Ausgehend von der Entwicklung der EG-Trinkwasserrichtlinie (1998) und der Trinkwasserverordnung (TrinkwV, 2001) haben sich die Anforderungen an Werkstoffe für Trinkwasserinstallationen deutlich verschärft. Zuletzt gilt seit dem 1. Dezember 2013 der neue Grenzwert für Blei von 10 Mikrogramm pro Liter. Zukünftig dürfen nur noch Produkte aus geprüften Werkstoffen eingesetzt werden, die den Anforderungen der Trinkwasserverordnung entsprechen. Die Freigabe erfolgt nach einer vom Umweltbundesamt (UBA) erstellten Positivliste. Nach Notifizierung durch die EU wird diese Positivliste voraussichtlich Mitte 2014 veröffentlicht.
Von der Empfehlung zur Bewertungsgrundlage
Erstmals wurde diese Liste Ende 2012 als eine Empfehlung veröffentlicht. Mit der EU-Notifizierung und Bekanntmachung wird aus dem bisherigen Empfehlungscharakter eine sogenannte Bewertungsgrundlage mit einer zweijährigen Übergangsfrist. Die Bedeutung dieser Liste wird somit aufgewertet mit im Wesentlichen drei Konsequenzen:
- Metallbauteile mit Trinkwasserkontakt müssen aus gelisteten Werkstoffen hergestellt sein, damit die Bauteile (seit Dezember 2013) eine neue Zertifizierung erhalten können.
- Bauteile mit Trinkwasserkontakt, die aus nicht gelisteten Werkstoffen hergestellt sind, dürfen nur noch dann verbaut werden, wenn im Einzelfall sichergestellt ist, dass keine Grenzwertüberschreitung stattfindet.
- Nach Ablauf der 24-monatigen Übergangsfrist dürfen ausschließlich nur noch gelistete Werkstoffe eingesetzt werden.
In der Praxisbetrachtung bedeutet dies, dass der fachgerechte Einbau von Bauteilen aus UBA-gelisteten Werkstoffen ein sicherer Weg zur Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen an die Trinkwasserqualität darstellt. Die weitaus meisten der traditionell in der Trinkwasserinstallation eingesetzten Werkstoffe sind in die UBA-Liste aufgenommen und können somit weiterhin uneingeschränkt eingesetzt werden.
Fachhandwerk in der Verantwortung
Die Anforderungen des Gesetzgebers sind nicht nur für Hersteller, Importeure oder den Handel von Belang. Zunächst steht immer der Fachhandwerker für die Erstellung einer mangelfreien Leistung nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik in der Verantwortung. Hierzu gehört auch der Einsatz von geeigneten bzw. zertifizierten Produkten aus zugelassenen Werkstoffen. Bei entsprechend gekennzeichneten Produkten besteht die Möglichkeit, sich die Eignung vom jeweiligen Zertifizierer bestätigen zu lassen. Es sollte bereits im Interesse der Zertifizierer als auch der Hersteller der zertifizierten Produkte liegen, hier für Transparenz zu sorgen. Weitaus schwieriger kann dies allerdings bei nicht zweifelsfrei gekennzeichneten Produkten sein. Hier sollte sich der Installateur notfalls von seinem Fachhändler oder – soweit erkennbar – vom Hersteller die Zulassung des eingesetzten Werkstoffs bestätigen lassen.
Auf Nummer sicher gehen
Die in der Gütegemeinschaft Messing-Sanitär e.V. (GMS) organisierten Messingerzeuger und -verarbeiter haben in den vergangenen Jahren verschiedene zukunftssichere Werkstoffe entwickelt. Gleichzeitig wurden die Güte- und Prüfbestimmungen für Bauteile aus Messing für die Gas- und Trinkwasserinstallation entsprechend überarbeitet und im Dezember 2013 veröffentlicht. Die Qualitätsregeln enthalten unverändert neben höchsten Anforderungen an die Zuverlässigkeit der gütegesicherten Komponenten die Zusicherung, dass die eingesetzten Werkstoffe den gesetzlichen Vorgaben der TrinkwV entsprechen. Die Werkstoffe sind in der sogenannten GMS-Werkstoffliste zusammengefasst. Während die UBA-Positivliste die hygienischen Anforderungen an Werkstoffe gemäß TrinkwV regelt, umfasst die GMS-Werkstoffliste zusätzlich die qualitativen Aspekte im Hinblick auf die Zuverlässigkeit der Bauteile. Dies bedeutet auch, dass gütegesicherte und mit dem Gütezeichen „Messing-Sanitär“ der GMS gekennzeichnete Produkte immer mindestens den allgemein anerkannten Stand der Technik garantieren. Hierzu gehört auch die Einhaltung aller Anforderungen des Gesetzgebers.
Somit stehen heute bleifreie, jedoch auch bleiarme und bleihaltige Messinglegierungen, deren Bleilässigkeit durch metallurgische Maßnahmen stark reduziert ist, auch gütegesichert zur Verfügung. Produkte aus diesen Legierungen vereinen die Vorteile des Werkstoffs Messing mit den neuen Anforderungen des Gesetzgebers.
Fazit
Seit Dezember 2013 gelten die verschärften Grenzwerte der Trinkwasserverordnung. Das Fachhandwerk steht in der unmittelbaren Verantwortung für die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben. Mit Veröffentlichung der UBA-Liste beginnt die 24-monatige Übergangsfrist, nach der ausschließlich nur noch gelistete Werkstoffe eingesetzt werden dürfen. Aber auch Installationen mit Abnahmedatum vor Ablauf der Übergangsfrist müssen bereits die Grenzwerte der Verordnung einhalten. Für den rechtssicheren Einsatz von Komponenten ist daher zu empfehlen, ausschließlich Bauteile aus Werkstoffen zu verwenden, die in der UBA-Positivliste aufgeführt sind. Der Installationsbetrieb kann dies mit Kennzeichnungen oder Zertifikaten sicherstellen, die eindeutig und zweifelsfrei als mit der UBA-Liste übereinstimmend ausgewiesen sind.
Lesen Sie auch das nachstehende Interview mit dem Vorstandsvorsitzenden der Gütegemeinschaft Messing-Sanitär Alexander Dehnelt.
Extras
Die GMS-Werkstoffliste können Sie als PDF auf sbz-online unter den Extras downloaden. Dort finden Sie auch einen Direktlink zum Herunterladen der UBA-Positivliste beim Umweltbundesamt (UBA).
Autor
Hilbert Wann ist Geschäftsführer der Gütegemeinschaft MessingSanitär e.V., 40474 Düsseldorf, Telefon (02 11) 47 96-4 65, hilbert.wann@messing-sanitaer.de
Bleifrei funktioniert
Werkstoffwahl bei Rohrleitungssystemen ▪ Ende letzten Jahres wurde der zulässige Grenzwert für Blei im Trinkwasser deutlich gesenkt. Wir wollten von Alexander Dehnelt wissen, welche neuen Herausforderungen sich hieraus für das SHK-Fachhandwerk ergeben und welche Produkte derzeit rechtssicher in Trinkwasseranlagen installiert werden können.
SBZ: Herr Dehnelt, nach den Vorgaben der aktuellen Trinkwasserverordnung gilt in der EU seit dem 1. Dezember 2013 für Trinkwasserinstallationen ein neuer Bleigrenzwert von maximal 10 Mikrogramm pro Liter. Außerdem dürfen nur noch Produkte aus geprüften Werkstoffen eingesetzt werden, die nach der UBA-Positivliste freigegeben sind. Haben sich die in der Gütegemeinschaft Messing-Sanitär organisierten Messingerzeuger und -verarbeiter darauf eingestellt und bieten sie mit ihren Messingbauteile-Portfolios dem Handel und SHK-Handwerk eine ausreichende Auswahl an alternativen Legierungen und Sanitär-Armaturen an?
Dehnelt: Seit ihrer Gründung 1997 hat sich die GMS zum Ziel gesetzt, dem SHK-Handwerk praxistaugliche, zuverlässige, gesetzeskonforme Komponenten für alle Anwendungsbereiche anzubieten. Im Fokus standen und stehen dabei immer die Trinkwasserverordnung, die DIN 50930-6 und weitere einschlägige Normen- und Regelwerke. Die letztjährige Reduzierung des Bleigrenzwertes gemäß Trinkwasserverordnung ist seit 15 Jahren bekannt. Das heißt, es war Zeit genug, sich darauf einzustellen. Im Hinblick auf den Stichtag haben wir bereits vor vier Jahren mit der Umsetzung begonnen. Geregelt ist dies inzwischen in unseren Güte- und Prüfbestimmungen, speziell in der dort enthaltenen Werkstoffliste. Das Ergebnis sind eine Reihe von bleiarmen und bleifreien Legierungen, mit denen alle Anforderungen an moderne Bauteile erfüllt werden können – darunter auch Korrosionsbeständigkeit. Speziell mit den bleifreien Legierungen gehen wir über die aktuellen Anforderungen der Trinkwasserverordnung hinaus und bieten somit zukunftsorientierte Lösungen.
SBZ: Wie kann der Fachhandwerker erkennen, ob es sich um Produkte aus Werkstoffen der Positivliste handelt?
Dehnelt: Das Angebot ist teilweise etwas unübersichtlich geworden. Es ist daher zunehmend wichtig, auf bestimmte Kennzeichnungen zu achten. Neben dem Gütezeichen „Messing-Sanitär“ gibt es im Markt die bekannten Kennzeichnungen, welche zuverlässig die Einhaltung der Vorgaben der UBA-Positivliste garantieren sollten. Darüber hinaus hat jeder Hersteller seine eigene Kennzeichnung. Dies reicht von entsprechender Etikettierung bis hin zu Kennzeichnungen bzw. Werkstoffbezeichnungen auf den Bauteilen. Auskunft gibt der jeweilige Zertifizierer. Im Zweifel – wenn zum Beispiel keine eindeutige Kennzeichnung vorhanden ist – sollte man sich die Übereinstimmung mit der UBA-Liste vom Handel bzw. Hersteller bestätigen lassen.
SBZ: Wie wird die Konformität mit den Bestimmungen der neuen Trinkwasserverordnung konkret gewährleistet? Worauf sollen SHK-Betriebe achten, um juristisch auf der sicheren Seite zu sein?
Dehnelt: Alle in der UBA-Liste aufgeführten Werkstoffe sind grundsätzlich ohne weitere Prüfung oder Genehmigung in allen Trinkwasserinstallationen zugelassen. Gewisse Einschränkungen bestehen bei dem Anteil an der wasserberührten Fläche von Bauteilen. Diese Betrachtung sollte aber für das SHK-Handwerk keine Rolle spielen. Dass die Einhaltung der Grenzwerte gemäß Trinkwasserverordnung durch die in der UBAListe aufgeführten Werkstoffe sichergestellt ist, wurde durch das UBA durch aufwendige Langzeittests ermittelt. Diese Tests simulieren eine reale Installation und wurden übrigens überwiegend von der Industrie finanziert. Ich kann nur nochmals betonen, dass die SHK-Betriebe auf Kennzeichnungen und Zertifizierungen achten müssen, um auch juristisch auf der sicheren Seite zu sein.
SBZ: Wie steht es um das Thema Haftung? Wie stellen SHK-Handwerker sicher, dass sie nicht in eine Haftungsfalle tappen und somit rechtliche Probleme bekommen? Wie kann die GMS hier unterstützen?
Dehnelt: Zunächst ist es tatsächlich so, dass der Handwerker für das von ihm erstellte Gewerk haftet; dies kann auch bei einer Überschreitung der durch die Trinkwasserverordnung festgelegten Grenzwerte der Fall sein. Als Konsequenz ist der Rückbau oder Austausch der Bauteile denkbar. Dies kann unter Umständen sehr teuer kommen. Der Installateur steht in der Verantwortung für die eingebauten Komponenten. Dies gilt gleichermaßen für die Qualität als auch für die Übereinstimmung mit gesetzlichen Verordnungen und den anderen Regelwerken, die für den anerkannten Stand der Technik relevant sind. Auch hier gilt: Schon bei der Beschaffung ist auf Herkunft und Kennzeichnung zu achten. Die GMS unterstützt das Handwerk genau dadurch, dass sie durch die Gütesicherung und Kennzeichnung sicherstellt, dass ausschließlich gesetzkonforme Werkstoffe verwendet werden. Transparent nachvollziehbar ist dies in der sogenannten „Liste der zugelassenen Werkstoffe“ der GMS. Diese kann jederzeit von der GMS angefordert werden und ist auf der GMS-Webseite abrufbar. Die GMS steht aber nicht nur für Konformität, sondern auch für praxisgerechte, sichere Bauteile. Dies wird durch eine Haftungsübernahme für gütegesicherte Bauteile unterstrichen.
SBZ: Sie haben die Güte- und Prüfbestimmungen der GMS aktualisiert: Was hat sich konkret geändert? Worauf liegt der Fokus seit der Aktualisierung zum Jahreswechsel?
Dehnelt: Die Güte- und Prüfbestimmungen werden laufend an den Stand der Technik angepasst. Eine grundlegende Änderung in der aktuellen Überarbeitung ist darin zu sehen, dass die für die Gütesicherung zugelassenen Werkstoffe in Anlehnung an die vorgesehene Praxis des UBA flexibel gestaltet sind und zukünftig permanent angepasst werden können. Sie werden dann zeitnah in der GMS-Werkstoffliste veröffentlicht. Der Fokus liegt unverändert auf den Werkstoffen, das heißt Kupfer-Zink-Legierungen. Diese sind sowohl normen- und gesetzkonform als auch geeignet, aus ihnen funktionierende, sichere Komponenten für die Praxis zu fertigen.
SBZ: Welche Hilfe und Unterstützung bieten Sie den Handwerksbetrieben, TGA-Planern und dem SHK-Handel beim gesetzeskonformen Einsatz von Sanitärwerkstoffen?
Dehnelt: Zunächst einmal: Die Grundlagen der GMS-Gütesicherung sind in allen Belangen transparent und für jedermann nachvollziehbar. Alle mit dem Gütezeichen „Messing-Sanitär“ gekennzeichneten Bauteile sind – was den Werkstoff betrifft – grundsätzlich gesetzeskonform. Dies war schon immer so und ist garantiert. Im konkreten Einzelfall geben natürlich auch die GMS-Geschäftsstelle oder der technische Ausschuss der GMS Auskunft. Und selbstverständlich stellt jeder in der GMS organisierte Hersteller seinen Kunden umfassende technische Unterlagen zu den Produkten zur Verfügung.
SBZ: Wie und wo kann sich die Branche über den Service der GMS informieren?
Dehnelt: Die Mitarbeiter der GMS sind grundsätzlich direkt ansprechbar. Im konkreten Fall finden sich auch in den Mitgliedsunternehmen direkte Ansprechpartner. Außerdem informiert die GMS seit jeher offen über ihre Tätigkeit und ihren Service über die Homepage. Einmal im Jahr veranstaltet die GMS unter dem Namen „Forum GMS“ einen Branchentreff, bei dem über aktuelle Entwicklungen im regulativen Umfeld und bei den Werkstoffen berichtet und diskutiert wird. Das Forum richtet sich zwar in erster Linie an Hersteller von Bauteilen, steht aber grundsätzlich jedem offen.
SBZ: In wie weit besteht eine Abstimmung und Zusammenarbeit mit den Verbänden wie ZVSHK und Zertifizierungsinstituten wie dem DVGW?
Dehnelt: Eine Gütesicherung nach den Grundsätzen des RAL setzt grundsätzlich die Abstimmung mit den betroffenen Fach- und Verkehrskreisen zwingend voraus. Neben den Handwerksverbänden sowie technischen und wirtschaftlichen Organisationen der Branche gehören dazu beispielsweise auch Verbraucherschützer, Bundesministerien und -behörden. Durch Vertreter ihrer Mitgliedsunternehmen arbeitet die GMS indirekt mit den Verbänden und den Zertifizierungsinstituten wie dem DVGW bei der Definition des Stands der Technik zusammen. Daraus resultieren aktuelle Mess- und Prüfvorschriften, in die zum Teil auch GMS-eigene Forschungsergebnisse einfließen.
SBZ: Welche Werkstoffe und Bauteile befinden sich in den Portfolios der GMS-Mitgliedsunternehmen? Für welche Zielgruppen und -märkte?
Dehnelt: Die Mitgliedsunternehmen der GMS sind in erster Linie – nomen est omen – auf Bauteile aus Kupfer-Zink-Legierungen für die Gas- und Trinkwasserinstallation spezialisiert. Dies reicht von der einfachen Verschlusskappe bis zur verchromten Auslaufarmatur. Was die Werkstoffe betrifft, steht natürlich Messing als Werkstoff der Gütesicherung im Vordergrund. Allerdings haben die meisten Bauteilehersteller auch weitere metallene Werkstoffe im Portfolio – getreu der Maxime, für jeden Anwendungszweck die optimale Lösung anbieten zu können. Diese sind dann allerdings nicht gütegesichert. Insgesamt lassen sich sämtliche Zielgruppen und -märkte unter dem Oberbegriff „Sanitär“ bedienen.
SBZ: Was muss der Fachhandwerker tun, um bei der Neubestellung nur noch Produkte gemäß UBA-Positivliste zu erhalten?
Dehnelt: Nach der Haftungs- und Gewährleistungskette sollte der Installateur sich eigentlich darauf verlassen können, dass sein Fachgroßhändler ihm ausschließlich norm- und gesetzeskonforme Produkte anbietet. Im Zweifel sollte er sich dies sicherheitshalber schriftlich bestätigen lassen. Wie bereits erwähnt: Alle mit dem Gütezeichen Messing-Sanitär der GMS gekennzeichneten Produkte sind gesetzeskonform und damit gemäß der UBA-Liste. Die Zertifizierung und Kennzeichnung durch weitere Dritte (z.B. DVGW) hilft dem Installateur ebenfalls.
SBZ: Wie geht es mit der Trinkwasser-Gesetzgebung weiter – bis 2015 und darüber hinaus? Wie weit soll der Bleigrenzwert noch reduziert werden?
Dehnelt: Nach der EU-Trinkwasserverordnung ist zunächst keine weitere Grenzwert-Reduzierung vorgesehen. Allerdings ist es immer etwas schwierig, Vorhersagen in der Gesetzgebung auf europäischer Ebene zu machen. Allerdings sind 10 Mikrogramm je Liter bereits ein extrem niedriger Grenzwert, der im Hinblick auf die eingesetzten Werkstoffe fast als bleifrei bezeichnet werden kann. Wie auch immer: Insbesondere mit den bleiarmen und vor allem den bleifreien Messinglegierungen können auch weitere Bleigrenzwertreduzierungen eingehalten werden. Die Industrie ist hier relativ zukunftssicher aufgestellt. Nicht verschwiegen werden sollte, dass die Verschärfung anderer Normen und Vorschriften auf europäischer Ebene, wie etwa die geplante Recyclingverordnung, auch auf Produkte der SHK-Branche Einfluss nehmen könnte. Der Trend ist hier eindeutig bleifrei.
SBZ: Herr Dehnelt, vielen Dank für die informativen Ausführungen.