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Sanitärwand als Vorwandsystem installieren

Mach’s leiser!

Inhalt

Lärm kann krank machen, denn evolu­tionsbedingt schüttet der Körper bei plötzlichen oder lauten Geräuschen besonders viele Stresshormone aus. Das greift vor allem das Herz und die Blutgefäße an. Dabei ist es nicht allein der Straßenlärm, von dem sich jeder zweite Bundesbürger belästigt fühlt (Quelle: Umweltbundesamt). Mindestens ebenso belastend sind die vielen kleinen, alltäglichen Geräuschquellen, die als störend wahrgenommen werden und dann das Wohlbefinden beeinträchtigen. Der bewusste, aktive Besuch in einem vergleichsweise lauten Konzert oder in einer Diskothek ist so zum Beispiel auch eher angenehm, der tropfende Wasserhahn hingegen nervt. Störende Geräusche müssen nicht unbedingt einen hohen Schallpegel haben.

Mindestanforderungen an den Schallschutz

Damit Lärm in Wohnungen keine gesundheitlichen Schäden verursacht, sind in der DIN 4109 „Schallschutz im Hochbau“ bauaufsichtlich verbindliche Mindestanforderungen festgelegt. Allerdings macht die Norm keine Angaben zu erhöhten Anforderungen an den Schallschutz, die mit den gängigen Baumaterialien und -verfahren erreicht werden können. Der erhöhte Schallschutz ist aber ein zentrales Qualitätsmerkmal des so genannten Komfort-Wohnens, mit dem höherwertige Immobilien gerne beworben werden. Seit Oktober 2012 steht mit der überarbeiteten VDI 4100 „Schallschutz im Hochbau – Wohnungen – Beurteilung und Vorschläge für erhöhten Schallschutz“ ein aktuelles Werk zur Verfügung, mit dem erhöhte Anforderungen an den Schallschutz praxisgerecht umgesetzt werden können – wenn es zwischen dem Bauherrn und dem Auftragnehmer entsprechend vereinbart wird!

Die VDI 4100:2012-10 richtet sich dabei sowohl an Planer und Architekten als auch an ausführende Firmen, Bauherren und Eigentümer, aber auch Nutzer und Betreiber oder Verwalter von Gebäuden mit Wohnungen und wohnungsähnlichen Räumen mit den darin befindlichen Anlagen der technischen Gebäudeausrüstung (TGA-Anlagen). Ihr Ziel ist der Schallschutz im Wohnungsbau, da Wohnungen den Menschen zur Entspannung und zum Ausruhen dienen und die Privat- und Intimsphäre des eigenen Bereichs ­gewährleisten sollen. Ebenso wichtig ist der Schallschutz aus Sicht der Verfasser auch in Gebäuden, die wohnungsgleich oder wohnungsähnlich genutzt werden, z.B. Altenwohnheime, Studentenwohnheime, Gebäude für betreutes Wohnen und Pflegeheime.

Wege zum höheren Schallschutz

Die aktuelle Richtlinie unterscheidet sich von der vorhergehenden Version VDI 4100:2007 vor allem dadurch, dass sie sich nur mit erhöhtem Schallschutz befasst. Entsprechend sind die Anforderungen an die drei Schallschutzstufen (SSt) gegenüber der alten VDI 4100 gestiegen:

  • Die SSt I und SSt II von 2012 entsprechen jetzt den Anforderungen der alten SSt II und SSt III von 2007.
  • Für die SSt III von 2012 sind neue, höhere Anforderungen definiert worden.

Dabei werden für Einfamilien-Doppelhäuser und Einfamilien-Reihenhäuser deutlich höhere Schallschutzwerte verlangt als bei Mehr­familienhäusern. Die Gründe liegen sowohl in der höheren Erwartungshaltung bezüglich der Wahrnehmung von Geräuschen aus benachbarten Häusern als auch in dem Anspruch auf eine höhere Vertraulichkeit.

  • <b>SSt I:</b> Angehobene Sprache ist aus fremden Nachbarräumen im Allgemeinen kaum zu verstehen. Unzumutbare Belästigungen aus gebäudetechnischen Anlagen sind im Allgemeinen nicht störend.
  • <b>SSt II:</b> Angehobene Sprache aus fremden Räumen ist in der Regel wahrzunehmen, aber nicht zu verstehen. Geräusche aus gebäudetechnischen Anlagen sind im Allgemeinen nicht störend.
  • <b>SSt III:</b> Angehobene Sprache aus fremden Nachbarräumen ist nicht zu verstehen. Geräusche aus gebäudetechnischen Anlagen sind nicht oder nur selten störend.

Diese Schallschutzstufen gelten für Geräusche aus fremden Wohnungen gegenüber schutzbedürftigen Räumen. Zu diesen zählt die VDI 4100 alle Aufenthaltsräume ab 8 m² Fläche – also auch entsprechend große Badezimmer. Damit soll das Schutzziel nach mehr Vertraulichkeit und Intimität erreicht werden.

Differenziert werden muss hier allerdings insofern, als für Küchen, Bäder, Toilettenräume, Flure und Nebenräume nur die Empfehlungen der VDI-Richtlinie für den Luftschall, nicht aber die Kennwerte für Trittschall und Schall aus gebäudetechnischen Anlagen gelten. In einem Badezimmer werden also die Kennwerte für gebäudetechnische Anlagen nicht berücksichtigt.

Über die Schallschutzstufen für Geräusche aus fremden Wohnungen können nach VDI 4100 darüber hinaus Schallschutz-Anforderungen an den eigenen Bereich vereinbart werden. Hier nennt das Regelwerk die beiden Schallschutzstufen SSt EB I und SSt EB II. Dabei ist allerdings vorab sorgfältig zu prüfen, ob solche Festlegungen bei dem geplanten Grundriss oder der gegebenen Anordnung von Räumen überhaupt erreicht werden können. In der VDI 4100 heißt es dazu: „Bei offener Bauweise lassen sich die Empfehlungen … im Allgemeinen nicht erreichen.“

Schallschutznachweis gefordert

Die Schallschutzstufen SSt I bis SSt III können in der Regel je nach Anforderung mit der aktuellen Bautechnik oder mit nur geringem Mehraufwand erbracht werden – zum Beispiel durch entsprechende Vorwandsysteme. Für diese Systeme werden bereits von den Herstellern schallschutztechnische Prüfzeugnisse zur Verfügung gestellt. Sie basieren auf praxistypischen Musteraufbauten wie etwa eine halbhohe Installationswand vor einer Massivwand mit einer flächenbezogenen Masse von 220 kg/m². Der Planer hat damit eine Arbeitsgrundlage für den schalltechnischen Eignungsnachweis, den er im Rahmen der Ausführungsplanung über die am Bau vorgesehene Installationswand zu erstellen und dem Fachhandwerker zu übergeben hat. Je nach Aufbau und verwendetem Vorwandsystem unterscheiden sich die übertragenen Schallpegel. Über Gebäudekonstruktion und Grundriss kann aber schon in der Planung auf erhöhten Schallschutz Einfluss genommen werden. Schutzbedürftige Räume sollten beispielsweise generell nicht unmittelbar an Wänden mit Geräuschquellen liegen, Bäder und Küchen außerdem möglichst übereinander angeordnet werden.

Die Messung von Installationsgeräuschen nach DIN 4109 und VDI 4100 ist identisch. Zur Bewertung bzw. Empfehlung wird in der VDI 4100:2012-10 für die Geräusche aus gebäudetechnischen Anlagen der mittlere Standard-Maximalpegel (LAFmax,nT) als Schallschutzwert betrachtet. Der Unterschied zur DIN 4109 besteht darin, dass der gemessene Pegel in einen anderen Bezug gesetzt wird: In der DIN 4109 steht er im Verhältnis zur Absorptionsfläche A0 = 10 m², in der VDI 4100 bezieht er sich auf die Nachhallzeit T0 = 0,5s.

Die VDI 4100 macht im Übrigen keine Angaben zu den Nutzergeräuschen, die ebenfalls für das Bad typisch sind. Dazu gehören beispielsweise das Öffnen und Schließen ­eines WC-Deckels oder das Abstellen eines Zahnputzbechers auf dem Waschtisch bzw. der halbhohen Vorwand. Ein Grund dafür ist, dass die Geräusche nur schlecht reproduzierbar sind und von der jeweiligen Bausituation abhängen. Im Allgemeinen geht man davon aus, dass diese Geräusche – bei bestimmungsgemäßer Nutzung – durch Verwendung üblicher Maßnahmen zur Körperschalldämmung bei der Montage von Sanitärausstattungsgegenständen und Schränken so weit wie möglich gemindert werden.

Systeme entscheiden

Zur Verwendung üblicher Maßnahmen zur Körperschalldämmung gehören in diesem Zusammenhang natürlich auch die Montagevorgaben, die seitens der Hersteller zu den schallschutzgeprüften Vorwandsystemen gemacht werden. So muss zum Beispiel die Vorwandkonstruktion immer auf dem Rohfußboden erfolgen und gegenüber dem schwimmenden Estrich schalltechnisch entkoppelt sein. Bei Rohrbefestigungen oder Wandscheiben ist gleichfalls auf eine entsprechende Schallentkopplung zu achten. Rohrleitungen sollten darüber hinaus bei Vorwandinstalla­tionen idealerweise immer an der Vorwand und nicht am Mauerwerk befestigt werden.

Aus schalltechnischer Sicht stellen bei der Sanierung im Bestand und im Neubau die Vorwandsysteme im Trockenbauverfahren ­eine optimale Lösung dar. Gerade der Vorteil des erheblich geringeren Gewichtes ist für Gebäude im Bestand auch von statischer Seite von Vorteil.

Info

Der schalltechnische Eignungsnachweis

Fachplaner haben die Pflicht, einen schalltechnischen Eignungsnachweis zur am Bau vorhandenen Installationswand zu erstellen und dem Fachhandwerker zu übergeben. Solche Eignungsnachweise sind zum Beispiel erforderlich für

Vorwand-Installationssysteme im Nass- und Trockenbauverfahren sowie

Inwand-Installationssysteme innerhalb von Metallständerwerken.

Unter Berücksichtigung der Prüfzeugnisse zu den installierten Produkten und den am Bauwerk vorhandenen Installa­tionswänden erstellt der Fachplaner den schalltechnischen Eignungsnachweis. Bei Abweichungen von dem geprüften Aufbau kann der Fachplaner auf Basis des Prüfzeugnisses und der angegebenen Werte entsprechende Umrechnungen erstellen.

Sicherheit bei der Planungshaftung ist demzufolge nur zu erreichen, wenn Produkte ohne schalltechnische Prüfzeugnisse nicht mehr ausgeschrieben werden.

Autor

Dipl.-Ing. Christoph Manegold ist Produktmanager Vorwand- und Spül­systeme bei Viega in 57439 Attendorn, Telefon (0 27 22) 61-0, Telefax (0 27 22) 61-14 15, https://www.viega.de/de/homepage.html