtert.

Im Bezug auf die Bewegungsflächen ist die nachträgliche Aufstellung einer Badewanne frühzeitig mit zu berücksichtigen. In Wohnungen für Rollstuhlnutzer fordert die DIN 18040-2 R explizit: „Das nachträgliche Aufstellen einer Badewanne, z.B. im Bereich der Dusche muss möglich sein“ und „sie muss mit einem Lifter nutzbar sein“ (Bild 2). Im Mindeststandard „sollte“ die wahlweise Ausstattung des Bades möglich sein. Werden Abdichtung, Fliesen, Installationsführung und Anordnung der Armatur bestenfalls für beide Einbausituationen ausgebildet bzw. ausgemittelt positioniert, kann die Umrüstung kostengünstig erfolgen. Statt der alternativen Anordnung bieten großzügige Badlösungen mit beiden Objekten langfristig die flexibelste Nutzung und den höchsten Komfort.

Auch die Bedienbarkeit der Tür ist bei der Grundrissdisposition mitzubetrachten. Die DIN 18040-2 fordert den seitlichen Abstand von 50 cm von Raumecken oder Objekten zur Türdrückermittelachse zwar nur für Rollstuhlnutzer verpflichtend – für Rollatornutzer ist die seitliche Aufstellfläche jedoch ebenso entscheidend. Ob Schiebe- oder Drehflügeltür: In Bestandsbauten sollte dieser seitliche Anschlag nicht zugunsten der lichten Türbreite reduziert werden.

Altbau oft zu eng

In Bestandsbauten erweist sich der Platz jedoch als knappe Ressource. Die Flächen sind häufig zu klein bemessen und/oder ungünstig angeordnet. Die nach DIN zulässige Überlagerung der Bewegungsflächen ist die wesentliche Komponente der Konzeption. Durch gezielte Anordnung der Objekte lassen sich aber auch langgestreckte Grundrisstypologien im Hinblick auf Rollatornutzer optimieren (Bild 3). Bewegungsabläufe, die das Rückwärtsgehen mit der Stützhilfe erfordern, sind zu vermeiden. Entsprechend empfiehlt sich die Anordnung der Duschfläche als Wendefläche mit 1,20 x 1,20 m am Endpunkt. Durch die Anordnung und den Einsatz unterfahrbarer Objekte können die zur Verfügung stehenden Flächen für den Hilfsmitteleinsatz vergrößert werden.

Damit die vorgehaltenen Bewegungsflächen auch bei Nutzung eines Rollators ausreichen, ist bei knappen Raumzuschnitten ein (Handtuch-)Heizkörper in Länge und Bautiefe frühzeitig mit zu berücksichtigen. Nach dem Motto jeder Zentimeter zählt, werden aus diesem Grund Heizkörper und -ventile in der Regel 30 cm über dem Boden angeordnet.

Anpassbarkeit als Mehrwert

Altersbedingte Veränderungen in Bezug auf die Motorik, Kraft und Geschicklichkeit führen zu höherem Sturzrisiko. Entsprechend hat Barrierefreiheit auch zum Ziel, Stürze und Sturzfolgen durch die Anordnung von Halte- und Stützgriffen zu vermeiden. Nicht der nachträgliche Umbau, sondern die Anpassungsfähigkeit an sich verändernde Bedürfnisse werden zur Aufgabenstellung. Aus diesem Grund fordert die DIN 18040-2 „Die Wände von Sanitärräumen sind bauseits so auszubilden, dass sie bei Bedarf nachgerüstet werden können mit senkrechten und waagerechten Stütz- und/oder Haltegriffen neben dem WC-Becken sowie im Bereich der Dusche und der Badewanne.“ Die senkrechte und/oder waagerechte Montage ist explizit benannt – schräg montierte Halte- und Stützgriffen sind ergonomisch ungünstig.

Großzügige Traversenflächen in Trockenbauwänden (Bild 4) erhöhen Flexibilität im Hinblick auf individuelle Montagehöhe. WC-Vorwandinstallationselemente mit integrierten Befestigungsmöglichkeiten für Stütz- und Haltegriffe reduzieren die Koordination zwischen unterschiedlichen Gewerken. Werden Stütz- und Haltesysteme erst bei individuellem Bedarf zu einem späterem Zeitpunkt montiert, müssen die eingebauten Verstärkungen nachvollziehbar dokumentiert sein.

Die Toilette

Über die Bewegungsfläche von 1,20 x 1,20 m sind im Mindeststandard nach DIN 18040-2 nur der erforderliche Mindestabstand von 20 cm zur Wand/anderen Sanitärobjekten und die Nachrüstbarkeit von Stütz- und Haltesystemen verpflichtend. Erst bei Nutzung mit einem Rollstuhl sind nach DIN umfangreiche Planungsaspekte einzuhalten.

Folgende Maßnahmen erhöhen die Bar­rierefreiheit am WC im Hinblick auf die Anpassbarkeit des Mindeststandards. Bei der Grundrissdisposition sind Lagen zu Raum­ecken (Bild 5) zu bevorzugen. Für viele Personen bietet ein L-Winkelgriff – seitlich neben dem WC an der Wand montiert – Mehrwerte im Bezug auf Kraftaufwendung und Koordination beim Setzen und Aufstehen. Darüber hinaus wird der Toilettenpapierhalter ergonomisch günstig erreicht. Mit einem Abstand von 25 cm zwischen Keramik und Wand – alternativ 45 cm Mittelachse Keramik zur Wand – wird die ergonomische Nutzung des L-Winkels begünstigt. Werden langfristig beidseitige Griffe angeboten kann der lichte Stützabstand von 65–70 cm auch in Kombination mit dem Wandgriff angeboten werden. Ab Vorderkante Keramik sollten 20–30 cm Wandfläche zur Verfügung stehen. Die Stützhöhe des horizontalen Winkelstücks ist wie bei Stützklappgriffen 28 cm über der Sitzhöhe vorzuhalten – bestenfalls erfolgt die individuelle Montage

Der Einbau eines 70 cm tiefen WC-Objektes mit Rückenstütze empfiehlt sich nicht als Standardlösung. Gehfähige Personen und ca. 70 % der Rollstuhlnutzer kommen mit der gebräuchlichen Bautiefe von ca. 55 cm zurecht. Ist die frontale Bewegungsfläche großzügig bemessen und einseitig neben dem Objekt eine Bewegungsfläche vorhanden, kann bei Bedarf durch Austausch des Objekts eine seitliche Anfahrbarkeit gewährleistet werden. Die Montagehöhe von 46 bis 48 cm über OFF erleichtert nicht Rollstuhlnutzern das Umsetzen, sondern auch älteren Menschen das Setzen und Aufstehen. Die Standardhöhe von 42 cm wird bei Abweichungen/Bautoleranzen nach unten als deutlich zu niedrig empfunden. Nachträgliche Höhenanpassungen des WCs sind bei häufigeren Benutzerwechseln (Altenpflege/Wohnen mit Service) im überschaubaren Kostenrahmen realisierbar, wenn das Vorwandinstalla­tionselement manuell Höhenveränderungen, je nach Anbieter um 7 bis 10 cm, zulässt.

Dusch-WCs gewinnen an Bedeutung, da man gerade im Intimbereich so lange wie möglich ohne fremde Hilfe auskommen möchte. Ein Stück Lebensqualität und Würde bleibt erhalten, wenn die persönliche Hygiene durch ein Dusch-WC gewährleistet ist. Auch hier gilt zumindest die nachträgliche Anpassbarkeit sicherzustellen. Bei Einbau eines Vorwandinstallationselementes mit einem zusätzlichen Wasser- und Elektroanschluss kann eine Komplettanlage oder in Kombination mit bestimmten WC-Objekten ein Aufsatz zu einem späteren Zeitpunkt ­ohne große Umbauten installiert werden.

Am Waschbecken

Auch am Waschtisch sind die verpflichtenden Forderungen der DIN 18040-2 im Mindeststandard gering. Im Fokus steht das Schutzziel: „Waschplätze müssen so gestaltet sein, dass eine Nutzung auch im Sitzen möglich ist.“ Mit der Einsehbarkeit des Spiegels aus sitzender Position über und der ausreichende Beinfreiraum unter dem Waschtisch wird dieses Ziel erreicht. Maßvorgaben zur Unterfahr- und Einbauhöhe des Waschtisches etc. werden erst für die Rollstuhlnutzung benannt.

Niedrigere Einbauhöhen des Wasch­tisches von 80 cm über OFF sollten nur bei Individualanpassungen oder in rollstuhlgerechten Wohnungen berücksichtigt werden. Im Hinblick auf den auch aus sitzender Position einsehbaren Spiegeln sind als Ablagen konzipierte Vorwandinstallationselemente mit einer maximalen Bauhöhe von 1,00 m vorzusehen. Die Bauart der Wand oder die Wahl des Installationselementes ist unabhängig von separaten oder in den Waschtisch inte­grierten Haltegriffen auf mind. 150 kg Gewichtsbelastung (VDI 2008-1) auszulegen.

Bei der Objektauswahl für Wohnungen im Mindeststandard empfiehlt sich aus den Maßnahmen für Rollstuhlnutzer Analogien abzuleiten. Ausreichend Kniefreiraum wird über die Wahl des Waschtisches oder durch den Einbau eines Unterputzsiphons (alternativ Flachaufputzsiphon) gewährleistet. Bei Umbauten im Bestand sollte die Waschtischtiefe 48 bis 50 cm und die Breite zum Sitzen 80 cm nicht unterschreiten.

Abgerundete Waschtischformen ermöglichen das bessere ­Anfahren mit Hilfsmitteln und im Bestand lassen sich knappe Bewegungsflächen besser nutzen – ­Modelle aus dem Reha- und Pflegebereich mit nach innen gekrümmter Vorderkante sind nicht bevorzugt einzubauen. Objekte mit runder Formgebung bieten den Vorteil des besseren Umgreifens und verringern die Verletzungsgefahr.

Wenn die Motorik eingeschränkt ist, bieten alternativ zu frontalen oder seitlichen Ablagen Waschtischmodelle mit großzügigem Flächenangebot Platz für den täglichen Bedarf (Bild 8). Im Sinne der Barrierefreiheit oder des Universal Designs haben sich Einhebelmischbatterie etabliert. Modelle mit langem Bedienarm eignen sich für Personen mit wenig Kraft und kurzer Reichweite – alternativ kann eine berührungslose Armatur sinnvoll sein.

In der Dusche

Wesentlicher Aspekt im Hinblick auf die Sturzprophylaxe ist die niveaugleiche Gestaltung der Duschfläche und die Forderung der DIN 18040-2 nach rutschhemmenden Bodenbelägen im Duschbereich (sinngemäß nach GUV-I 8527 mind. Bewertungsgruppe B). Für Nutzer, die auf einen Rollator oder Rollstuhl angewiesen sind, ist die Ausbildung ohne Kante oder Absenkung die optimale Lösung. Im Gegensatz zu Türschwellen und -anschlägen – diese sind innerhalb der Wohnung generell unzulässig – ist im Duschbereich eine Absenkung von max. 2 cm zulässig, jedoch „gegebenenfalls auftretende Übergänge sollten vorzugsweise als geneigte Fläche ausgebildet werden.“ Wird der Duschbereich abgesenkt oder das Gefälle von max. 2 % überschritten, kann der Duschbereich jedoch nicht mehr als Bewegungsfläche für andere Sanitärobjekte herangezogen werden. Die Bewegungsfläche im Duschbereich (1,20 x 1,20 m/1,50 x 1,50 m) und die Gefällesituation muss nicht zwingend korrespondieren, wenn beispielsweise als Abtrennung ein Duschvorhang angeboten wird.

Während im Neubau bei frühzeitiger ­Planung bodengleiche Duschen bautechnisch kein Problem darstellen, müssen im ­Bestand aufgrund geringer Fußbodenhöhen umfangreiche bau-, brandschutz- und schallschutztechnische Fragestellungen abgewogen werden. Ablaufsysteme mit geringeren Sperrwasserhöhen oder die Minimierung der Trittschalldämmschicht tragen zur Umsetzung der Barrierefreiheit bei – sollten aber als Sonderkonstruktionen mit dem Auftraggeber vertraglich in schriftlicher Form vereinbart werden.

In Bezug auf sitzende Nutzung hat sich die Übereckanordnung des Duschbereiches als günstig erwiesen – die Anordnung des Duschsitzes erfolgt auf der Kurzseite, Armatur und Halte- bzw. Stützsysteme werden an der Längsseite montiert. Der Einsatz eines mobilen Duschhockers in Wohnungen für Rollstuhlnutzer ist zwar zulässig, fest montierte Duschklappsitze oder Einhängeklappsitze ­erhöhen jedoch den Bewegungsfreiraum. Wandmontierte Sitze bieten den Vorteil, dass Sitz- und Stützhöhen unabhängig voneinander positioniert werden können.

Lage und Ausbildung der Armatur in Verbindung mit einem L-förmigen Haltegriff – der gleichzeitig den Duschkopfhalter trägt – schafft die Grundlage für Mehrwerte im Detail. Im Hinblick auf die stehende und sit­zende Nutzung ist die Armatur über der horizontalen Haltestange mit einer maximalen Bedienhöhe von 105 cm anzuordnen. Bei uneingeschränkter Rollstuhlnutzung wird nach DIN 18040-2 sowohl für einen horizontalen Haltegriff als auch für die Armatur die Einbauhöhe von 85cm gefordert und die beid­seitige Nachrüstmöglichkeit für Stützklappgriffe am Duschsitz ist benannt. Die Unterbrechung der Haltestange zugunsten der Armatur ist im Sinne der Schutzziele abzuwägen.

Der Einbau einer Thermostat-Armatur schützt vor Vorbrühungen. Nach unten ausgerichtete Hebel minimieren das Verletzungsrisiko beim Bücken und Aufrichten – insbesondere wenn beim Duschen die Brille abgelegt wird. Im Sinne der Barrierefreiheit optimierte Duschkopfhalter zeichnen sich durch ihre einhändige, intuitive Bedienbarkeit beim Verstellen der Höhe, Neigung und Richtung aus. Die Bedienung erfolgt über Drücken und Ziehen – Drehbewegungen werden vermieden.

Duschvorhänge ermöglichen die größten Bewegungsfreiräume. Folgen diese dem Duschbereich, gewährleistet die Vorhangstangenmontage 5 bis 10 cm hinter der Gefällekante, dass das Spritzwasser innerhalb der Dusche bleibt. Komplett gegen die Wände klappbare, mehrteilige Glasfaltsysteme bieten eine Alternative, wenn eine schienen- und anschlagslose Ausbildung realisiert wird. Fest montierte Glaswände in Kombination mit Schiebe- oder Drehtüren sind im Hinblick auf die einfache Demontierbarkeit auszuwählen (Bild 10).

Rund um die Badewanne

Auch wenn die Badewanne bei motorischen Einschränkungen eine Barriere darstellt, ist ihr Wert für das Wohlbefinden (therapeutischer Wert) nicht zu unterschätzen. Neben dem Untertritt oder der schrägen Ausführung einer Badenwannenverkleidung reduzieren Halte- und Stützgriffe das Sturzrisiko. Eine vertikale Haltestange an der Wand unterstützt den Einstieg in die Wanne und ein horizontaler Griff sichert das Setzen und Aufstehen.

Verbreiterte Badewannenränder an Längs- und Kopfende erleichtern den Transfer aus der sitzenden Position in die Wanne. Der Rollstuhlnutzer wechselt auf die angebotenen Verbreiterungen und gleitet über die Schräge des Kopfendes in den Wannenkörper. Der Ein- und insbesondere der Ausstieg muss durch Halte- bzw. Zuggriffe gestützt werden. Idealerweise wird die Einbauhöhe der Wanne individuell an die Sitzhöhe des Rollstuhles angepasst. Ist dies nicht möglich, empfiehlt sich eine maximale Höhe von 50 cm – besser 46–48 cm wie beim WC und Duschsitz.

Sehkomfort im Bad

Werden Beleuchtung, Material- und Farbkonzepte in die barrierefreien Planungen einbezogen, kann die Nutzung und damit die Sicherheit bei geringerem Sehvermögen oder abgelegter Brille deutlich verbessert werden. Leuchten sind dort zu positionieren, wo am meisten Licht benötigt wird. Auch in der Dusche und am WC erhöhen zusätzliche Leuchten die Sicherheit, wenn beim Aufstehen und Setzen Stütz- und Haltesysteme schlagschattenfrei ausgeleuchtet sind. Die Bemusterung großflächiger Leuchten mit geringer Leuchtdichte reduziert direkte Blendungen – bei Verwendung von matten Fliesen wird die indirekte Blendung/Reflexion verringert.

Im Bezug auf die eingesetzten Materialien und Objekte fordert die DIN 18040-2: „Ausstattungselemente sollten sich visuell kontrastierend von ihrer Umgebung abheben (z.B. heller Waschtisch/dunkler Hintergrund oder kontrastierende Umrahmungen).“ Heben sich die Sanitärobjekte, Armaturen und Haltesysteme visuell von ihrer Umgebung ab, können sie leichter erkannt und bedient werden. Nicht nur der Farbkontrast, sondern auch der Leuchtdichtekontrast (Helligkeitsunterschied) ist entscheidend für den Sehkomfort (Bild 11). Darüber hinaus kompensiert diese Helligkeitsdifferenzierung Farbfehlsichtigkeiten, hilft wenn die Sehkraft nicht mit einer Brille ausgeglichen werden kann und unterstützt bei leichten Demenzen die eigenständige Nutzung. Manche Mate­ria­lien bzw. Farben unterscheiden sich in Bezug auf den Farbton deutlich, in Bezug auf den Leuchtdichteunterschied aber nicht. Aus diesem Grund geben einige Hersteller bereits LRV-Werte (Light Reflectance Value) an, um rechnerisch den Leuchtdichtekontrast ermitteln zu können. Die DIN 18040-2 verweist auf die DIN 32975: „Die bisherigen Erfahrungen zeigen, dass Leuchtdichtekontraste K≥0,4 zum Orientieren, Leiten und für Bodenmarkierungen sowie Leuchtdichtekontraste K≥0,7 für Warnungen und schriftliche Informationen geeignet sind.“

Mehrwert für jedes Lebensalter

Neben der stufenlosen Erreichbarkeit ist das Bad in vielen Fällen der Schlüssel, der das möglichst lange und eigenständige Wohnen in den vertrauten vier Wänden ermöglicht. Innerhalb des Bades sind die barrierefreie Grundrisskonzeption und die Anpassbarkeit an den individuellen Bedarf von entscheidender Bedeutung. Werden die in der DIN benannten Schutzziele nicht nur als Pflicht, sondern als Kür in Kombination mit einer nicht stigmatisierenden Gestaltung umgesetzt, werden Mehrwerte für alle Generationen geschaffen.

Extras

Die Checkliste Barrierfrei (links) können Sie auch als PDF auf sbz-online unter den Extras herunterladen. Dort finden Sie auch einen Direktlink zu einem SBZ-Beitrag über das Aquarail-System.

https://www.sbz-online.de/tags/extras-zum-heft

Autor

Dipl.-Ing. Ulrike Rau ist selbststän­dige Architektin, ­engagiert sich rund um barrierefreie Konzeptionen und firmiert unter Ulrike Rau, raumkonzepte, 10435 Berlin, ­ http://rau-m-konzepte.de/