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Bereitstellung und Benutzung

Persönliche Schutzausrüstung

Die PSA-Benutzungsverordnung regelt die Auswahl, Bereitstellung, Wartung, Reparatur, den Ersatz sowie die Lagerung von persönlichen Schutzausrüstungen (PSA) durch den Arbeitgeber für alle Tätigkeitsbereiche ebenso wie seine Verpflichtung zu ­Unterweisung. Die gesetzliche Verpflichtung des Arbeitgebers zur Bereitstellung von persönlichen Schutzausrüstungen ergibt sich aus dem Arbeitsschutzgesetz. Sie stellt eine Maßnahme nach §3 dieses Gesetzes dar.

Arbeitgeber muss Gefährdung beurteilen

Gemäß §5 Arbeitsschutzgesetz hat der Arbeitgeber zuvor die bestehenden Gefährdungen für die Beschäftigten bei der Tätigkeit bzw. am Arbeitsplatz zu ermitteln und zu bewerten (Gefährdungsbeurteilung) und auf deren Grundlage zu ermitteln, welche Arbeitsschutzmaßnahmen (technisch, organisatorisch oder, wenn das alles nicht greift, PSA als individuelle Schutzmaßnahme) erforderlich sind. Die Benutzung ist dann als Maßnahme des Arbeitsschutzes geeignet, wenn die Gefährdungen durch technische Lösungen oder organisatorische Maßnahmen nicht vermieden oder ausreichend begrenzt werden können. Technische oder organisatorische Maßnahmen haben demzufolge Vorrang vor der Benutzung von PSA als individuelle Schutzmaßnahme.

Sind PSA zum Schutz der Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten erforderlich, sind sie vom Arbeitgeber bereitzustellen. Da Kosten für Maßnahmen nach §3 Abs.3 Arbeitsschutzgesetz den Versicherten nicht auferlegt werden dürfen, müssen ihnen persönliche Schutzausrüstungen (z.B. Schutzkleidung, Sicherheitsschuhe, Schutzhandschuhe) vom Arbeitgeber grundsätzlich kostenlos zur Verfügung gestellt werden. Die Notwendigkeit des Einsatzes von PSA führt zu Pflichten sowohl für den Arbeitgeber als auch für die Beschäftigten.

Umfangreiche Pflichten für Betrieb und Mitarbeiter

Der Arbeitgeber darf nur PSA auswählen und den Beschäftigten bereitstellen, die den Anforderungen der Verordnung über die Bereitstellung von persönlichen Schutzausrüstungen auf dem Markt (8. ProdSV) entsprechen. Für jede bereitgestellte PSA hat der Arbeitgeber erforderliche Informationen für die Benutzung in verständlicher Form und Sprache bereitzuhalten (z.B. im Rahmen einer Betriebsanweisung). Der Arbeitgeber hat die Beschäftigten in der sicherheitsgerechten Benutzung der PSA auf Grundlage der Herstellerinformation zu unterweisen. Bei PSA, die gegen tödliche Gefahren oder bleibende Gesundheitsschäden schützen sollen (PSA Kategorie III), sind darüber hinaus zusätzlich zu Unterweisungen Übungen erforderlich, z.B. bei Atemschutzgeräten, PSA gegen Absturz, PSA zum Retten aus Höhen und Tiefen, Tauchgeräten.

Für die Beschäftigten besteht die Verpflichtung zur bestimmungsgemäßen Benutzung der PSA, zur Durchführung einer Sicht-/Funktionsprüfung vor jeder Benutzung sowie zur unverzüglichen Meldung festgestellter Mängel an den Arbeitgeber bzw. seinen Beauftragten.

SBZ Tipp

PSA-Musterausstattung für SHK-Betriebe

Nachfolgend die Standardkonfiguration für den persönlichen Arbeitsschutz am Beispiel des SHK-Fachbetriebes Kreuz. Dort wird die PSA in Metallschränken in der Werkstatt vorgehalten:

funkenfeste Arbeitskleidung von diversen Herstellern

Sicherheits-Arbeitsschuhe

gummierte Überziehschuhe

gummierte Auslegeware

gummierte Schutztücher, um Werkzeugkoffer beim Kunden abzustellen

Helme mit Jahreszahl-Prägung

Schildmützen für Sonnenschutz

Sonnencreme LSF 10 und 20

Gehörstöpsel

Bügelgehörschutz

Kapselgehörschutz

Feinstaubmaske Standard

Halbmaske mit Doppelfilter/Asbest

Schutzhandschuhe mit schwer­metallfreier Gerbung

Fein-Schutzhandschuhe mit Noppen

Schutzhandschuhe chemikalienfest

Einweg-Schutzanzüge

Einweg-Schutzanzüge Kat. III Typ 5 und 6/Asbest

Verbandskasten zum Nachfüllen

Pflaster zum Nachfüllen

Hochtemperatur-Schutzdecken

Schutzbrillen mit festem Etui

Gesichtsschutz

Augendusche

Handreiniger Universal

Hand-Desinfektionsgel

Sterilium-Desinfektionslösung

Regenmäntel

Auto-Warnwesten

rote Fahnen

Rucksäcke für den Transport der PSA

Notfallpläne, Notfallrufnummern, Notfallplan Brand, Erste Hilfe

Feuerlöscher für Werkstatt, Büro und Autos