SBZ: Herr Mertz, die DIN 1946 Teil 6 schreibt die Erstellung von Lüftungskonzepten vor, in denen die erforderlichen Luftströme in vier Stufen von der Mindestlüftung für den Feuchteschutz bis zur Intensivlüftung für den Partybetrieb festgelegt wird. Wie kommt der SHK-Handwerker an das Wissen, um solche Konzepte in der Praxis zu erstellen?
Mertz: Wir bieten gerade zu diesem Thema regelmäßig Schulungen an, die wir auf unserer Homepage https://www.fgk.de/ bekannt geben. Die DIN 1946 Teil 6, die im Mai 2009 in Kraft getreten ist, hat einigen Schwung in das Thema Wohnungslüftung gebracht und das wollen wir natürlich unterstützen.
SBZ: Warum soll ausgerechnet die neue Norm den Markt auf Schwung bringen, der sich seit vielen Jahren (leider) nur zäh entwickelt? Die Probleme mit Schimmel und Luftschadstoffen sind doch altbekannt und finden sogar regelmäßig den Weg in die Publikumspresse.
Mertz: Das ist richtig, aber wir haben jetzt im Vergleich zu früher eine schärfere EnEV, die zudem in § 6 auch die Sicherstellung des hygienischen Mindestluftwechsels fordert. Wir arbeiten derzeit daran, dass in der EnEV ein Verweis auf die 1946 Teil 6 aufgenommen wird. Die Mehrzahl der nach EnEV gebauten oder sanierten Gebäude kommt definitiv nicht mehr mit Fensterlüftung aus. Hier ist eine Lüftung mit Wärmerückgewinnung erforderlich, sonst lassen sich die Gebäude nicht betreiben. Dies muss der Handwerker und natürlich auch der Planer seinen Kunden klar machen. Mit dem Lüftungskonzept hat er denn das beste Verkaufsargument in der Hand.
SBZ: Wann ist denn überhaupt so ein Lüftungskonzept zu erstellen?
Mertz: Für Neubauten grundsätzlich immer. Bei Sanierungen mit lüftungstechnisch relvanten Änderungen gilt bei Mehrfamilienhäusern, dass beim Austausch von mehr als einem Drittel der Fenster ein Lüftungskonzept erforderlich ist. In Einfamilienhäusern gilt dieses Kriterium ebenfalls, aber zusätzlich wird auch dann ein Konzept fällig, wenn mehr als ein Drittel der Dachfläche abgedichtet wird. Das Lüftungskonzept umfasst die Feststellung der Notwendigkeit lüftungstechnischer Maßnahmen und die Auswahl des Lüftungssystems.
SBZ: Neben den Schulungen bietet das FGK auch Publikationen an. Welche empfehlen Sie unseren Lesern, wenn sie mehr Umsätze im Bereich Lüftung generieren wollen?
Mertz: Mit unserem „Marktführer Wohnungslüftung“ haben wir ein wichtiges Marketinginstrument für den Handwerker erst kürzlich aktualisiert und wieder neu aufgelegt. Hier sind die wichtigen Informationen zum Thema Lüftung leicht verständich dargestellt, wie zum Beispiel die Inhalte der DIN 1946 Teil 6. Weiter werden die verschiedenen technischen Möglichkeiten von der dezentralen und zentralen Lösung bis zur Kühlung mit Erdwärmeübertragern besprochen. Und im letzten Teil stellen unsere Mitgliedsbetriebe ihre Lösungen auf je einer Seite vor. Da wir rund 80 % der Anbieter als Mitglieder haben, wird hier das komplette Spektrum abgebildet. Das 52-seitige Werk richtet sich an Handwerker ebenso wie an private Bauherren und es ist kostenlos. Der Handwerker kann den Marktführer deshalb auch für sein Marketing nutzen. Wir bieten ihn über unsere Homepage als Druckversion oder als PDF-Datei zum Herunterladen an. Und wenn ich schon dabei bin: Wir haben auch noch einen zweiten Marktführer mit dem Titel „Energieeffiziente Raumklimageräte und Wärmepumpen“, der zur Zeit neu aufglegt frisch aus der Druckerei gekommen ist. Beide können Sie auch unter Ihren SBZ-Extras zum Herunterladen hinterlegen.
SBZ: Vielen Dank, das machen wir gerne für unsere Leser.
Mertz: Ich möchte noch auf eine andere Publikation hinweisen, die aber noch im Abstimmungsprozess ist und in wenigen Tagen in den Druck geht. Es ist der Status-Report 30 „Richtiges Lüften in Haus und Wohnung“. Dieser enthält viele Infos zum aktuellen Normenpart und er zeigt auf, wie Lüftungskonzepte zu erstellen und praktisch umzusetzen sind. Zudem sind Gerichtsurteile – jeweils in einem Satz – hinterlegt, die leider eine sehr widersprüchliche Rechtslage zeigen.
SBZ: Kommen wir noch zu einem anderen Vermarktungsaspekt, nämlich zu den Subventionen.
Mertz: Das führt uns zunächst auf eine Frage, bei der wir intensive Lobby-Arbeit für unsere Branche betreiben. Es geht um die Anerkennung der Wärmerückgewinnung als regenerative Energiequelle. Bislang ist sie nur als Ersatzmaßnahme für regenerative Energien anerkannt, um gesetzliche Auflagen wie die EnEV oder das EEWärmeG zu erfüllen. Auf der anderen Seite gilt aber die Außenluft für eine Wärmepumpe zu Recht als vollwertige regenerative Quelle, wodurch diese Technologie in den Genuss des vollen Förderprogramms kommt. Die Logik ist demnach, dass die vorher mit teurer Energie aufgewärmte Luft zunächst in der Umgebung abgeblasen werden müsste, um dann nach Abkühlung auf Umgebungsniveau von einer Wärmepumpe genutzt zu werden. Das ist offenkundig Unsinn, denn die Wärmerückgewinnung ist natürlich wesentlich effizienter.
Bei der kontrollierten Wohnungslüftung sieht es jetzt so aus, dass sie über Förderkredite der KfW zwar finanziert werden kann, eine Förderung mit direkten Zuschüssen findet aber nicht statt. Auch im MAP ist die Wohnunglüftung nicht aufgeführt. Allerdings gibt es auf der Länderebene diverse Förderungen. Beispiele sind Sachsen, NRW und Hamburg. Aber in NRW wurde kurz nach Bekanntgabe des Programms auch schon wieder verkündet, dass die Töpfe leer sind. Ihre Leser wissen nur zu gut, dass man mit solchen Aktionen Märkte zerstört. Die Vereinheitlichung der Förderbedingungen ist deshalb ebenfalls ein Feld unserer Verbandsarbeit. Für Ihre Leser haben wir dennoch eine kleine Übersicht zum Thema Förderung für die SBZ-Extras zusammengestellt – natürlich ohne Anspruch auf Vollständigeit.
SBZ: Herzlichen Dank für das interessante Gespräch.
SBZ-Extras
Zum Interview bieten wir Ihnen die beiden aktuellen FGK-Marktführer „Wohnungslüftung“ und „Energieeffiziente Raumklimageräte und Wärmepumpen“, die beim FGK auch kostenlos als Druckversion zu bestellen sind, sowie die Übersicht zu den aktuellen Förderprogrammen zum Herunterladen an.