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Hygiene auf Volksfesten

Absicherung von nicht ortsfesten Trinkwasseranlagen

Inhalt

Trinkwasser ist unser wichtigstes Lebensmittel. Um die Trinkwasserqualität zu erhalten, kommt der Qualität und Pflege der verwendeten Trinkwasserleitung und Bauteile – wie bei anderen Lebensmittelverpackungen auch – eine entscheidende Bedeutung zu. Auch zum Spülen von Geschirr muss Trinkwasser verwendet werden. Die gesetzlichen und technischen Vorgaben für die Trinkwasserversorgung sind durch die Trinkwasserverordnung und technische Regelwerke festgelegt.

Das Gesundheitsamt überprüft

Neben den Bauteilen können auch die Betriebsbedingungen Einfluss auf die Güte des Trinkwassers haben. Deshalb ist zur hygienischen Vorsorge der Auswahl und der Handhabung der Leitungen und Bauteile besondere Aufmerksamkeit zu widmen. Die Versorgungsunternehmen garantieren eine sehr hohe Qualität des gelieferten Trinkwassers an der Übergabestelle. Dieses wird eingehend und regelmäßig untersucht und vom Gesundheitsamt im Rahmen staatlicher Gesundheitsaufsicht überwacht. Das örtliche Gesundheitsamt überprüft auf Volksfesten und ähnlichen Veranstaltungen die Trinkwasserqualität und nimmt Proben. Diese Proben haben der Trinkwasserverordnung zu entsprechen. Von der Übergabestelle, z.B. Standrohr, bis zur Entnahmestelle übernehmen Veranstalter und Betreiber die Verantwortung für die Trinkwasserqualität im Sinne der AVBWasserV. Damit diese Qualität bis zur Entnahmestelle erhalten bleibt, gibt es eine Mehrzahl von Dingen, die beachtet werden müssen. Diese sind u.a. in der DIN 2001-2 für die Trinkwasserversorgung aus nicht ortsfesten Anlagen beschrieben und schon länger in der DIN EN 1717 für die Gebäudeinstallationen.

Fachgerechte Erstellung der Anlage

Zum Anschluss an die Hydranten dürfen nur dazu geeignete Standrohre oder Vorrichtungen des örtlichen Versorgungsunternehmens eingesetzt werden, die von fachkundigen Personen installiert werden müssen. Die­se stehen beim Versorgungsunternehmen selbst oder einem eingetragenen Installationsunternehmen zur Verfügung. Die Standrohre oder Vorrichtungen sind mit einer Sicherungseinrichtung gemäß DIN EN 1717 ausgerüstet. Vor dem Abschluss der weiteren Installation müssen der Hydrant und das Standrohr ausreichend gespült werden. Diese Zusammenhänge sind nun in der im April 2009 erschienenen DIN 2001-2 genauestens festgelegt. Die weitere Installation der Leitungen ist ausschließlich durch geeignetes Fachpersonal vorzunehmen. Dieses steht beim Wasserversorgungsunternehmen selbst oder bei einem Installa­tionsunternehmen zur Verfügung, das in einem Installateurverzeichnis eingetragen ist.

Verwendung geeigneter Materialien

Die für eine weitere Verteilung verwendeten Leitungsmaterialien und Bauteile dürfen die Qualität des Trinkwassers nicht beeinträchtigen. Um dies sicherzustellen, dürfen nur Produkte verwendet werden, die den allgemein anerkannten Regeln der Technik entsprechen. Das DVGW-Zertifizierungszeichen gewährleistet, dass diese Voraussetzungen erfüllt sind. Grundsätzlich können alle DVGW-geprüften Leitungsmaterialien verwendet werden, die für den Verwendungszweck ausreichend flexibel sind, wie PE-Rohre. Werden flexiblere Materialien benötigt, sollten diese nach DVGW-Prüfgrundlage VP 549 und VP 550 zertifiziert sein. Verwendete Hilfs- und Betriebsstoffe (Dichthilfsmittel) müssen vom DVGW zertifiziert oder gesundheitlich unbedenklich und restlos ausspülbar sein.

Anforderungen an den Aufbau

Durch kurze Verbindungen und kleine Querschnitte soll die Verweilzeit des Trinkwassers von der Übergabestelle zur Entnahmestelle möglichst kurz gehalten werden. Querverbindungen zwischen verschiedenen Abnahmestellen (z.B. Verkaufsstände) sind nicht zulässig. Für jede Abnahmestelle muss eine Sicherungseinrichtung gegen Rückfließen gemäß DIN EN 1717 abhängig vom jeweiligen Gefährdungsgrad vorgesehen werden. Die Trinkwasser-Installation der angeschlossenen Abnahmestellen (Verkaufswagen oder Stände für Lebensmittel) müssen ebenso wie ortsfeste Trinkwasser-Installationen den technischen Regeln (DIN 1988) entsprechen. Bestehen Zweifel an der Ausführung der Trinkwasser-Installation der Abnahmestellen wird dringend empfohlen, diese von einem eingetragenen Installationsunternehmen überprüfen oder ggf. neu errichten zu lassen.

Geordneter Betrieb

Ganz entscheidenden Einfluss auf die Qualität des Trinkwassers hat auch der geordnete Betrieb. Vor Inbetriebnahme müssen die Leitungssysteme gründlich gereinigt und kräftig gespült werden. Bestehen Zweifel an der Sauberkeit der Anlagen ist ggf. eine Desinfektion vorzunehmen. Auch nach längerer Stagnation z.B. über Nacht ist die Anlage gründlich zu spülen. Um Temperaturerhöhung zu vermeiden, sollten die Leitungen möglichst so verlegt werden, dass sie vor starker Sonneneinstrahlung geschützt sind. Ebenso ist ein permanenter Durchfluss hilfreich. Tägliche Kontrollen der oberirdisch verlegten ungeschützten Leitungen auf Unversehrtheit sind durchzuführen. Leitungen und Anschlüsse sind vor Verschmutzungen zu schützen. Die verwendeten Leitungen dürfen nur für den Trinkwassereinsatz benutzt werden. Eine entsprechende Kennzeichnung der Trinkwasserleitungen ist vorzusehen. Für die Zeit der Nichtbenutzung sind die verwendeten Leitungen vollständig zu entleeren und zusammen mit den anderen Bauteilen sauber und trocken zu lagern.

Fazit

Bei Veranstaltungen unter freiem Himmel erfolgt die Trinkwasserversorgung über Hydranten und mobile Schlauchleitungen. Durch ungeeignete Installation bzw. Materialien oder durch unsachgemäße Betriebsweise kann es zum Eintrag und zur Vermehrung von Krankheitserregern und damit zu einer Gesundheitsgefährdung der Besucher kommen. Bei Installation, Betrieb, Transport und Wartung sind daher die gesetzlichen und technischen Anforderungen einzuhalten.

INFO

Gesetzliche Grundlagen

Die wichtigsten Grundlagen für Wasser für den menschlichen Gebrauch und Wasser für Lebensmittelbetriebe sind:

Die Verordnung über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch (Trinkwasserverordnung)

Das Infektionsschutzgesetz

Die LebensmittelhygieneVerordnung

Die AVB Wasser V

Die Technischen Regeln für Trinkwasserinstallationen und Versorgungsanlagen, insbesondere DIN 1988, DIN 2000 und DIN 2001

Diese bundeseinheitlichen Vorschriften haben auch bei nicht ortsfesten Versorgungsanlagen auf Jahrmärkten oder Großveranstaltungen uneingeschränkte Gültigkeit.

Autor

Dipl.-Ing. Volker Meyer arbeitet als Referent beim DVGW. Sein Tätigkeitsbereich umfasst unter anderem die Erarbeitung des DVGW-Regelwerkes von Rohren und Rohrverbindungen sowie Armaturen und Apparaten in der Trinkwasserinstallation. Zudem ist er Obmann und Mitglied in mehreren nationalen und europäischen Normungsausschüssen.

Telefon (02 28) 91 88-8 54, Telefax (02 28) 91 88-9 88, https://www.dvgw.de/