Längst hat sich die Vorwandtechnik von der Einzelkomponente für das private Badezimmer zur Systemtechnik entwickelt, die als universelles Gestaltungselement aus der modernen Badarchitektur nicht mehr wegzudenken ist. Als anpassungsfähige Basis für barrierefreie oder seniorengerechte Badezimmer übernimmt sie zunehmend sogar eine soziale Aufgabe. In öffentlichen Sanitärräumen ist sie als trockene Inwandvariante der Platzhirsch schlechthin, wenn es um den Bau von kleinen öffentlichen WCs bis zu großen sanitären Anlagen in Sportstätten geht.
Dem Mehrgenerationenbad gehört die Zukunft
Die Anforderungen an ein barrierefreies privates Badezimmer sind in der DIN 18040-2 zusammengefasst. Barrierefrei bedeutet, dass die Ausprägung des Raumes und die verwendeten Einrichtungen für alle Menschen, unabhängig von Alter sowie Form und Schweregrad einer Behinderung und ohne soziale und technische Abgrenzungen abgestimmt sein müssen. Die Norm unterscheidet zwischen „barrierefrei nutzbaren Wohnungen“ und „barrierefrei und uneingeschränkt mit dem Rollstuhl nutzbaren Wohnungen“.
Zu beachten ist: Der größere Flächenbedarf für ein barrierefreies Bad lässt, bedingt durch die vorgegebenen Bewegungsflächen, in vielen Fällen keine streng nach Norm gebaute Lösung zu. Es geht also darum, eine auf die individuellen Bedürfnisse des Nutzers angepasste Lösung zu realisieren. Die Option dafür ist ein Mehrgenerationen-Badezimmer. Bei richtiger Planung und Gestaltung – und zusammen mit der schon jetzt zur Verfügung stehenden Technik – kann es so als Teil des Wohnbereiches formal und technisch soweit vorbereitet werden, dass es über Generationen hinweg, auch im fortgeschrittenen Alter, ohne Einschränkungen benutzt werden kann. Die Botschaft im Beratungsgespräch lautet daher: Der Kunde sollte nicht nur an das Jetzt denken, sondern vorausschauend sein Bad von Anfang an, oder eben bei der anstehenden Modernisierung, auf eine generationenübergreifende Nutzung in allen Lebenszyklen vorbereiten. Das ist mit wenig technischem Aufwand und geringen Mehrkosten möglich.
Mit Trockenbau ist vieles möglich
Gerade in der Modernisierung gibt es kaum Alternativen zu der trockenen Ausbauvariante. Die wichtigsten Merkmale der Trockenbauweise sind dabei mehr als bekannt: schnelle, einfache und saubere Montage sowie weniger Baufeuchteeintrag und damit kürzere Austrocknungszeiten. Für Trockenbausysteme spricht auch die Vorgabe der DIN 18040-2, nach der die Wände so ausgeprägt sein müssen, dass ohne großen Aufwand Stütz- und/oder Haltegriffe nachgerüstet werden können. Planer und Handwerk tun also gut daran, geeignete Einzelelemente oder Montagesysteme zu berücksichtigen, damit die Befestigungsplatten den auftretenden Kräften standhalten können.
Anforderungen an den Schallschutz beachten
Der Schallschutz ist von fundamentaler Bedeutung für die Wohnqualität. Deshalb wird er verbindlich eingefordert. Die dafür notwendigen, bauordnungsrechtlichen Grundlagen sind in der DIN 4109 „Schallschutz im Hochbau“ geregelt. Durch ein Grundsatzurteil des Bundesgerichtshofs (BGH) hat die Rechtsprechung hinsichtlich des werkvertraglich vereinbarten Schallschutzes in Wohnungen und Gebäuden jedoch eine bedeutsame Änderung erfahren, die von allen am Bau beteiligten Planern und Handwerkern berücksichtigt werden muss: Die bei der Installation von Sanitäranlagen einzuhaltenden Anforderungen gehen bezüglich der zulässigen Schallpegel über die in DIN 4109 genannten Werte hinaus.
Die Richter hatten entschieden, dass DIN 4109 zwar eine eingeführte technische Baubestimmung und somit für den öffentlich-rechtlichen Bereich gültig ist. Allerdings sei die DIN-Norm für den zivilrechtlichen Bereich praktisch bedeutungslos, weil mit ihr in aller Regel keine Schallpegel erreichbar sind, die heute üblichen Qualitäts- und Komfortstandards entsprechen. 4109 könne damit nicht wirksam vereinbart werden. Das Fazit des BGH-Urteils: Für die Anforderungen an den Schallschutz im privaten Wohnungsbau sind die in der VDI-4100-Richtlinie abgebildeten Schallschutzstufen SST II und SST III relevant, da sie die Bedürfnisse der Menschen nach Schallschutz deutlich besser abbilden.
Grundsätzlich ist beim Bauen immer zwischen öffentlich-rechtlichen und zivilrechtlichen Anforderungen zu unterscheiden, beim Schallschutz liegen sie seit einiger Zeit weit auseinander. Deshalb ist der Schallschutz – konkretisiert über zulässige Schallpegel – im privaten Bereich werkvertraglich zu vereinbaren, da es sich bei DIN 4109 lediglich um eine öffentlich-rechtliche Mindestanforderung handelt. Grundsätzlich gilt: Schallschutz ist einklagbar. Zahlreiche Gerichtsurteile haben bestätigt, dass eine zu geringe Schalldämmung trotz vermeintlicher Erfüllung der DIN-Norm zu einem Werkmangel führen kann, der teure Nachbesserungen oder Schadenersatzansprüche zur Folge haben kann.
Zwei trockene Ausbaumethoden
Der Trockenbau mit Metallständerwänden, der früher fast ausschließlich im öffentlichen Bereich zum Einsatz kam, ist für viele Wohnungsbaugesellschaften immer mehr eine Option, um Badezimmer schnell, auch unter barrierefreien Gesichtspunkten, zu bauen und zu modernisieren. Hier spielen die flexiblere und leichtere Bauweise, im Vergleich zu einer gemauerten Wand, sowie die kostengünstige Bauausführung eine wichtige Rolle. Im öffentlichen Bereich führt an dieser Technik kaum ein Weg vorbei. Speziell in Bürogebäuden oder in Sportarenen haben optimierte Bauabläufe eine fundamentale Rolle. Die Hersteller haben auf diese Entwicklung reagiert und halten ein umfangreiches Sortiment an Elementen bereit, die flexibel in die unterschiedlichen Profile eingebaut werden können. Genauso können die meisten Trockenbau-Elemente auch einzeln vor einer Massivwand verwendet werden, beispielsweise in der Modernisierung von Gäste-WCs. Da wird aus der Inwand- wieder eine Vorwandtechnik.
Montagesysteme zur individuellen Badgestaltung
Für die moderne, individuelle Badarchitektur haben einige Hersteller komplette Trockenbau-Montagesysteme im Programm. Sie überzeugen durch ihre stabile, geprüfte Konstruktion und die sehr guten Schallschutzeigenschaften. In der Regel besteht das Grundgerüst aus einem profilierten Vierkantstab, der über spezielle Verbindungen fest im Boden, an der Wand oder auch an Holzbalken in der Dachschräge verankert wird. Die Statik der Bausubstanz bleibt dabei unberührt, da die Konstruktion einfach vor die bestehende Wand gestellt wird. Zusammen mit den Gipskartonplatten entsteht so eine stabile Wandkonstruktion.
Alle Installationen verschwinden körperschallentkoppelt hinter der Vorwand. Dabei ist die Gewährleistung eindeutig durch einen Hersteller definiert. Die Gestaltungsoptionen mit Komplettsystemen sind schier unendlich, selbst halbhohe, freistehende Raumteiler sind ohne großen Aufwand möglich. Eckbadewannen lassen sich ebenso problemlos integrieren wie Eck-WCs, selbst Raum-in-Raum-Lösungen sind möglich. Trockenbauwände bilden aber auch einen idealen Rahmen für einen bodengleichen Duschbereich, in der Sanierung kann der Raum ohne großen baulichen Aufwand in neue Funktionsbereiche aufgeteilt werden. Bei der Montage sind die Vorgaben der Hersteller unbedingt zu beachten. Genauso sind nur die zum System gehörenden, aufeinander abgestimmten Komponenten zu verwenden. Bei Nichtbeachtung dieser Punkte verfällt die Gewährleistung und es lassen sich die geprüften Schallschutzwerte der Konstruktion nicht einhalten.
Nassbau auf dem Rückmarsch
Obwohl die bautechnischen Vorteile des Trockenbaus bekannt sind, ist der Nassbau regional noch sehr stark vertreten. Das mag im Neubau noch durchaus Sinn machen, aber speziell in der Modernisierung oder bei der Neunutzung von Räumen kommt die nasse Ausbauvariante schnell an ihre gestalterischen und technischen Grenzen. Barrierefreie Badezimmer lassen sich zudem mit dieser Ausbautechnik so gut wie nicht realisieren, da gerade barrierefreie WC-Elemente in der nassen Ausführung bei den meisten Herstellern nicht verfügbar, höhenverstellbare WCs oder Waschtische technisch gar nicht machbar sind.
Fazit
Bei der Gestaltung von privaten Badezimmern und öffentlichen Sanitärräumen ist sorgsam zu arbeiten. Nur so sind die hohen Anforderungen an den Schallschutz einzuhalten. In puncto Badezimmer für alle Generationen ist das SHK-Handwerk gewappnet, um auf die demografischen Veränderungen zu reagieren. Zusammen mit der Industrie kann es die wichtige Aufgabe übernehmen, dem Badezimmer neue Funktionen zu verleihen. Die Konzepte und die Technik dazu gibt es. Die Industrie hat innovative Vorwandprodukte entwickelt, welche die Anforderungen an das vorausschauende, barrierefreie Bauen und Leben in idealer Weise erfüllen.
Info
Angebot an barrierefreien Komponenten
Die Hersteller haben auf die sich ändernden Marktanforderungen reagiert und viele Produkte für das Bad der Zukunft ins Programm aufgenommen. Barrierefreie WC- und WT-Elemente gehören dabei zum Standardprogramm. Jeglichen Diskussionen um die richtige Sitzhöhe geht man mit einem höhenverstellbaren WC-Element aus dem Weg. Gerade ältere Menschen sind bei Benutzung der Toilette auf die richtige Höhe der WC-Keramik angewiesen.
Mittlerweile gibt es die anpassungsfähigen WCs auch in elektrischen und manuell automatischen Versionen, die sich besonders für Familien mit Kindern anbieten. Vorausschauend sollten am WC und am Waschtisch Befestigungselemente für Stütz-Klappgriffe installiert werden. Auch im Duschbereich ist es sinnvoll, Unterkonstruktionen für Reling oder Haltegriffe zu montieren. Die Nachrüstung mit elektrischen Auslösetechniken für die WC-Spülung – auch über Stütz-Klappgriffe – ist eine weitere Option. Hierzu können Leerrohre montiert werden.
Als Alternative zu Bodenabläufen oder Duschrinnen für bodengleiche Duschbereiche gibt es ein Duschelement, das in die Vorwand integriert werden kann. So wird der Wasserablauf vom Boden in die Wand verlagert und gleichzeitig der Bodenaufbau vereinfacht.
SBZ Spotlight
Moderne Gebäude erfordern leise Hausinstallationen: Welche Geräusche als Lärm empfunden werden, hängt nicht alleine von der objektiv messbaren Lautstärke ab.
Wurde vor Kurzem die Sanitärinstallation noch direkt in der Wand montiert, sind inzwischen aus Schallschutzgründen Vorwandinstallationssysteme in Trockenbauweise im Einsatz.
Schallschutz ist nicht auf die leichte Schulter zu nehmen. Unzureichender Schallschutz gilt als Werkmangel, der teure Nachbesserungen oder Schadensersatzansprüche zur Folge haben kann.
Autor
Dietmar Stump ist Redakteur. Sein Pressebüro DTS bearbeitet die Themenschwerpunkte Sanitär, Heizung und erneuerbare Energien. 67551 Worms, Telefon (0 62 41) 9 33 89 94, Fax (0 62 41) 3 04 35 16, dietmar.stump@t-online.de