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Wenn Brandlasten durch Gebäude ziehen

Unterschätzte Gefahr

Inhalt

Brandschutzmängel beim technischen Ausbau eines Gebäudes entstehen meist durch mangelnde Produktkenntnis, aber auch durch Missachtung der Montagerichtlinien und Nachlässigkeit bei der Montage Bild 1. Dabei sind bauaufsichtlich benannte Bauteile und Brandschutzprodukte in genormten Tests so knapp ausgelegt, dass sie bei nur leicht abweichender Montage ihre Funktionsfähigkeit über die geforderte Zeit nicht mehr erhalten können.

Wie gestaltet sich ein geschwächtes Bauteil?

Die in Bild 2 gezeigte Ziegelwand kann einer einseitigen Beaufschlagung durch Hitze nicht mehr standhalten. Zerstörung des Mörtelverbundes und einseitige Dehnung durch Hitze würde schnell zum Zusammenbruch der Wand führen. Das geschwächte Mittelteil hängt nur noch an den letzten Rippen der einzelnen Steine. Die Standfestigkeit ist schon im Zustand ohne Feuer eingeschränkt. Die verbleibende Dicke eines Bauteils muss hinter dem Schlitz immer noch die geforderte Feuerwiderstandsfähigkeit erfüllen können.

Brandschutzmanschette löst das Problem nicht immer

Rohre, die durch eine bauaufsichtlich benannte Wand/Decke geführt werden, müssen brandschutztechnisch gemäß der Montagerichtlinie installiert werden. Bei brennbaren Rohren ist eine Brandschutzmanschette eine Lösungsmöglichkeit. In Bild 3 ist zwar eine Brandschutzmanschette eingebaut worden, aber sie wurde über einen Stützring montiert, sodass die Metallmanschette nicht mehr zu schließen war. Die Manschette muss geschlossen werden können. Je nach Dimension sind unterschiedliche Mengen Blähgrafit eingebracht, die nur ausreichend Druck erzeugen können, wenn auch ein Widerlager besteht. Die offene Manschette kann kein Widerlager bilden. Das Blähgrafit geht zum großen Teil verloren und ein vollstän­diger Verschluss wird im Brandfall so nicht er­folgen.

Abstände nach LAR

In Durchbrüchen, bei denen neben Elektrokabelanlagen (Kabelpritschen) auch Ver- und Entsorgungsrohre verlegt werden Bild 4, muss ein Abstand nach Leitungsanla­gen-Richtlinie (LAR) zwischen Pritsche und erstem Rohr eingehalten werden. Zudem darf die Kabelpritsche nur mit dem in der ­Regel in der Montageanleitung vorgegebenen 60-%-Satz belegt werden. Ein wirkungsvoller Verschluss durch Vermörteln ist bei ­höherer Belegung nicht mehr durchführbar. Entlang der Kabel und auch durch den engen Zwischenraum zwischen Kabel und Rohrummantelung werden Rauch und Hitze ihren Weg finden. Es kommt unter Hitzeeinfluss zu Rissbildung des mineralischen Verschlussmaterials.

Durchdringung der Wand

In Bild 5 und 6 wird jeweils eine bauaufsichtlich benannte Wand mit mehreren Rohren durchdrungen. Hierbei wurden mehrere Fehler mit eingebaut:

  • Die Mineralwollisolierung wurde nicht „press“ an die Wand angeschlossen.
  • Die Weiterführung der Mineralwolle muss ebenfalls lückenlos erfolgen; die Stöße müssen, wie hier abgebildet, mit Klebeband umwickelt sein, die Rohrhalbschalen zusätzlich mit Wickeldraht, nach Angaben des Herstellers.
  • Das PE-Rohr besitzt keine Brandabschottung; ein nachträglicher Einbau einer Brandschutzmanschette ist bei dieser Konstruktion nicht mehr möglich. Hier ist der Verbinder im Weg.

Trockenbau erfordert besondere Vorgehensweise

Besonders bei Trockenbaukonstruktionen (Bild 7) sind Anschlüsse an Bauteile dicht herzustellen (siehe DIN 4102 Teil 4). Dabei ist darauf zu achten, dass die Statik der Wand gegeben ist, d.h. unter jedem Stoß der GKFI-Platte muss sich eine Schiene befinden. Die Montagerichtlinie schreibt dies vor und der Hersteller liefert die notwenigen Fugenfüller und Dichtmaterialien. Problematisch beim Beispielprojekt: Um Geld zu sparen, hatte der Verarbeiter nicht mit den Systemteilen, sondern mit gleichwertigen Platten verkleidet. Diese hatten ein anderes Maß, trafen daher an den Stößen nicht die Profile der Unterkonstruktion, die Dicke war geringer, den Fugenfüller und die Fugenbänder hatte der Ausführer schlicht vergessen. Damit gibt es keine Übereinstimmung der Ausführung mit der ursprünglich geprüften Version des Herstellers. Das Ergebnis der Brandprüfung kann auf die Konstruktion nicht mehr übertragen werden.

Ob die Brandschutzanforderungen erfüllt sind, kann bestenfalls vermutet werden. Es kann eine Zustimmung im Einzelfall durch die Baubehörde erteilt werden. Die Sicherheit der Zulassung, die der Hersteller bei Einhaltung der Montagerichtlinien bietet, wurde leichtfertig verspielt, um etwas Geld zu sparen. Durch Nachbesserungen in Abstimmung mit der Baubehörde konnte das Objekt gerettet werden.

Anforderungen an Dach- und Terrassenabläufe

Dach- und Terrassenabläufe über Aufenthaltsräumen oder wie hier in Bild 8 über der Tiefgarage müssen vor aufragenden Gebäudeteilen einen Mindestabstand von fünf Meter einhalten oder in der erforderlichen Feuerwiderstandsfähigkeit ausgerüstet sein.

Fazit

Zahlreiche technische Gewerke durchziehen mit ihren Leitungen Gebäude durch viele Brandabschnitte. Die Schottung zwischen den Abschnitten muss fachgerecht durchgeführt werden, um eine Brandausbreitung zu verhindern. Offene Wand- oder Deckendurchbrüche und ungeeignete Füllmaterialien tragen dazu bei, dass sich Rauch und Feuer unkontrollierbar ausbreiten können. Die Schäden in weiteren, eigentlich nicht betroffenen Bereichen sind vermeidbar.

Autor

Bernd Prümer ist Inhaber der Firma Brandschutz org. Der Fachbuchautor ist im Bereich Entwicklung und Grundlagenforschung im Deutschen Zentrum für Luft- und Raumfahrt beratend tätig.

Telefon (0 62 98) 93 68 12 Telefax (0 62 98) 93 68 13 info@brandschutz.org