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Trinkwasserschutz

Ohne Filter keine Hygiene

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SBZ: Herr Schott, warum sind Filter in Trinkwasserinstallationen so wichtig?

Schott: Mit dem angelieferten Trinkwasser werden nicht selten auch unerwünschte Feststoffpartikel in die Hausinstallation einspült. Durch Ablagerungen in den Rohren wird der Zutritt von frischem, sauerstoffhaltigem Wasser zu den abgedeckten Metallflächen unterbunden. Lochfraß sowie Muldenkorrosion können die Folge sein. Ebenso können Brauseköpfe oder Luftsprudler verstopfen oder Armaturen in ihrer Funktion stark beeinträchtigt werden. Filter verhindern solche Erscheinungen weitgehend.

SBZ: Wann macht der Einsatz eines rückspülbaren Filters Sinn?

Schott: Nach DIN 1988 Teil 8 sind Filtereinsätze regelmäßig zu reinigen bzw. zu wechseln. Da bei den nicht rückspülbaren Filtern spätestens alle sechs Monate der Einsatz erneuert werden muss, sind die Kosten deutlich höher als bei rückspülbaren Filtern. Bei rückspülbaren Filtern genügt das Öffnen eines Kugelventils, um die Rückspülung und damit die Reinigung des Filtersiebes durchzuführen. In diesem Falle amortisieren sich die höheren Einstandspreise schnell, da bei dem Reinigungsvorgang nur etwas Wasser verbraucht wird. Dieser hygienische Vorgang ist alle zwei Monate durchzuführen.

SBZ: Wie werden Filter dimensioniert?

Schott: Die Dimensionierung der Filter ist nach den Berechnungen der DIN 1988 Teil 3 vorzunehmen. Meist stimmt der ermittelte Rohrdurchmesser mit der Anschlussgröße der Filter überein. Beachtet werden sollte, dass der Spitzendurchfluss, also die kurzzeitig maximal auftretende Durchflussmenge, nicht über dem Nenndurchfluss, also der Dauerleistung des Filters liegt. Der Nenndurchfluss bei Filtern gibt die Durchflussmenge bei einem Druckabfall von 0,2 bar an.

SBZ: Ist ein paralleler Betrieb von Filtern zulässig?

Schott: Das ist zulässig, manchmal sogar nötig. Beispielsweise, wenn die Wasserversorgung eines Gebäudes keinesfalls unterbrochen werden darf. Werden Filter im Parallelbetrieb eingesetzt, muss man zur Vermeidung von Verkeimung darauf achten, dass beide Geräte gleichzeitig betrieben werden. Es darf also keinen Betriebsfilter und „Reservefilter“ geben. Auf gar keinen Fall darf eine Umgehungsleitung gelegt werden. Denn würde man diese während einer Filterreinigung nutzen, kommen so unter Umständen die Fremdstoffe in die Leitung, die der Filter bis dato zurückgehalten hat.

SBZ: Ist eine Filterwartung grundsätzlich alle sechs Monate notwendig?

Schott: Nicht grundsätzlich. Vielmehr sind die Angaben des Filter-Herstellers zu beachten. Macht der keine Angaben, sind die im Teil 8 der DIN 1988 im Anhang A gemachten Aussagen maßgeblich. Und danach muss ein nicht rückspülbarer Filter in kürzeren Abständen als zwei Monate hinsichtlich seiner Verschmutzung überprüft werden. Alle sechs Monate muss man den Filtereinsatz auf jeden Fall wechseln. Bei rückspülbaren Filtern muss alle zwei Monate eine Rückspülung durchgeführt werden.

SBZ: Was geschieht, wenn Filter nicht regelmäßig gewartet werden?

Schott: Wenn Filter nicht gewartet werden, erhöht sich durch den Schmutzanfall der Durchflusswiderstand. Dies hat zur Folge, dass höher gelegene Entnahmestellen nicht mehr ausreichend versorgt werden und Sicherungsarmaturen wie Rohr- und Systemtrenner ansprechen können. Neben den genannten Beeinträchtigungen führen die Schmutzansammlungen aus hygienischer Sicht im Filter zu einer Keimbildung, von der aus eine Gefährdung des mit Trinkwasser versorgten Personenkreises ausgehen kann.

SBZ: Benötigen Trinkwasserinstallationen aus Kunststoffrohr keinen Filter?

Schott: In der DIN 1988 heißt es, dass die bei der Erstinstallation eingedrungenen Fremdstoffe durch Spülen mit gefiltertem Wasser zu entfernen sind. Zur Vermeidung des Einspülens von Feststoffpartikeln aus dem Versorgungsnetz sind daher Filter einzubauen. Die DIN 1988 schreibt zwar nur Filter für metallene Rohrleitungen vor. Doch auch in Leitungssystemen aus Kunststoff können Bauteile aus Metall vorkommen.