Chemische Kältemittel schädigen bei Austritt die Umwelt. Wer Tätigkeiten am Kältemittelkreislauf von Klimaanlagen und Wärmepumpen bei Inbetriebnahme, Wartung und Instandhaltung durchführt, muss deshalb nach der ChemKlimaSchutzV und ChemOzonschichtV dafür zertifiziert sein, also einen Sachkundenachweis haben.
Ende 2007 trat die Verordnung (EG) Nr. 1516/2007 in Kraft. In dieser sind die Standardanforderungen für die Dichtigkeitsprüfungen von ortsfesten Kälte- und Klimaanlagen sowie Wärmpumpenanlagen festgelegt. Betreiber dieser Anlagen sind verpflichtet, die Verordnungen einzuhalten und ein Betriebshandbuch zu führen, in dem Instandsetzungsarbeiten, Wartungen, Dichtheitsprüfungen sowie eingesetzte bzw. entnommene Kältemittel dokumentiert werden – Aufbewahrungspflicht 5 Jahre. Der Gesetzgeber droht mit Bußgeldern, wenn die Dichtigkeitsanforderungen nicht eingehalten werden.
Die Chemikalien-Klimaschutzverordnung regelt die Grenzwerte für den spezifischen Kältemittelverlust an ortsfesten Anwendungen, die Verantwortlichkeiten für die Rückgewinnung und die Rücknahme von fluorierten Treibhausgasen (F-Gase) sowie die dazugehörigen Aufzeichnungspflichten. Ein Kernpunkt der Verordnung ist auch die Regelung der persönlichen Voraussetzungen (Sachkunde). Nach § 5 der ChemKlimaschutzV müssen diese von Personen erfüllt werden, wenn sie Klimaanlagen und Wärmepumpen montieren, in Betrieb nehmen und instand halten und dabei Tätigkeiten am Kältemittelkreislauf mit fluorierten Treibhausgasen durchführen. Diese Sachkundenachweise sind seit dem 4. Juli 2011 vorzuweisen.
Wenn Mitarbeiter und Betrieb zertifiziert sind, erschließt sich für die SHK-Betriebe durch die neuen Vorschriften und Anforderungen ein neues Geschäftsfeld. Zertifizierte Betriebe können ihre Kunden auf die neuen Anforderungen aufmerksam machen und die geforderten Dichtigkeitsprüfungen sowie Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten anbieten. Des Weiteren sind die Betriebe dann auch auf den wachsenden Markt für Wärmepumpen und Raumklimageräten gut vorbereitet.
Der Zentralverband Sanitär Heizung Klima hat bundesweit eine Schulung für die SHK-Branche nach der ChemOzonschichtV und nach der ChemKlimaschutzV für die Kategorie I konzipiert. Diese Kategorie umfasst Dichtheitskontrolle, Kältemittelrückgewinnung, Installation, Instandhaltung und Wartung aller Anlagen jeglicher Bauart und Größe. Die Kategorie I schließt automatisch die weiteren Kategorien II bis IV ein, wie sie in der Tabelle dargestellt sind.
Konkreter Ablauf der Schulungsprogramme
Voraussetzung für den Besuch der Schulung nach beiden Verordnungen ist, dass die Teilnehmer eine Ausbildung im SHK-Bereich oder in Ausnahmefällen eine andere technische Ausbildung absolviert haben.
Die Lehrgangsinhalte nach der Chem-OzonschichtV sind abgeleitet aus den Anerkennungsgrundsätzen der Bund-Länderarbeitsgemeinschaft Chemikaliensicherheit „BLAC“ und umfassen chemikalienrechtliche Regelungen, Technische Regelwerke und andere Vorschriften, Kältemitteleigenschaften und -klassifizierung sowie Anlagentechnik, Inspektion, Wartung und Dichtheit in Theorie und Praxis. Das Schulungskonzept sieht vor, dass
- eine Fortbildungsmaßnahme gemäß § 5 Chemikalien-Ozonschicht-Verordnung sowie zusätzliche Lerninhalte nach VO (EG) 303/2008 und VO (EG) 304/2008 und
- eine Prüfung gemäß Chemikalien-Klimaschutzverordnung sowie VO (EG) 303/2008 und VO (EG) 304/2008
durchzuführen sind.
Vor Beginn der Schulung sind von den Seminarteilnehmern E-Learning-Module inklusive eines Multiple-Choice-Tests zu absolvieren. In den ersten zwei Tagen werden die rechtlichen Regelungen und Grundlagen zu Wärmepumpen, Kälte- und Klimatechnik vermittelt. Am dritten Tag erfolgt die praktische Unterweisung der Teilnehmer und am 4. Tag sind eine 30 bis 45 Minuten dauernde Praxisprüfung (Einzelprüfung) und eine theoretische Prüfung gemäß ChemKlimaschutzV sowie VO(EG) 303/2008 und VO (EG) 304/2008 von den Teilnehmern zu absolvieren. Entsprechend der erforderlichen Kenntnisse und Fertigkeiten nach der Kat. I werden anhand ausgewählter schriftlicher Fragen bis zu zehn unterschiedliche Themengebiete anhand eines einheitlichen praktischen Prüfungskatalogs systematisch geprüft und dokumentiert. An einer Sachkundeschulung nehmen maximal 16 Personen teil.
Der erfolgreiche Besuch dieser Schulung erlaubt es den Teilnehmern, alle anstehenden Tätigkeiten an Klima- und Wärmepumpenanlagen im SHK-Bereich auszuführen. Jeder Teilnehmer erhält als Nachweis eine Teilnahmebescheinigung. Diese gilt als anerkannter schriftlicher Nachweis mit erworbener Sachkunde gemäß ChemOzonSchichtV. Nach bestandener theoretischen und praktischen Prüfung, erhalten die Teilnehmer ein Zertifikat gemäß der Verordnung (EG) Nr. 303/2008 für Kategorie I nach der ChemKlimaschutzV.
Auch der Betrieb ist zu zertifizieren
Nach § 6 der ChemKlimaschutzV muss sich auch der Betrieb zertifizieren lassen. Neben einem sachkundigen Mitarbeiter ist auch eine gerätetechnische Mindestausstattung nachzuweisen. Wichtig ist, dass nach der Personenzertifizierung die Betriebe bei den zuständigen Regierungspräsidien eine Betriebszertifizierung beantragen. Im Kasten „SBZ Tipp“ finden Sie einen Link zu einem Formular, das Sie hierfür benötigen.
Betriebe, die sachkundige Mitarbeiter mit der Kategorie I beschäftigen und über eine Betriebszertifikation verfügen, sind unabhängig und können ihren Kunden zeitnah sämtliche Installations- und Wartungsarbeiten nach den gesetzlichen Vorgaben an Klima- und Wärmepumpenanlagen anbieten. Sie sind gut gerüstet für den prognostizierten Zuwachs im Klima- und Wärmepumpenmarkt.
Die Schulungsmaßnahme „SHK-Fachkraft für Klima- und Wärmepumpenanlagen“ wird vom Fachverband SHK Baden Württemberg regelmäßig angeboten. An der Schulung können auch Personen von Nichtmitgliedsbetrieben teilnehmen. Weitere Informationen gibt es direkt beim Fachverband.
INFO
Andere Bundesländer
Eine weitere, mit dem Angebot von Baden-Württemberg vergleichbare Schulung gibt es bei der SHK-Innung Duisburg für den Raum NRW, nächster Termin 27. März 2012.
http://www.shk-duisburg.de
Ferner bietet Henry Auerbach über den Fachverband Sachsen Kurse an, die er nicht nur in Sachsen hält, sondern auf Anfrage auch in anderen Bundesländern – sofern eine genügende Zahl Interessenten vorhanden ist. Kontakt über den Fachverband Sachsen, Telefon (03 41) 20 05 37-0 oder per E-Mail:
henry.auerbach@installateur.net
SBZ Tipp
Termine und Kontaktdaten
Die nächsten Schulungstermine beim Fachverband SHK Baden-Württemberg starten am 6. März und am 24. April, Anmeldeschluss vier Wochen vor Seminarbeginn – der erste Termin ist also für Kurzentschlossene noch erreichbar. Die Seminargebühr beträgt 780 Euro für Innungsmitglieder und 1170 Euro für Nichtmitglieder. Die Prüfungsgebühren sind dabei inklusive. Wer seinen Fachbetrieb in Baden-Württemberg hat, kann mit Margarete Adams direkten Kontakt aufnehmen – Daten sind im Autorenkasten.
Wer zertifizierte Mitarbeiter hat, muss auch den Betrieb beim zuständigen Regierungspräsidium zertifizieren lassen. Ein Formular und weitere Informationen finden Sie unter:
http://www.gaa.baden-wuerttemberg.de/servlet/is/19406/
Extras
Als Ergänzung zu diesem Beitrag bieten wir Ihnen eine Tabelle an, in der die vorgeschriebenen Intervalle für Dichtheitsprüfungen sowie Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten für Wärmepumpen, Kälte- und Klimaanlagen aufgelistet sind. Darüber hinaus finden Sie bei den Extras ein Musterzertifikat für den neuen Kälteschein zum Herunterladen.
Hinweis zur Tabelle „Wartungsintervalle“: Leckage-Erkennungssysteme sind elektronische Gas-Warnsysteme oder rechnergestützte Systeme, die aus Betriebsparametern eine Leckage erkennen.
https://www.sbz-online.de/tags/extras-zum-heft
Autor
Dipl.-Ing. (FH) Margarete Adams ist technische Referentin des Fachverbands SHK Baden-Württemberg, 70188 Stuttgart, Telefon (07 11) 48 30 91, info@fvshkbw.de, http://www.fvshkbw.de