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Sanitärtechnik für alle Lebensabschnitte.

Bei der Installation vorsorgen

Inhalt

Seit Oktober 2010 gilt die DIN 18040-1 und seit September 2011 die DIN 18040-2 als Grundlage für die Planung und Installation barrierefreier Sanitärräume. In ihren inhaltlichen Definitionen unterscheiden sie sich grundlegend von den vorherigen Normen DIN 18024-2 und DIN 18025. Deren Anforderungen orientierten sich inhaltlich sehr stark an den Bedürfnissen von Rollstuhlnutzern. Neu aufgenommen wurden in beiden Normen die sensorischen Anforderungen und die Schutzziele. Dies gilt für Teil 1 der DIN 18040, in dem die Standards für öffentlich zugängliche Gebäude definiert sind, wie auch für Teil 2 der Norm, der für den Wohnungsbau relevant ist. Beide Normen beschreiben die Schutzziele zur Erreichung der Barrierefreiheit und zeigen auf, mit welchen Maßnahmen die Schutzziele erreicht werden können. Dabei ist zu beachten, dass den unterschiedlichen Bedürfnissen von Personengruppen auch individuelle Lösungen zur Verfügung stehen.

In der Praxis ist die Sanitärraumplanung an den tatsächlichen und künftigen Bedürfnissen bzw. möglichen späteren Einschränkungen der Nutzer auszurichten. Die inhaltlichen Zielsetzungen der Normen folgen damit den Veränderungen unserer Gesellschaft. Dazu gehören die oft zitierte demografische Entwicklung, aber auch die Zunahme von Nutzern mit geringfügigen Einschränkungen sowie die steigende häusliche Pflegebetreuung. Darum bieten der Neubau und die Sanierung selbstgenutzter privater Immobilien ein großes Marktpotenzial. Vor allem hier können Planer und Fachhandwerker mit ihrer Fachkompetenz echten Zusatznutzen und Mehrwert bieten. Denn Studien belegen, dass in der heutigen Praxis die barrierefreie Umgestaltung von Sanitärräumen oftmals an der fehlenden vorausschauenden Planung scheitert oder nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand zu realisieren ist. Diese Probleme entstehen oft dadurch, dass die notwendigen Maße für ausreichende Bewegungsflächen nicht gegeben sind und die Statik der Installationswände nicht den Anforderungen an barrierefreie Lösungen entspricht.

Stabilität ganz groß geschrieben

Da nach DIN 18040-1 davon ausgegangen werden kann, dass die geforderten Einrichtungen sofort montiert werden, finden wir in DIN 18040-2 folgende Forderung: „Die Wände von Sanitärräumen sind bauseits so auszubilden, dass sie bei Bedarf nachgerüstet werden können mit senkrechten und waagerechten Stütz- und/oder Haltegriffen neben dem WC-Becken sowie im Bereich der Dusche und der Badewanne.“ Einfache Leichtbauwände ohne zusätzliche konstruktive Maßnahmen sind demnach völlig ungeeignet. Ebenso wie bei der Ausmauerung von Vorwandinstallationen ist hier die Stabilität der Verankerung zu prüfen. Z.B. muss ein Stützklappgriff nach DIN 18040 am Griffende einer Punktlast von 1kN (∼102 kg) standhalten. In der Praxis zeigt sich jedoch, dass die Auszugssicherheit von Dübeln bei einigen Werkstoffen nicht gegeben ist oder Lösungen nur mit sehr hohem Kostenaufwand realisiert werden können.

Prinzipiell sollten Planer und Fachhandwerker daher auf Einzelelemente und Produktsysteme zurückgreifen, die Befestigungsplatten beinhalten oder diese integrieren können. Zu empfehlen sind hierbei umfassend geprüfte Systeme. Neben statischen Faktoren sollten auch Schall- und Brandschutz zertifiziert sein. Darüber hinaus bietet die Systemtechnik vorgefertigte barrierefreie Module und barrierefreie Einzelelemente, die den Installationsaufwand auf ein Minimum reduzieren.

Einflüsse auf die barrierefreie WC-Gestaltung

Für die Planung und Installation der Technik in der Wand sind für den WC-Bereich folgende Fragen zu klären:

  • Wie lässt sich die Tiefe der Vorwandinstallation begrenzen? Welche Abhängigkeiten bestehen zur Raumplanung?
  • Lassen sich WC-Keramiken mit größerer Ausladung montieren?
  • Auf welche Höhen ist zu achten?
  • Wo und mit welchen Abständen müssen die Stützklappgriffe montiert werden?
  • Wie erfolgt die Spülauslösung?

Begrenzung der Vorwandtiefe: Sowohl im öffentlichen Bereich als auch im Wohnungsbau ist der Platz begrenzt. Maßgeblich für die Tiefe der Vorwandinstallation beziehungsweise die Stärke der Trennwand bei Inwand­installationen mit doppelseitiger Belegung sind der Abwasseranschluss, die Positionierung der WC-Elemente und das ausgewählte Installationssystem. Hier ist zu prüfen, ob eine auf DN 90 reduzierte Abwasserleitung, gemäß den Vorgaben der DIN 1986-100, technisch möglich ist. Bei einer Vorwandinstalla­tion mit einem WC-Element können so minimale Vorwandtiefen inklusive Beplankung von 16,5 cm erreicht werden. Zum Vergleich: Trennwände mit doppelseitiger Belegung mit zwei WC-Elementen benötigen bis zu 33 cm Tiefe. Planer und Fachhandwerker sind gefordert, sich mit den Herstellerunterlagen auseinanderzusetzen, um ein optimales Ergebnis zu erreichen, da die eingesparte Vorwandtiefe den Bewegungsflächen zugute kommt. Denn die Norm fordert: „Alle Maße sind Fertigmaße. Abweichungen in der Ausführung können nur toleriert werden, soweit die in der Norm bezweckte Funktion erreicht wird“.

Ausladung der WC-Keramik: Um ein WC mit größerer Ausladung montieren zu können, muss die statische Tragfähigkeit des Systemelements gewährleistet sein. Barrierefreie WC-Keramiken, insbesondere für Rollstuhlfahrer, sind meist größer und haben an der Vorderkante einen Wandabstand von ≥70 cm.

Höhe des WC-Beckens: Bezogen auf die Oberkante WC-Sitz wird das WC-Becken für die Rollstuhlnutzer auf einer Höhe von mindestens 46 cm und höchstens 48 cm montiert. Dies ist bei der Installation zu berücksichtigen und die Elemente sind entsprechend einzustellen. Auch im privaten Wohnungsbau werden sehr häufig individuelle Höhen definiert und in der Rohinstallation auf die Nutzeranforderungen eingestellt. Nutzerabhängig kann eine variable Höhenverstellung erforderlich sein. Zum Beispiel in stationären Kranken- oder Pflegeeinrichtungen. Dazu stehen komplette vollautomatische Anlagen, die vor der Wand montiert werden, zur Verfügung oder in die Wand eingebaute WC-Elemente, die nachträglich in der Höhe verstellt werden können.

Anbringung der Stützklappgriffe: Nach DIN 18040 sind Stützklappgriffe 28cm über der Oberkante des WC-Sitzes anzubringen. Der Abstand zwischen den Griffen kann in der Breite zwischen 65 cm und 70 cm variieren. Standardspülkästen sind in der Regel so breit, dass die Montage der Befestigungsplatten für den Abstand der Griffe nicht auf 65 cm möglich ist. Darauf ist bei der Auswahl des Spülkastens beziehungsweise UP-Elements besonders zu achten.

Die Spülauslösung: Sie kann manuell und – das ist nicht neu – berührungslos erfolgen. Allerdings gibt die Norm erstmals einen Hinweis dazu. Grundsätzlich gilt: Ein unbeabsichtigtes Auslösen muss ausgeschlossen sein. Welche Spülauslösung gewählt wird, bleibt den Fachhandwerkern und Planern überlassen. Entscheidend ist der Grad der gesundheitlichen Einschränkung beziehungsweise die Frage, ob der Nutzer selbst oder eine betreuende Person die Auslösung betätigt. Innerhalb der vorausschauenden Planung ist es z.B. sinnvoll, bei elektrischen WC-Steuerungen mit Kabelverbindung eine Kombination aus der Auslösung am Stützklappgriff mit Wandtastern und gegebenenfalls Türkontakten vorzusehen. Dies kann insbesondere in öffentlichen Gebäuden empfehlenswert sein. Bei infrarotgesteuerten WC-Auslösungen ist darauf zu achten, dass die Spülfunktion sichergestellt ist, um Fehlspülungen zu vermeiden. Fachhandwerker und Planer sollten beachten, dass die infrarotgesteuerte WC-Steuerung, die im WC-Element integriert ist, auch dann noch korrekt funktioniert, wenn eine Rückenstütze montiert wird. Die WC-Steuerungen werden oft in zwei unterschiedlichen Versionen angeboten. Mit Batterie als optimale Lösung zum nachträglichen Einbau oder als Version mit Netzanschluss. Es gilt, die Position von Netzteilen als Bestandteil der Technik in der Wand zu berücksichtigen. Nicht nur für die WC-Steuerungen, sondern auch für den zusätzlichen Komfort durch Dusch-WCs oder eine im WC-Element integrierte Geruchsabsaugung sollte der Stromanschluss vorgesehen werden.

Klärungspunkte rund um die Gestaltung der WT-Anlage

Für die Planung und Installation der Technik in der Wand sind für den Waschtischbereich folgende Fragen zu klären:

  • Welche Montagehöhe und sonstige ­Maße sind für den unterfahrbaren Waschtisch zu beachten?
  • Welche Höhenmaße sind bei Bedienelementen und dem Spiegel zu beachten?
  • Welche Armaturen sind geeignet?

Die Montagehöhe: Der Waschplatz für Rollstuhlnutzer muss bei einem 90 cm breiten Beinfreiraum 55 cm tief unterfahrbar sein. Die Höhe des Waschplatzes ist auf Oberkante 80 cm ab der Oberkante des fertigen Fußbodens festgelegt. Dazu wird für den Ablaufanschluss ein UP-Siphon benötigt. Das Einhalten der Maße wird mit UP-Siphons, die einen hohen vertikalen Verstellbereich von 6cm auch im gefliesten Zustand bieten, leicht und unproblematisch. UP-Siphons können als einzelne Bauteile montiert werden, sind aber in der Regel ein Bestandteil kompletter Waschtisch-Installationselemente.

Positionierung des Spiegels: Sie wird in der DIN 18040-1 und der DIN 18040-2 differenziert behandelt. DIN 18040-1 fordert: „Über dem Waschtisch ist ein mindestens 100 cm hoher Spiegel anzuordnen, der die Einsicht sowohl aus der Sitz- als auch der Stehposition ermöglicht“, was bei der Nutzung durch Rollstuhlfahrer analog auch für die DIN 18040-2 gilt. Um dieser Forderung nachzukommen, sollte die Vorwandinstallation im Bereich des Waschtischs raumhoch oder mit einer Vorwandhöhe von 80 bis 82cm geplant werden. Da Bedien- und Greifelemente in einer Höhe von 85cm erreichbar sein sollen, kann die Vorwand auch als Ablagefläche genutzt werden. Für beide Lösungen stehen Installationssysteme und Installationselemente zur Verfügung. Gedanklich müssen sich Fachhandwerker und Planer von der oft üblichen Praxis verabschieden, die Vorwandhöhe eines Standard-WC-Elements über die gesamte Vorwandbreite beizubehalten.

Geeignete Armaturen: Im öffentlichen Bereich müssen und im Wohnungsbau sollen im gesamten Sanitärraum Einhebelmischer oder berührungslos auslösende Armaturen eingesetzt werden. Letztere müssen mit einer Temperaturbegrenzung ausgestattet sein. Generell darf die Auslauftemperatur maximal 45°C betragen. In der Vergangenheit wurden diese Armaturen sehr häufig als Wand­armaturen eingesetzt, was heute nicht mehr den Stand der Technik darstellt.

Auch beim Duschplatz ist einiges zu beachten

Für die Planung und Installation der Technik in der Wand sind für den Bereich Dusche folgende Aspekte zu berücksichtigen:

  • Installationstechnik mit der Vorbereitung von Maßnahmen zur Aufnahme von Stütz- und Haltegriffen.
  • Der Duschplatz ist niveaugleich zum Sanitärraum zu gestalten.
  • Die Anforderungen bezüglich Brand- und Schallschutz sind zu beachten

Maßnahmen zur Nachrüstung: Auch für den Duschbereich fordert die DIN 18040-2 die konsequente Nachrüstmöglichkeit für den Einbau von Duschklappsitzen und hochklappbaren Stützgriffen. Fachhandwerker und Planer sind gut beraten, alle Optionen zu prüfen und vorzusehen. Dies gilt genauso für den waagerechten Handlauf wie auch für zusätzliche senkrechte Haltegriffe. Diese Anforderungen können aber wie bei WC und Waschtisch mit moderner und geprüfter Systemtechnik unproblematisch gelöst werden. Planer und Fachhandwerker haben dabei die Aufgabe, den Kunden sensibel die Notwendigkeit dieser Maßnahmen zu vermitteln.

Bodenebener Duschplatz: Um den niveaugleichen Duschplatz mit einer Absenkung von maximal 2cm zu realisieren, stehen mehrere Lösungsansätze zur Verfügung, auf die Fachhandwerk und Planung zurückgreifen können. Die wohl bekannteste Möglichkeit stellt der Bodenablauf dar. Inzwischen stehen aber auch Duschrinnen und boden­ebene Duschwannen in großer Auswahl zur Verfügung. Grundsätzlich ist sicherzustellen, dass die statische Belastbarkeit auch bei der Rollstuhlnutzung zuverlässig gegeben ist. ­Eine weitere Alternative sind Duschelemente, die in der Vorwandinstallation integriert werden. Durch die Verlegung des Wasserablaufs vom Boden in die Vorwand gestaltet sich der Bodenaufbau deutlich einfacher. Die Trittschall- und Wärmedämmung wird nicht mehr durch die Sanitärinstallation unterbrochen und auch Fußbodenheizungsrohre können ohne Unterbrechung verlegt werden. Kürzere Abwasserleitungen mit weniger Gefälle können noch weitere Vorteile nach sich ziehen, wenn z.B. vermieden wird mit der Abflussleitung durch die Decke zu fahren, um im darunter liegenden Geschoss den Anschluss an die Fallleitung herzustellen.

Brand- und Schallschutz: Bodenabläufe oder sonstige Entwässerungsgegenstände, die ablaufseitig in oder unter der Geschossdecke angeschlossen werden, müssen die­selbe Feuerwiderstandsklasse erfüllen wie die Geschossdecke. Für den Schallschutz gelten die Anforderungen der DIN 4109 beziehungsweise der VDI 4100. Der zu erbringende Schallschutz sollte gegebenenfalls als Zahlenwert schriftlich vereinbart werden.

Weitere Anschlüsse

Nach dem Prinzip der zukunftsorientierten Planung ist es sinnvoll, weitere Anschlüsse im Sanitärraum vorzusehen. Barrierefreies Bauen ist darauf ausgerichtet, die selbstständige Lebensführung möglichst lange zu erhalten. Das zeigt sich auch in der erweiterten Anwendung der DIN 18040, die individuelle Nutzerbedürfnisse stärker berücksichtigt. Dazu gehören die Bedürfnisse von älteren Menschen, die eventuell auf Rollatoren angewiesen sind, oder von Schlaganfallpatienten mit Einschränkungen in der Motorik. Als komfortabler Beitrag zur Körperhygiene kann beispielsweise eine Toilette mit Duschfunktion zur Reinigung des Intimbereichs beitragen. Dieser Aspekt stellt auch in Bezug auf die häusliche Pflege von hilfsbedürftigen Personengruppen eine wesentliche Erleichterung dar. Für eine eventuelle Nachrüstung sind entsprechende Wasser- und Elektroanschlüsse vorzusehen. Auch in der Dusche sollte ein elektrischer Anschluss für den späteren Einbau eines Liftes vorgesehen werden. Die Nachrüstung des Waschplatzes mit einem in der Höhe elektrisch verstellbaren Waschtisch erfordert ebenso einen zusätzlichen Elektroanschluss wie die Nachrüstung einer WC-Steuerung.

Fazit

Die wichtigen Änderungen und technischen Anforderungen der DIN lassen sich mit modernen Produkten und Systemen praxisgerecht lösen. Insbesondere in der Planung künftiger barrierefreier Sanitärräume muss konsequent der notwendige Platz für die Technik in der Wand berücksichtigt werden. Dann kann mit vorausschauender Planung der demografischen Entwicklung Rechnung getragen und zukunftsorientiert gehandelt werden.

Info

Um sofort und zu einem späteren Zeitpunkt barrierefreie Anforderungen erfüllen zu können, sollten im Wesentlichen folgende grundlegende Punkte beachtet werden:

individuelle Höhenanpassung am WC,

stufenlos begehbare Dusche,

Beinfreiheit unter dem Waschtisch,

möglichst rutschfester Bodenbelag,

ausreichend Bewegungsflächen vor den Sanitärgegenständen,

barrierefreie, mit Montageplatten vorbereitete Installationstechnik.

Tipp

Das anpassungsfähige WC

Mit dem Duofix-Wand-WC-Element, barrierefrei, höhenverstellbar um 8 cm, lassen sich Toiletten auch nachträglich in der Höhe verstellen. Die Höhenverstellung der WC-Keramik funktioniert wie folgt:

1. Nach dem Lösen der Befestigungsschrauben an der WC-Keramik die Betätigungsplatte demontieren.

2. Blendrahmen abnehmen.

3. Mit Werkzeug – vorzugsweise Ratsche und 17/19er-Nuss – über das Spindelgewinde das WC auf die richtige Höhe bringen. Danach Betätigungsplatte wieder anbringen und WC-Keramik befestigen.


Autor

Meinolf Bürgermann ist Leiter Kundenschulung bei der Geberit Vertriebs GmbH in 88630 Pfullendorf, Telefon (0 75 52) 9 34-01, Telefax (0 75 52) 9 34-3 00, https://www.geberit.de/home/