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Kleine Investition — große Wirkung

Die häufigsten Fragen zu Rauchwarnmeldern

Inhalt

Welche Gesetze gelten für Rauchwarnmelder?

In neun Bundesländern (Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz, Saarland, Schleswig-Holstein, Thüringen, Sachsen-Anhalt und Bremen) besteht eine Rauchwarnmelderpflicht für Wohnbau, die in den entsprechenden Landesbauordnungen festgeschrieben ist.

In welchen Räumen müssen Rauchwarnmelder montiert werden?

In Wohnungen müssen Schlafräume, Kinderzimmer und Flure, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen, jeweils mindestens einen Rauchwarnmelder haben. Die Rauchwarnmelder müssen so eingebaut und betrieben werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird.

Wo werden keine Rauchwarnmelder montiert?

In Küchen, Bädern und Feuchträumen werden grundsätzlich keine Rauchwarnmelder installiert, da dort Einflüsse wie starker Küchen- oder Wasserdampf Täuschungsalarme auslösen können.

Wie werden Rauchwarnmelder montiert?

Die Montage ist nach DIN 14676 geregelt. Rauchwarnmelder werden in der Regel mit Schrauben an der Decke oder auch Dachschräge befestigt.

Dürfen Rauchwarnmelder überstrichen oder abgedeckt werden?

Der Rauchwarnmelder darf nicht überstrichen, bzw. abgedeckt oder beklebt werden. Das könnte Fehlalarme hervorrufen.

Wie oft sind Rauchwarnmelder zu prüfen bzw. zu warten?

Um die Funktionssicherheit des Melders gewährleisten zu können, ist entsprechend nach DIN 14676 mindestens einmal jährlich eine Wartung durchzuführen.

Welche Wartungsarbeiten sind erforderlich?

Die Prüfvorgaben sind in der Bedienungs­anleitung festgelegt. In den Bundesländern mit Rauchmelderpflicht gilt gemäß DIN 14676 darüber hinaus die jährliche Funk­tionsprüfung, bestehend aus Sichtprüfung und Alarmprüfung.

Ist die Funktionsprüfung des Rauchwarnmelders durch Knopfdruck ausreichend?

Nein, gemäß DIN 14676 gehört zu der Funktionsprüfung per Knopfdruck auch eine Sichtprüfung. Diese umfasst die Überprüfung, ob die Raucheintrittsöffnungen frei sind, eine äußerliche Beschädigung des Gerätes vorliegt und der Montageort normgerecht (z. B. nach einer Raumumnutzung) ist.

Gibt es einen akustischen Hinweis, ob ein Rauchwarnmelder in seiner Funktion eingeschränkt ist?

Einige Modelle am Markt bieten eine Anzeige, die signalisiert, ob eine Störung oder Verschmutzung vorliegt.

Wer ist für die Wartung von Rauchwarnmeldern verantwortlich?

Die Verantwortung wird in Bundesländern mit Rauchmelderpflicht i.d.R. an den Eigentümer übertragen. Details und ggf. Ausnahmen finden Sie in den jeweiligen Landesbauordnungen.

Wer darf die Wartungen von Rauchmeldern durchführen?

Grundsätzlich darf die Wartung jedermann durchführen, da es noch keine spezielle Zertifizierung zur Prüfung von Rauchwarnmeldern gibt. Empfehlenswert ist jedoch, für die jährliche Wartung ein Fachunternehmen zu beauftragen.

Wer darf ein rechtsicheres Protokoll über die jährliche Prüfung der Rauchwarnmelder erstellen?

Dazu gibt es derzeit noch keinerlei Gesetzes­grund­lage.