Bodenabläufe sind Bestandteil der Entwässerungsanlage und müssen in Gebäuden mit brandschutztechnischen Anforderungen so installiert werden, dass der Ausbreitung von Feuer und Rauch vorgebeugt wird (Bild 1). Bei der Produktauswahl des richtigen Bodenablaufs ist für den Installateur und Planer die Kenntnis der gültigen Normen und Vorschriften von besonderer Bedeutung. Dabei stellen sich immer wieder fünf Fragen, die im Folgenden ausführlich beantwortet werden.
Welche Vorschriften und Regeln sind zu beachten?
Die baurechtlichen Vorgaben für den vorbeugenden Brandschutz finden sich in den einzelnen Landesbauordnungen (Bild 2). Danach müssen bauliche Anlagen so beschaffen sein, dass der Entstehung eines Brandes und der Ausbreitung von Feuer und Rauch vorgebeugt wird und bei einem Brand die Rettung von Menschen und Tieren sowie wirksame Löscharbeiten möglich sind.
Es gilt dabei besonders zu beachten, dass Rohrleitungen nur dann durch Decken und Wände, für die eine Feuerwiderstandsdauer vorgeschrieben ist, hindurchgeführt werden dürfen, wenn eine Brandausbreitung ausreichend lange nicht zu befürchten ist oder entsprechende Vorkehrungen hiergegen getroffen sind. Nach den einzelnen Landesbauordnungen werden die verschiedenen Gebäudearten in Gebäudeklassen eingeteilt und die Feuerwiderstandsdauer für die Decken im Gebäude festgelegt.
Da aber das Baurecht nur Anforderungen stellt, aber keinerlei Hinweise auf die Umsetzung dieser Anforderungen in die Praxis gibt, war die Erarbeitung der Muster-Leitungsanlagenrichtlinie (MLAR) zwingend erforderlich. Erst durch diese Richtlinie war es möglich, die gesetzlichen Anforderungen nach einem feuer- und rauchdichten Verschluss im Bereich von Deckendurchdringungen brandschutztechnisch sicher und fachlich richtig umzusetzen (Bild 3).
Mit Einführung der MLAR als Technische Baubestimmung im Anhang der Landesbauordnungen, ist die Grundlage für die zwingende Einhaltung dieser Richtlinie gelegt. Technische Baubestimmungen sind allgemein gültig verbindlich, da sie nach § 3 MBO beachtet werden müssen. Abweichungen hiervon sind nur zulässig, wenn mit einer anderen Lösung die allgemeinen Anforderungen in gleichem Maße erfüllt werden. Unsicherheiten bezüglich der Gültigkeit verschiedener Normen im Brandschutzbereich bestehen nach wie vor. Für Deutschland gilt sowohl für die Bezeichnung der Baustoffklassen als auch für die Brandprüfungen die DIN 4102.
Die Europäische Norm DIN EN 13501, Klassifizierung von Bauprodukten und Bauarten zu ihrem Brandverhalten, ist zwar inzwischen in Deutschland auch gültig, wurde aber in den einzelnen Landesbauordnungen noch nicht eingeführt.
Die Landesbauordnungen enthalten zurzeit nur die DIN 4102. Die einzelnen Landesbauordnungen stellen Anforderungen an die beim Bau von Gebäuden verwendeten Bauprodukte in Bezug auf das Brandverhalten. Diese Anforderungen werden durch die als „bauaufsichtliche Benennung“ bezeichneten Begriffe charakterisiert:
- nicht brennbar
- schwer entflammbar
- normal entflammbar
- leicht entflammbar
Die mit A1, A2, B1, B2 und B3 benannten Klassen werden auch als Baustoffklassen bezeichnet und durch Prüfungen nach DIN 4102-1 ermittelt. Eine direkte Zuordnung der europäischen Klassifizierungen nach DIN EN 13501-1 zu den Baustoffklassen nach DIN 4102-1 ist aber nicht möglich.
Wie sind Brandschutz-Bodenabläufe und Entwässerungsrinnen in der Decke einzubauen?
Auf der Grundlage der baurechtlichen und normativen Bestimmungen ist der Verschluss der Deckendurchdringung von entscheidender Bedeutung, denn ein nicht fachgerecht ausgeführter Deckenverschluss stellt im Brandfall eine potenzielle Gefahr in Bezug auf die Brand- und Rauchweiterleitung dar (Bild 4).
Besonders die Bodenabläufe, aber auch Duschrinnen mit integriertem Ablauf als Anfangspunkte des Rohrleitungssystems sind kritische Punkte in Decken mit Feuerwiderstandsdauer, wenn sie direkt senkrecht durch die Decke hindurchgeführt werden und dann mit der Rohrleitung verbunden sind. Deshalb müssen diese Bauteile mit höchster Sicherheit gewährleisten, dass im Brandfall kein Feuer und Rauch nach oben in den nächsten Brandabschnitt gelangen können.
Nach dem Einbau der Bodenabläufe in die vorhandene Aussparung ist die komplette Aussparung gemäß der Einbau- und Montageanleitung des Herstellers und ggf. den Angaben in der bauaufsichtlichen Zulassung fachgerecht vollflächig mit Mörtel zu verfüllen. Wenn die Bodenabläufe aus nicht brennbaren Werkstoffen bestehen, kann die Vermörtelung in der Regel mit normalem, mineralischem Baustoff erfolgen.
Eine weitere Möglichkeit bieten Trockenbausets, wie beispielsweise das System Fit-in von ACO Haustechnik (Bild 5). Besonders bei Kernbohrungen werden solche Ausführungen bevorzugt verwendet. Der Einbau kann hier ohne Vermörtelung erfolgen, sodass der Installateur selbst, ohne Fremdleistung, den Bodenablauf brandschutzgerecht einbauen kann. Wichtige Voraussetzung für diese Art des Einbaues ist die Bestätigung einer entsprechenden Brandschutzprüfung von einem anerkannten Institut, dass die bauaufsichtlichen Anforderungen erfüllt sind.
Es gibt Bereiche, z.B. Eigentumswohnungen, in denen generell keine Leitungen durch die Decke geführt werden dürfen. Hier ist die Verlegung der Rohrleitung innerhalb der Decke bei ausreichender Unterdeckung unproblematisch. Wird allerdings die Decke vom Stutzen des Bodenablaufes durchdrungen, müssen je nach Gebäudeklasse besondere Maßnahmen ergriffen werden, um den Durchbruch entsprechend abzuschotten.
Welche Werkstoffe sind zum Einbau in Decken mit vorgegebener Widerstandsdauer geeignet?
Brandschutz-Bodenabläufe aus nicht brennbaren Werkstoffen, wie Gusseisen oder Edelstahl, sind gut geeignet zum Einbau in Decken mit Feuerwiderstandsdauer. Bei derartigen Bodenabläufen vermeidet man den Einbau von zusätzlichen Brandlasten in die ansonsten nicht brennbare Decke (Bild 6).
Beispielsweise sind die Brandschutz-Bodenabläufe von ACO Haustechnik mit austausch- und nachrüstbaren Brandschutzsets ausgestattet. Nennweitenabhängig besteht das Brandschutzset aus einem einteiligen Brandschutz-Geruchverschluss mit integriertem Brandverschluss und angeformter Brandschutz-Kartusche mit Intumeszenz-Material oder wird als zweiteilige Variante im Brandschutz-Bodenablauf verwendet. Dadurch ist ein einfaches Austauschen der Brandschutzteile jederzeit ohne Ausbau des Bodenablaufes möglich. Besonderer Vorteil: Auch nach einem Brand kann der Guss- oder Edelstahlbodenablauf in der Decke verbleiben, da das Gehäuse aus nicht brennbaren Werkstoffen besteht. Lediglich die Brandschutzeinsätze sind zu erneuern. Das spart nach einem Brand unter Umständen die teuren Aus- und Einbaukosten des Bodenablaufes.
Schwer entflammbare Werkstoffe haben dagegen den Nachteil, dass sie schon bei Temperatur unter 600°C brennen oder brennend abtropfen. „Schwer entflammbar“ ist deshalb nicht gleichzusetzen mit „nicht brennbar“. Bei einem Brand stellen sich sehr schnell Deckentemperaturen von bis zu 1000°C ein. Bei solchen Brandtemperaturen sind auch schwer entflammbare Werkstoffe vom Brandgeschehen nicht ausgenommen.
Besonders beachten sollte man, ob die ausgewählten Brandschutz-Bodenabläufe z.B. auch für den Einsatz in Decken mit Feuerwiderstandsdauer zugelassen sind. Bauaufsichtliche Zulassungen müssen sorgfältig gelesen werden, damit diese Produkte auch entsprechend den Vorgaben in der Zulassung eingebaut und montiert werden. Wichtig ist, dass die Brandschutz-Bodenabläufe für den jeweiligen Anwendungsfall geeignet sind. Nach den Bauordnungen der Länder unterscheidet man hier zwischen geregelten und nicht geregelten Bauprodukten.
- Ein normaler Bodenablauf ist, wenn er der DIN EN 1253 entspricht und geprüft wurde, ein geregeltes Bauprodukt und kann so in eine Decke eingebaut werden. Denn die häufigsten Brandursachen, noch vor Fahrlässigkeit und menschlichem Versagen, sind Einbaufehler, die man nicht erkannt oder beseitigt hat, sowie mangelhafte Schutzvorkehrungen.
- Ein Brandschutz-Bodenablauf ist dagegen, wenn er Intumeszenzmassen enthält, ein nicht geregeltes Bauprodukt. Das bedeutet, dass der Bodenablauf als solcher wohl der DIN EN 1253 entspricht, aber durch die Verwendung von Intumeszenzmassen erst nachgewiesen werden muss, dass der Bodenablauf auch brandschutztechnisch funktioniert. Dazu ist eine entsprechende Prüfung bei einem anerkannten Prüfinstitut durchzuführen. Bei bestandener Prüfung wird ein Prüfzeugnis ausgestellt, mit dem beim Deutschen Institut für Bautechnik in Berlin eine bauaufsichtliche Zulassung beantragt werden kann. Erst dann ist dieser Brandschutz-Bodenablauf für den Einbau in Decken mit der entsprechenden Feuerwiderstandsdauer zugelassen.
Wo sollte der Feuer- und Rauchverschluss eingebaut werden?
Bei der Planung von Brandschutzmaßnahmen stellt sich immer wieder die Frage, wo das Brandschott am besten eingebaut werden sollte. Empfehlenswert ist der Einbau im Deckenbereich, also an der Stelle, wo das Brandschott im Brandfall die Decke verschließen soll. Ein Brandschott, z.B. in Form einer Intumeszenzmasse im Gehäuse oder im Ablaufstutzen eines Bodenablaufes, verschließt im Brandfall schnell und sicher die bestehende Öffnung zur Rohrleitung und zum Raum.
In Verbindung mit einem nicht brennbaren Gehäusewerkstoff bietet sich hier die ideale Kombination. Es werden keine zusätzlichen Brandlasten in die Decke eingebaut und damit ist die Brandgefahr sehr stark gemindert.
Besteht Kennzeichnungspflicht für eingebaute Brandschutzabläufe und Rinnen?
Nach Abschluss der Arbeiten ist die Kennzeichnung der Brandschutz-Bodenabläufe besonders wichtig. Die Hersteller müssen ihre Produkte mit entsprechenden Hinweisschildern liefern, die im Deckenunterbereich anzubringen sind (Bild 7).
Die Vorgaben hierfür macht das Deutsche Institut für Bautechnik in Berlin. Dadurch wird sichergestellt, dass die nachfolgenden Gewerke wissen, dass in diesem Bereich ein Brandschutz-Bodenablauf eingebaut ist und keine Veränderungen an der Decke vorgenommen werden dürfen, da sonst unter Umständen kein sicherer Brandverschluss mehr gewährleistet ist.
Autor
Dipl.-Ing. (FH) Thomas Meyer ist Schulungsleiter der ACO Haustechnik, 36457 Stadtlengsfeld, Telefon (03 69 65) 8 19-0, http://www.aco-haustechnik.de