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Das müssen Sanitärinstallateure wissen, Teil 1

Neues Regelwerk

Seit Mai 2012 ist die neue Regelwerkskonzeption der Trinkwasserinstallation komplett. Die beiden letzten Normen DIN 1988-200 „Planung“ und DIN 1988-300 „Bemessung“ wurden im Mai veröffentlicht. Daraufhin hat das DIN die Normen DIN 1988 Teile 1 bis 8 vom Dezember 1988 mit Wirkung vom Juni 2012 zurückgezogen. Die neuen anerkannten Regeln der Technik sind somit die europäischen Grundlagennormen DIN EN 806-1 bis 5, DIN EN 1717 und die nationalen Ergänzungsnormen DIN 1988-100 bis 600. Ebenfalls wurde im Juni 2012 der DIN/Beuth-Kommentar zur DIN 1988 Teile 1 bis 8 zurückgezogen und durch die neuen Kommentare von DIN/Beuth und ZVSHK ersetzt.

Einführung und Aufbau der neuen TRWI

Das Europäische Komitee für Normung CEN hat vom Rat der Europäischen Union im Jahr 1990 die Aufgabe erhalten, ein umfassendes und modernes System europäischer Normen für die Regelung des Binnenmarktes innerhalb der Mitgliedsstaaten der Union zu erstellen. Von Seiten der EU-Kommission wird der europäischen Normung ein hoher Stellenwert beim Erreichen der vorgegebenen Ziele wie einheitliche Rechtsordnungen, gleichwertige Lebensbedingungen und Angleichung der industriellen Entwicklung in den Mitgliedsstaaten zugewiesen.

Bei der Erarbeitung der technischen Regeln für die Trinkwasserinstallation zeigte sich jedoch, dass die Experten aus den verschiedenen Mitgliedsstaaten daran interessiert waren, möglichst viel von ihren eigenen nationalen Bestimmungen in die europäischen Normen einzubringen, um ihre Fachkreise vor zu starken Veränderungen zu bewahren. Dieses Verhalten führte zu vielen Kompromissen und zahlreichen Verweisungen auf nationale Regelungen, womit die europäischen Normen der ersten Generation nur einen unvollkommenen Ansatz zur Angleichung der technischen Regeln für Trinkwasserinstallationen in Europa darstellen. Deshalb ist es notwendig, zu den europäischen Planungs- und Ausführungsnormen der Trinkwasserinstallation ergänzende nationale Regeln zu erstellen, damit das in Deutschland etablierte Sicherheitsniveau erhalten bleibt. Der Anwender der Normen muss sowohl die europäischen Grundlagennormen als auch die nationalen normativen Ergänzungen einhalten. Zu den Normen für die Planung, Ausführung und Betrieb von Trinkwasserinstallationen gehören die in Bild 1 aufgeführten europäischen Grundlagennormen und die zugehörigen nationalen Ergänzungsnormen. Die sechs europäischen Grundlagennormen und die fünf nationalen Ergänzungsnormen ersetzen seit Juni 2012 die Normenreihe DIN 1988 Teile 1 bis 8 vom Dezember 1988.

Für den besseren Überblick

Mit dem DIN/Beuth erstellte der ZVSHK einen Kommentar zu diesem Normungspaket (Bild 2). Darin werden die zusammengehörenden europäischen Grundlagennormen und die nationalen Ergänzungsnormen zusammengefasst, wie die in der ersten Zeile in Bild 1 aufgeführten Normen DIN EN 1717 und DIN 1988-100 oder in der dritten Zeile aufgeführten Normen DIN EN 806-2 und DIN 1988-200. In dem DIN/Beuth/ZVSHK-Kommentar werden die Abschnitte aus den europäischen Normen grau unterlegt und die zugehörigen Abschnitt aus der nationalen Norm blau unterlegt und anschließend kommentiert. Durch die Zusammenführung der thematisch zusammengehörenden Normen und deren Abschnitte reduziert sich die Anzahl wieder auf acht Werke einschließlich des Kommentars. Somit wurde erreicht, dass die Anzahl von acht Regelwerken wie bei der ehemaligen Normenreihe DIN 1988 Teile 1 bis 8 beibehalten wird.

Ein Vorteil dieser neuen Konzeption ist der modulare Aufbau des Regelwerks mit den zugehörigen Kommentaren. Der Anwender kann mit dieser Konzeption für sich entscheiden, ob er sich alle Regeln anschafft oder nur diejenigen, die er für seinen Verwendungsbereich benötigt. Das heißt, derjenige, der keine Druckerhöhungsanlagen oder keine Feuerlösch- und Brandschutzanlagen installiert, benötigt auch nicht zwangsläufig das Regelwerk dazu. Ein weiterer Vorteil ist, dass bei Überarbeitung einer der Normen aus der Reihe nicht gleich ein komplettes Kompendium neu angeschafft werden muss, sondern nur das eine entsprechend neue Regelwerk. Regelwerke haben heute keine 20 Jahre anhaltende Gültigkeit mehr, der zeitliche Zyklus zur Anerkennung als anerkannte Regel der Technik wird zukünftig deutlich kürzer.

Trinkwasserverordnung

In der novellierten Trinkwasserverordnung von 2011 wird in mehreren Paragraphen verlangt, dass bei der Wasserverteilung bzw. Trinkwasserinstallation mindestens die allgemein anerkannten Regeln der Technik für die Planung, Ausführung, Instandhaltung und den Betrieb eingehalten werden müssen. Mit dem Hinweis mindestens wollte der Gesetzgeber deutlich machen, dass auch höherwertige Technikstandards bei der Planung und Ausführung einer Trinkwasserinstallation im Rahmen eines Werkvertrags vereinbart werden können. Auch der Betreiber einer Trinkwasserinstallation kann höhere Anforderungen bei dem Betrieb oder der Wartung anwenden, als das in der DIN EN 806-5 Betrieb und Wartung vorgegeben wird. In diesem Fall kann der Betreiber eine Gefährdungsanalyse für seine Trinkwasserinstalla­tion festlegen und danach die Inspektion und Wartungsarbeiten und -zyklen bestimmen, die weitergehen als dies DIN EN 806-5 beschreibt. Wer einen höherwertigeren Technikstandard anwenden möchte, muss aber mindestens die Anforderungen der allgemein anerkannten Regeln der Technik kennen und diese müssen als Mindeststandard auch eingehalten werden.

Weitere Technische Regeln

Neben der hier beschriebenen europäischen Grundlagennormen und den nationalen Ergänzungsnormen können weitere Technische Regeln für die Planung, Ausführung oder Instandhaltung von Trinkwasserinstallationen erforderlich sein, die aber allesamt diese Grundlagen nicht ersetzen können. In diesen technischen Regeln, zum Teil auch anderer Regelsetzer, wie des DVGW, VDI oder ZVSHK werden bestimmte Details aufgegriffen und detailliert für einen bestimmten Teilbereich der Trinkwasserinstallation beschrieben. So behandelt beispielsweise das

  • DVGW-Arbeitsblatt GW 2 das Verbinden von Kupferrohren, das
  • DVGW-Arbeitsblatt W 551 Technische Maßnahmen zur Verminderung des Legionellenwachstums, die
  • VDI-Richtlinie 6023 gibt Information für die Hygiene in der Trinkwasserinstalla­tion, die
  • ZVSHK-Merkblätter geben Ausführungshinweise zum Spülen, Desinfizieren und Inbetriebnehmen oder zu
  • Dichtheitsprüfungen mit Druckluft, Inertgas oder Wasser

Werkverträge der VOB

In der VOB DIN 18381 Abschnitt 3.2.1 werden die anerkannten Regeln der Technik, die für Trinkwasserinstallationen in Werkverträgen vereinbart und Bestandteil werden sollen aufgeführt. Bei den aufgeführten Regelwerken sind die europäischen Grundlagen von DIN EN 1717, DIN EN 806 und die Ergänzungsnormen von DIN 1988 benannt. Weitere nationale Regeln von anderen Regelsetzern wie DVGW, VDI oder ZVSHK werden in der VOB nicht aufgeführt, damit keine Handelshemmnisse gegenüber anderen Mitgliedsstaaten der europäischen Union entstehen können.

Im Folgenden wird eine kurze Beschreibung über die weiteren neun Artikel zu den neuen Regelwerken der Trinkwasserinstalla­tion gegeben. Die Grundlage zu den Artikeln sind die neuen europäischen und nationalen Normen der TRWI sowie der zugehörige Kommentar von DIN/Beuth und ZVSHK.

DIN EN 1717 und DIN 1988-100 Schutz des Trinkwassers

Die Grundlagennorm für den „Schutz des Trinkwassers vor Verunreinigungen in Trinkwasserinstallationen und die allgemeinen Anforderungen an Sicherungseinrichtungen zur Verhütung von Trinkwasserverunreinigungen durch Rückfließen“ ist die europäische Norm DIN EN 1717. Weil die europäische Norm DIN EN 1717 nicht die Normungstiefe erreicht, die für deutsche Anwenderkreise erforderlich ist, ergab sich die Notwendigkeit, im ersten Schritt einen Nationalen Anhang zur DIN EN 1717 und im zweiten Schritt eine deutsche Ergänzungsnorm DIN 1988-100 „Schutz des Trinkwassers, Erhaltung der Trinkwassergüte“ zu erarbeiten. Der nationale Anhang der DIN EN 1717 wurde mit Erscheinen der DIN 1988-100 zurückgezogen. Die zusätzlichen Festlegungen in DIN 1988-100 sind auf die entsprechenden Abschnitte mit den Überschriften aus DIN EN 1717 abgestimmt. Der Anwendungsbereich von DIN EN 1717 und DIN 1988-100 gilt in Verbindung mit der Normenreihe DIN EN 806 und den weiteren nationalen Ergänzungen der Normenreihe DIN 1988 für Planung, Errichtung, Änderung, Instandhaltung und Betrieb von Trinkwasser-Installationen in Gebäuden und auf Grundstücken.

Nach § 8 der Trinkwasserverordnung ist die „Stelle der Einhaltung“ am Austritt aus denjenigen Zapfstellen, die sich in einer Trinkwasserinstallation befinden und der Entnahme von Trinkwasser dienen. Durchströmt das Trinkwasser Apparate, in denen die Trinkwasserbeschaffenheit entsprechend der Grenzwerte der Trinkwasserverordnung bestimmungsgemäß verloren geht, endet die Trinkwasserinstallation am Sicherungspunkt mit den zugeordneten Sicherungseinrichtungen (Bild 3). Die Themen Rückfließen, äußere Einflüsse, Flüssigkeitskategorien, Installationsmatrix, Sicherungseinrichtungen, Risikominimierung und eine vereinfachte praxisgerechte Darstellung üblicher Sicherungseinrichtungen werden in Teil 2 behandelt.

DIN EN 806-1 Allgemeines

Die in dieser Norm definierten technischen Begriffe, grafische Symbole und Kurzzeichen sind die Grundlagen für alle anderen Normen und Regelwerke im Bereich der Trinkwasserinstallation. Die Verwendung einheitlicher Fachbegriffe für ein und dieselbe Sache ist die wichtigste Voraussetzung für eine klare und eindeutige Verständigung im Fachgebiet. Deshalb sollten alle Beteiligten, wie Lehrkräfte in Berufs-, Meister- und Hochschulen, Hersteller, Planer und ausführende Fachbetriebe, die europäisch einheitlich vorgegebenen Begriffe in der Fachsprache anwenden. In Ausführungs- und Revisionszeichnungen sind die grafischen Symbole und Kurzzeichen dieser Norm zu verwenden (Bild 4). Die Themen, Zuständigkeiten, Ziele, Begriffe, neue grafische Symbole und Kurzzeichen sowie zugehörige Erläuterungen anhand von Skizzen und Bildern werden im dritten Artikel vorgestellt.

DIN EN 806-2 und DIN1988-200 Planung

Die Grundlagennorm DIN EN 806-2 „Planung“ legt für die beiden Installationstypen A – geschlossenes System – und Installationstyp B – offenes System – die Anforderungen fest. Die nationalen Ergänzungen in DIN 1988-200 „Planung“ zur DIN EN 806-2 beziehen sich ausschließlich auf den Installationstyp A. Der Installationstyp B – offenes System – ist aus trinkwasserhygienischen Gründen bedenklich und sollte in Deutschland nur in begründeten Ausnahmefällen eingesetzt werden. Die nationale Ergänzungsnorm wurde erforderlich, weil viele nationale Planungs- und Verwendungsregeln in der europäischen Grundlagennorm im ersten Schritt nicht aufgenommen werden konnten.

Die bewährten Regelungen aus DIN 1988-2 „Planung und Ausführung“ wurden über­arbeitet und fortgeschrieben. Weitere Planungsregeln, die sich wegen des europäischen „Stillhalteabkommens“ (wenn eine europäische Norm erstellt wird, darf zur gleichen Thematik keine nationale Normung erfolgen) in anderen Regelwerken, z.B. vom DVGW oder vom VDI, entwickelt und bewährt haben, wurden ebenfalls überarbeitet und in DIN 1988-200 aufgenommen. Alle Anforderungen aus DIN 1988-7 „Vermeidung von Korrosionsschäden und Steinbildung“ sind in den Normen DIN EN 806-2 und DIN 1988-200 vollständig enthalten. Damit wird DIN 1988-7 ersatzlos zurückgezogen.

Die Dämmungen von Trinkwasserleitungen warm sind komplett in dieser Norm geregelt, mit der politischen Zielsetzung, dass die Energieeinsparverordnung zukünftig auf die Norm DIN 1988-200 verweist. Die Planung von Druckerhöhungsanlagen ist nicht nach DIN EN 806-2 Abschnitt 15, sondern nach der nationalen Norm DIN 1988-500 vorzunehmen. Feuerlösch- und Brandschutzanlagen sind nach DIN 1988-600 zu planen. Die Themen Trinkwasserhygiene, Wasser- und Energieeinsparung, Planungsgrundlagen, Betriebstemperaturen, Probenahmestellen (Bild 5), Technikzentralen und Installationsschächte, Trinkwassererwärmer zentral und dezentral, Zirkulationssysteme, Hydraulischer Abgleich, Dämmung, Vermeidung von Korro­sionsschäden und Steinbildung und Werkstoffwahl werden im vierten Artikel behandelt.

DIN 1988-300 und DIN EN 806-3 Berechnung

Ganz bewusst wird in der Kommentierung zu dem Normbereich „Ermittlung der Rohrdurchmesser“ zuerst die nationale DIN 1988-300 mit dem differenzierten Bemessungsverfahren vorangestellt, weil dieses Verfahren vorzugsweise für alle Gebäudearten angewendet werden sollte. Mit einem differenzierten Berechnungsverfahren lässt sich grundsätzlich der hygienischste, energetischste, wirtschaftlichste und hydraulisch günstigste Rohrdurchmesser bemessen. Die Ausnahme ist das vereinfachte Bemessungsverfahren nach DIN EN 806-3. Dieses Verfahren soll nur für die Ermittlung für Kalt- und Warmwasserleitungen in Wohngebäuden mit bis zu sechs Wohnungen verwendet werden (Bild 6). Einige Voraus­setzungen für die Verwendung dieses Ver­fahrens wie ein ausreichender Versorgungsdruck, müssen allerdings berücksichtigt werden.

Die Themen Einzelwiderstände, Spitzendurchflüsse, Nutzungseinheit, Mindestversorgungsdruck, Zirkulationssysteme, hydraulischer Abgleich, vergleichbare Nennweiten und Widerstandsbeiwerte für Formstücke sowie die Grundlagen für die Verwendung des vereinfachten Verfahrens werden im fünften Artikel vorgestellt.

DIN EN 806-4 Ausführung

Bisher wurden in DIN 1988-2 die Bereiche Planung und Ausführung in einer Norm behandelt. Die europäischen Normen zur Trinkwasserinstallation sind jedoch nach Planung (DIN EN 806-2) und Installation (DIN EN 806-4) gegliedert. Viele Forderungen der DIN EN 806-4 an die ­Installation, z.B. an Dichtheitsprüfungen, an das Spülen von Leitungen, an die Auswahl geeigneter Werkstoffe, an die Befestigung von Leitungen usw. können nur erfüllt werden, wenn sie vor der Ausführung planerisch vorbereitet werden. Deshalb sind die meisten Inhalte dieser Norm in gleichem Maße Planungsanforderungen wie Vorgaben für die Installation.

Die Trinkwasserinstallation und somit auch der Geltungsbereich dieser Norm beginnt nach der AVBWasserV an der Hauptabsperrarmatur am Ende der Anschlussleitung. Alle Trinkwasserinstallationen hinter der Hauptabsperrarmatur innerhalb von Gebäuden oder auf Grundstücken werden durch diese Norm erfasst. Häufiger wird in den einzelnen Abschnitten der Norm auf „nationale Vorschriften“ verwiesen. Im Sinne dieser Norm sind dies anerkannte Regeln der Technik, die in der Praxis bei den nach dem neuesten Erkenntnisstand vorgebildeten Technikern durchweg bekannt sind und sich aufgrund fortdauernder praktischer Erfahrungen bewährt haben. Diese anerkannten Regeln der Technik ­können DIN-Normen, DVGWArbeitsblätter, VDI-Richtlinien oder ZVSHK-Merkblätter sein, wenn diese in der Praxis angewendet werden. Die Themen thermische Längenausdehnungen, Rohrbefestigungen (Bild 7), Anordnen von Rohrleitungen, Kennzeichnung, Spülen, Dichtheitsprüfungen, Desinfizieren und erdverlegte Rohrleitungen werden im sechsten Artikel behandelt.

DIN EN 806-5 Betrieb und ­Wartung

Für den bestimmungsgemäßen Betrieb einer Trinkwasserinstallation ist der Anschlussnehmer bzw. Betreiber verantwortlich. Verantwortlich ist der Betreiber auch dafür, dass die Trinkwasserinstallation regelmäßig nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik von einem Vertragsinstallationsunternehmen gewartet wird. Die Verpflichtung des Betreibers, seine Trinkwasserinstallation regelmäßig warten zu lassen, ergibt sich aus unterschiedlichen Verordnungen.

In § 9 der Trinkwasserverordnung kann bei unzulänglicher Instandhaltung das Gesundheitsamt Maßnahmen anordnen, wie etwa eine Wartung der Trinkwasserinstallation, um gesundheitliche Gefahren zu beseitigen. Nach § 12 der AVBWasserV ist der Anschlussnehmer auch für eine ordnungsgemäße Instandhaltung verantwortlich. Im Bürgerlichen Gesetzbuch werden die Verkehrssicherungspflichten nach § 536 und die mietvertragliche Haftung nach § 823 herangezogen, wenn es um die Überprüfung und Instandhaltung von haustechnischen Anlagen geht. Auch im Werkvertragsrecht der VOB Teil B DIN 1961 und VOB Teil C DIN 18299 werden vom Auftraggeber Wartungen von technischen Anlagen während der Gewährleistungszeit verlangt, damit die Sicherheit und Funktionsfähigkeit gewährleistet sind.

Mit dieser Norm für den Betrieb und die Wartung von Trinkwasserinstallationen werden dem Betreiber die erforderlichen Hinweise gegeben, was ihm der Gesetzgeber an Verpflichtungen auferlegt. Da die Betreiber die notwendigen technischen Regeln nicht kennen und als „technische Laien“ die Inhalte auch im Zusammenhang nicht verstehen, dient diese Norm denjenigen, die eine Informationsaufgabe gegenüber dem Betreiber haben, als Grundlage.

Eine Informationsaufgabe haben Planer und ausführende SHK-Fachbetriebe gegenüber ihren Auftraggebern bzw. dem Betreiber. Die Themen Informationspflichten an die Betreiber, Dokumentation, Trinkwassercheck, Betrieb, Betriebsunterbrechung, Wiederinbetriebnahme, wesentliche Veränderungen, Verschleißteile, Betriebsmittel sowie Wartungstätigkeiten (Bild 8) werden im siebten Artikel beschrieben.

DIN 1988-500 Druckerhöhungsanlagen

Anfang der 90er-Jahre wurden elektronisch drehzahlgeregelte Pumpen entwickelt, die in einer Kaskade angeordnet wurden. Diese Form der Druckerhöhung hat in der Trinkwasserinstallation die anderen Techniken nahezu vollständig abgelöst. Druckerhöhungsanlagen mit drehzahlgeregelten Pumpen nach DIN 1988-500 ermöglichen die Umsetzung der heutigen erhöhten Anforderungen an Komfort, Hygiene, Energieeffizienz und Wirtschaftlichkeit. Vor- und Enddruckbehälter sind in aller Regel nicht mehr notwendig, und die Druckhaltung bleibt konstant (Bild 9). Festlegungen für Druckerhöhungsanlagen, die in der Trinkwasserinstallation für Löschwassereinrichtungen installiert sind, werden in DIN 1988-600 geregelt. Druckerhöhungsanlagen für Feuerlösch- und Brandschutzanlagen werden für Löschwasser-Wandhydranten nach DIN 14462 und für Sprinkleranlagen nach DIN EN 12845 bemessen. Die Themen Nachweis für den Einsatz von DEA, Förderstrom, Druckzonen, Anschlussarten, Druckregelung, Druckbehälter, Reservepumpen, Aufstellungsort sowie Inbetriebnahme und Wartung behandelt der achte Artikel.

DIN 1988-600 Feuerlösch- und Brandschutzanlagen

DIN 1988-600 findet im Bereich von Feuerlösch- und Brandschutzanlagen Anwendung, die mit Wasser aus dem Trinkwassernetz versorgt werden. Hierzu zählen insbesondere Wandhydrantenanlagen sowie Über- und Unterflurhydranten auf Grundstücken mit Anschluss an Trinkwasserinstallationen und der Anschluss von automatischen Löschanlagen, wie Sprinkleranlagen und Sprühwasserlöschanlagen. Die Norm regelt dabei in erster Linie die Aspekte der Planung und Errichtung der Trinkwasserinstallation von der Anschlussleitung des Wasserversorgers bis zur Löschwasserübergabestelle (LWÜ) und gilt insofern ergänzend zu DIN EN 806 und DIN EN 1717 sowie den weiteren Teilen der DIN 1988.

DIN 1988-600 setzt eindeutige Akzente zur Sicherstellung einer hygienisch einwandfreien Trinkwasserversorgung. Konsequenterweise geht es nicht nur um die Aufrechterhaltung der Hygiene in den Trinkwasserrohrnetzen, sondern auch in der Hausanschlussleitung sowie in den Verteilungsleitungen im Gebäude. Vorgabe ist, die Dimensionierung der Rohrsysteme künftig für den Trinkwasserbedarf vorzunehmen. Hierdurch ergeben sich Einschränkungen bei der Sicherstellung der Löschwasserversorgung, wobei bewusst in Kauf genommen wird, dass die für den Brandschutz notwendigen Wassermengen im Zweifelsfall zu bevorraten sind.

Für die Ausführung der Löschwasserleitungen ab der Löschwasserübergabestelle (Bild 10) sowie auch hinsichtlich der brandschutztechnischen Planungsgrundlagen sind die in der Norm aufgeführten einschlägigen Brandschutznormen zu beachten, insbesondere DIN 14462. Die Themen Brandschutzkonzept, Löschwasserübergabestelle, Direktanschlussstation, Anschlussleitungen, Werkstoffe für Leitungsanlagen, Druckerhöhung, Füll- und Entleerungsstation, Fremdeinspeisungen, Behandlung von Anlagen im Bestand sowie die Inbetriebnahme werden im neunten Artikel behandelt.

DIN 14462

Bei den Löschwasseranlagen im Sinne dieser Norm kann es sich zum einen um Anlagen handeln, die mit Betriebswasser versorgt werden, wobei in diesen Fällen DIN 14462 auf das gesamte System anzuwenden ist. Der typische Anwendungsfall sind jedoch Anlagen, die aus einer Trinkwasserinstallation versorgt oder zumindest nachgespeist werden. Bei diesen Anlagen beginnt der Geltungsbereich der DIN 14462 mit der Löschwasserübergabestelle, für die sowohl DIN 14462 als auch DIN 1988-600 anzuwenden ist. Für die vorgeschaltete Trinkwasserinstallation findet DIN 14462 keine Anwendung, dort gilt DIN 1988-600.

DIN 14462 deckt in der heutigen Ausführung den Bereich der nicht automatischen Löschwasseranlagen ab. Sie gilt sowohl für Anlagen mit angeschlossenen Wandhydranten als auch für Anlagen mit Überflurhydranten oder Unterflurhydranten. Für Sprinkleranlagen mit kombinierten Löschwasseranlagen sind DIN 14462 und DIN EN 12845 zu berücksichtigen. Der Bereich der Über- und Unterflurhydranten im nicht-öffentlichen Bereich ist zusätzlich in das Regelwerk DIN 14462 aufgenommen worden. Hierbei handelt es sich um Hydranten der nicht-öffent­lichen Löschwasserversorgung auf privaten Grundstücken, die in der Regel dem Objektschutz dienen, also dem Brandschutz für ein konkretes Gebäude oder eine Einrichtung, meist mit erhöhtem Brandrisiko (Bild 11).

Die Themen Grundschutz, Objektschutz, befähigte Person, Wandhydrant Typ S und Typ F, Füll- und Entleerungsstationen, Druckerhöhungsanlagen, Druckminderung, Kon­trollbuch, Feuerlöschanlagen trocken, Abnahmeprüfungen und Instandhaltung behandelt der zehnte Artikel.

Resümee und Ausblick

Die vorgesehenen zehn Beiträge geben einen umfassenden Überblick zu den neuen Normen der Trinkwasserinstallation. Durch die Zusammenfassung der europäischen Grundlagennormen und der nationalen Ergänzungsnormen einschließlich eines praxisorientierten Kommentars von DIN/Beuth und ZVSHK mit einem modularen Aufbau ist ein verständliches Regelwerk geschaffen worden. Aufgebaut auf der Grundlage der Normen mit den zugehörigen Kommentaren hat der Zentralverband ein bundeseinheitliches Schulungskonzept erstellt. Die Fachverbände bieten den Mitgliedsunternehmen nach dieser Konzeption Schulungen an, die auch als Grundlage zur Verlängerung der Eintragung in ein Installateurverzeichnis eines Wasserversorgungsunternehmens dienen.

Abschließend sei noch einmal auf die Trinkwasserverordnung hingewiesen, die verlangt, dass mindestens die anerkannten Regeln der Technik bei der Planung, Ausführung, Instandhaltung und dem Betrieb eingehalten werden müssen. Diese Voraussetzungen können nur von denjenigen erfüllt werden, die diese Regeln kennen. Dazu gehört selbstverständlich auch, dass diese Regelwerke vorhanden sind und bei Bedarf als Nachschlagewerk zur Verfügung stehen.

In der nächsten SBZ-Ausgabe wird das Thema DIN EN 1717 und DIN 1988-100 „Schutz des Trinkwassers“ ausführlich behandelt.

Info

SBZ-Artikelserie zur TRWI

Teil 1: Neues Regelwerk zur TRWI jetzt komplett

Teil 2: DIN EN 1717 und DIN 1988-100 „Schutz des Trinkwassers“

Teil 3: DIN EN 806-1 „Allgemeines“

Teil 4: DIN EN 806-2 und DIN 1988-200

Teil 5: DIN 1988-300 und DIN EN 806-3 „Ermittlung der Rohrdurchmesser“

Teil 6: DIN EN 806-4 „Installation“

Teil 7: DIN EN 806-5 „Betrieb und ­Wartung“

Teil 8: DIN 1988-500 „Druckerhöhungsanlagen mit drehzahlgeregelten Pumpen“

Teil 9: DIN 1988-600 „Trinkwasser-­Installationen in Verbindung mit Feuerlösch- und Brandschutzanlagen“

Teil 10: DIN 14462 „Löschwasser­einrichtungen“

SBZ Tipp

Unverzichtbare Fachlektüre

Nach der Trinkwasserverordnung sind mindestens die anerkannten Regeln der Technik zum Erhalt der Trinkwasserqualität einzuhalten. Deshalb besteht die Notwendigkeit, dass die neuen Regeln der Trinkwasserinstallation bereits seit Juni 2012 bei Planung, Bau und Betrieb anzuwenden sind. Die Mitgliederausgaben der neuen Normen einschließlich der praxisgerechten zugehörenden Kommentare können zu deutlich günstigeren Konditionen über die Fachverbände oder im Online-Shop von https://www.zvshk.de/ bezogen werden, als der Kauf nur einzelner Normen beim Beuth-Verlag.

Autor

Franz-Josef Heinrichs ist Referent für Sanitärtechnik im Zentralverband ­Sanitär Heizung ­Klima, 53757 St. Augustin, Mail: f.heinrichs@zentralverband-shk.de