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Zwei Normen - ein Thema

Bringt EN-Norm mehr Sicherheit?

Inhalt

Effizienter Trinkwasserschutz beginnt schon bei der Planung einer Anlage. Auf Vorrat verlegte Leitungen müssen genauso tabu sein wie Stichleitungen hin zu selten genutzten Entnahmestellen. Vor und während der Installationsarbeiten muss auf die Sauberkeit des Materials geachtet werden. Ist die Hausinstallation in Betrieb, spielen regelmäßige und rechtzeitige Wartungsarbeiten eine große Rolle. Die im Folgenden näher betrachteten Maßnahmen, die ein Eindringen von Nichttrinkwasser in die Trinkwasserleitungen verhindern sollen, stellen folglich nur einen Teil der Bemühungen um den Schutz des Trinkwassers dar. Sie helfen mit sicherzustellen, dass zuverlässig das aus der Leitung entnommen wird, was der Endverbraucher erwartet; nämlich Trinkwasser.

Blockregelung: Zwei Normen – ein Thema

Maßnahmen zum Schutz des Trinkwassers werden mit der DIN 1988-4 beschrieben. ­Diese Norm ist im Dezember 1988 erschienen. Zwischenzeitlich wurde auf europäi­scher Ebene die EN 1717 erarbeitet und im Jahre 2000 gültig. Sie regelt ebenfalls das Thema Trinkwasserschutz und wurde im Mai 2001 als DIN EN 1717 in das deutsche Normenwerk aufgenommen.

Ein Zurückziehen der DIN 1988-4 ist aber dennoch nicht möglich. Bei dem Normenwerk DIN 1988 handelt es sich um eine sogenannte Blocknorm. Das bedeutet: Alle acht Teile dieser Norm sind quasi verzahnt. Sie bauen aufeinander auf und sind durch Querverweise vernetzt. Einzelne Teile der Norm durch europäische Normen zu ersetzen könnte zur Folge haben, dass dieses System auf der Strecke bleibt. So kann die DIN 1988-4 erst dann aufs Altenteil geschickt werden, wenn ein vollständiger Ersatz der DIN 1988 erfolgen kann. Derzeit gibt es deshalb zum Thema Trinkwasserschutz zwei Normen, die parallel anzuwenden sind. Da sich parallel verlaufende Linien bekanntlich niemals überkreuzen, muss sich der Anwender für eine Norm entscheiden. Ein buntes Vermischen der Normeninhalte bei Planung und Ausführung der Installation darf also nicht erfolgen.

Parallel anzuwenden – aber dennoch nicht gleichwertig

Diese strikte Entweder-oder-Regelung führt in der Praxis leider häufig zu der Annahme, dass sich beide Normen gleichwertig gegenüberstehen. Vergessen wird dabei das Alter der DIN 1988-4. Sie beschreibt einen Stand, der vor nunmehr 21 Jahren anerkannte Regel der Technik war. Ob das, was man damals für gut und richtig hielt, heute noch Gültigkeit hat, muss sich jeder kritisch fragen, der sich der alten Norm bedient.

Ein Beispiel: Die DIN 1988-4 beschreibt die Einzelsicherung und die Sammelsicherung als gleichwertige Möglichkeiten. Mit der DIN EN 1717 wird für den häuslichen Anwendungsbereich grundsätzlich die Einzelsicherung verlangt. Demnach muss jede gefährdete Entnahmestelle mit einer zugehörigen – also eigenen – Sicherungsarmatur versehen sein. Die Möglichkeit einer Sammelsicherung, bei der zwei oder mehrere gefährdete Entnahmestellen über eine Sicherungsarmatur gesichert werden, steht nicht mehr zur Wahl.

Und das ist nicht bloß eine Laune der Norm, sondern hat seinen guten Grund: Eine Trinkwasserinstallation endet definitionsgemäß am Freien Auslauf. Ist der nicht vorhanden, endet sie an der zugehörigen Sicherungsarmatur. Beim Einsatz einer klassischen Sammelsicherung mit Rohrbelüfter am Steigstrangende und Rückflussverhinderer am Fuß der Steigleitung, endet die Trinkwasserinstallation am Rückflussverhinderer. Dem steht die Trinkwasserverordnung gegenüber die fordert, dass Trinkwasser bis zur Entnahmestelle transportiert werden muss. Da bei einer Sammelsicherung die Installation nach der Sicherungseinrichtung gar keine Trinkwasserleitung mehr ist, kann diese Forderung nicht erfüllt werden. Wer also weiterhin nach DIN 1988-4 absichern möchte, muss auf den Einsatz von Sammelsicherungen verzichten, obwohl die in dieser Norm beschrieben sind. Mit anderen Worten: Bei Anwendung der alten Norm ist immer zu hinterfragen, ob damit tatsächlich noch die anerkannten Regeln der Technik umgesetzt werden. Die DIN EN 1717 hingegen bietet dem Anlagenersteller in dieser Hinsicht die Sicherheit, auf dem Laufenden zu sein.

DIN EN 1717 bringt nur ­Unterschiede in Details

Keine Angst: Wer nun zwei Jahrzehnte lang mit der DIN 1988-4 gelebt und gearbeitet hat, der muss bei einem Schwenk ins europäische Fahrwasser nicht vollkommen umlernen. Denn auch mit der aktuelleren Norm wird das Rad nicht neu erfunden. Die Unterschiede, die es bei der DIN EN 1717 im Hinblick auf die DIN 1988-4 gibt, halten sich durchaus in Grenzen. Aber auch diese Details bringen Verschärfungen mit sich. Beim Blick auf die Klassifizierung des Nichttrinkwassers sind diese noch gering. Ist in der alten Norm von Wasserklassen die Rede, spricht man heute von Flüssigkeitskategorien.

Inhaltlich hat sich hier allerdings nichts geändert – oder sagen wir: fast nichts. Mit der DIN 1988-4 wird bei der Frage nach den Folgen des Genusses von Nichttrinkwasser zwischen „Beeinträchtigung“ und „Gefährdung“ unterschieden. Die EN-Norm kennt nur eine „Gefährdung“. Dies bedeutet, dass sie eine Gefahrenanalyse von den Nutzern aus betrachtet durchführt – und nicht, wie nach alter Norm, ausgehend von der Klasse des Nichttrinkwassers. Denn was für den einen nur eine Beeinträchtigung bedeutet, kann für den anderen lebensgefährlich sein. Die Frage lautet also nicht mehr ausschließlich: „Wie gefährlich ist das Nichttrinkwasser?“, sondern jetzt zusätzlich: „Wer trinkt es?“

Höhere Ansprüche beim ­Absicherungsgrad

In der EN-Norm ebenfalls nicht mehr zu finden, ist die Definition des kurzzeitigen Anschlusses. Man erinnert sich: Nach DIN 1988-4 liegt ein kurzzeitiger Anschluss einer mit Nichttrinkwasser betriebenen Einrichtung an die Trinkwasserleitung vor, wenn diese Verbindung zeitlich auf einen Arbeitstag begrenzt ist und während der Anschlusszeit unter laufender personeller Kontrolle steht. In diesem Fall darf nach DIN 1988-4 der Absicherungsgrad geringer gewählt werden, als er bei ständigem Anschluss erforderlich wäre.

Die DIN EN 1717 hingegen stellt die Frage nach der Dauer einer Verbindung von Trink- und Nichttrinkwasseranlagen nicht. Schließlich ist das Gefährdungspotenzial nicht abhängig von der Anschlussdauer, sondern nur von der Flüssigkeitskategorie des Betriebswassers. Daher heißt es in der EN-Norm: ­„Alle Anschlüsse an die Trinkwasserinstallation werden als ständige Anschlüsse angesehen.“ Damit wird ausgesagt, dass der Absicherungsgrad immer gleich hoch zu wählen ist; unabhängig davon, ob der Anschluss nur temporär besteht (z.B. Schlauch) oder ständig vorhanden ist (z.B. feste Verrohrung).

Obwohl auch die DIN 1988-4 die Gefährdungssituationen „Rücksaugen“, „Rückfließen“ und Rückdrücken definiert, wird bei der Auswahl der Sicherungsarmatur nach dieser Norm nur der Fall eines Rücksaugeffektes berücksichtigt. So kommt es, dass z.B. ein Rohrunterbrecher einschränkungslos auch für Absicherung gegen Nichttrinkwasser der Flüssigkeitskategorie fünf eingesetzt werden darf. Ohne Frage würde dieses „Rohrstück mit Löchern“ im Falle einer Rücksaugung den Unterdruck abbauen und ein Ansaugen von Nichttrinkwasser in die Trinkwasserleitung hinein verhindern. Bei einem Rückdrücken von Nichttrinkwasser wäre er chancenlos und die Trinkwasserleitung dann kontaminiert. Deshalb geschieht die Auswahl der geeigneten Absicherung nach DIN EN 1717 auch unter Beachtung der drucktechnischen Gegebenheiten: Ist nur mit einem Rücksaug­effekt zu rechnen oder kann es auch zu einem Rückdrücken von Nichttrinkwasser kommen? Kann ein Rückdrücken nicht ausgeschlossen werden, ist die Absicherung über Armaturen, wie beispielsweise einem Rohrunterbrecher, überhaupt nicht zulässig.

Bezeichnung mit Sinn – aber ohne System

Mit anderen Worten: Es muss in Abhängigkeit von der Flüssigkeitskategorie des Nichttrinkwassers und im Hinblick auf die zu erwartenden drucktechnischen Gegebenheiten die richtige Sicherungsarmatur ausgewählt werden. Um hier europäisch den Überblick zu behalten, bedient sich die DIN EN 1717 eines „Bezeichnungssystems“ mit Buchstaben. In diesem werden die Sicherungsarmaturen Gruppen zugeordnet (erster Buchstabe) und innerhalb der Gruppe einem Typ (zweiter Buchstabe). So zählen zum Beispiel die freien Ausläufe zur Gruppe A. Ein Freier Auslauf, bei dem der Zulauf oberhalb der Behälteroberkante endet, zählt zum Typ A, also Freier Auslauf AA. Mit den Buchstaben-Kombinationen ist sichergestellt, dass es in ganz Europa keine Missverständnisse gibt – was man im Fall von Übersetzung der Fachbegriffe in verschiedene Sprachen nicht sicher behaupten kann.

Diese Methode stammt ursprünglich aus Frankreich, wo die Vergabe der Buchstabenkennung jeder Sicherungsarmatur einem System folgte. Bei der Erarbeitung der europaweit gültigen Norm hat man das System zunächst übernommen. Da nun aber auch Sicherungsarmaturen aufgenommen werden mussten, die das französische System nicht berücksichtigte, blieb die Logik der Buchstabenvergabe auf der Strecke. So wurden zum Beispiel die druckbeaufschlagten Belüfter – die es in dieser Form nur in Schweden gibt – der Gruppe „L“ zugeordnet, weil der schwedische Vertreter im Normenausschuss Lindblath hieß. Und der nur in Deutschland so übliche Rohrtrenner bekam die Gruppe G zugeteilt, weil diese Armaturen aus Germany kommen. Gute Gründe also, sich bei der Lektüre der DIN EN 1717 nicht damit aufzuhalten, die Logik des Bezeichnungssystems ergründen zu wollen.

In Zeichnungen und Anlagenschemen können die Sicherungsarmaturen mittels Symbolen dargestellt sein. Es ist aber auch zulässig, die jeweilige Buchstabenkombination der gewünschten Sicherungsarmatur in eine sechseckige Umrahmung einzuzeichnen.

Freier Auslauf

Nur ein Teil der in Europa üblichen Sicherungsarmaturen wird in Deutschland eingebaut. Die Funktion dieser Sicherungseinrichtungen soll im folgenden beschrieben und die Einbauregeln besprochen werden.

Bei einem Freien Auslauf mündet der Wasserzulauf in einem Abstand zum höchstmöglichen Nichttrinkwasserspiegel aus. Damit liegt eine freie Fließstrecke vor, die auch bei einer Unterdruckbildung im Rohrleitungssystem ein Rücksaugen von einmal aus der Wasserleitung ausgeflossenen Wassers verhindert. Mit der DIN 1988-4 wird geregelt, dass die Unterkante des Wasserzulaufes einen Abstand zum Nichttrinkwasserspiegel aufweisen muss, der dem doppelten Innendurchmesser des Zulaufrohres entspricht, in jedem Fall aber mindestens 20 mm beträgt. In der DIN EN 1717 wird hierfür ein Abstand verlangt, der dem dreifachen Durchmesser des Zulaufrohres entspricht. Dabei wird ein Mindestabstand nicht festgelegt.

Bei einem Freien Auslauf AA endet der Zulauf oberhalb der Oberkante eines Behälters (z.B. Badewannenrand). Die tatsächliche Höhenlage des Zulaufs hängt davon ab, ob bei der Benutzung des Objektes mit einer Schaumentwicklung zu rechnen ist. Denn würde der Zulauf in der Schaumkrone eines Vollbades enden und es käme während des Wasserzulaufs zu einem Rohrbruch mit Rücksaugeffekt, dann wäre auch der Schaum schnell in der Leitung. Ein Freier Auslauf AB liegt vor, wenn der Zulauf unterhalb der Behälteroberkante liegt, dort aber oberhalb eines Überlaufes. Das ist zum Beispiel in einem WC-Spülkasten der Fall oder ist so auch in eigensicheren Wasch- und Geschirrspülmaschinen zu finden.

Systemtrenner

Der Systemtrenner ist in der DIN 1988-4 nicht zu finden. Er hat sich in den 90er-Jahren – fußend auf europäische Entwicklungen – dennoch in deutschen Installationen seinen Platz erobert. Systemtrenner bestehen aus einer Vorkammer, einer Mittelkammer und einer Ausgangskammer. Zwischen den Kammern ist jeweils ein Rückflussverhinderer eingesetzt. Beim Durchströmen fließt Wasser zunächst in die Vorkammer. Dort (Zone 1) ist der Druck höher als in der Mittelkammer (Zone 2), dort wieder höher als in der Ausgangskammer (Zone 3). Der Druckabfall zwischen jeder ­Zone ist genau vorbestimmt. Sinkt der Vordruck, sodass Gefahr besteht, dass Wasser zurückgedrückt oder rückgesaugt würde, schließt der Rückflussverhinderer zwischen Vor- und Mittelkammer spätestens bei einer Druckdifferenz von 0,14 bar und das Ablassventil in der Mittelkammer öffnet. Wasser strömt aus der Mittelkammer ins Freie. Das Leitungssystem ist unterbrochen und gesichert. Der Rückflussverhinderer zwischen Mittel- und Ausgangskammer schließt ebenfalls. Er verhindert, dass Wasser aus den Leitungen nach dem Systemtrenner durch das Ablassventil wegströmt. Systemtrenner gibt es mit kontrollierbarer Mitteldruckzone (BA) und mit nicht kontrollierbaren Druckzonen (CA). Systemtrenner CA besitzen im Gegensatz zu BA keine Prüfstutzen. Ihre Funktion ist in eingebautem Zustand nicht kontrollierbar.

Rohrunterbrecher

Bei Rohrunterbrechern der Bauform DB (nach DIN 1988-4: A2) werden Lüftungsöffnungen bei Wasserdurchfluss von einer Gummimem­brane abgedeckt. Sobald kein Wasser mehr durchfließt, gibt die Membrane die Öffnungen frei. Auf diese Weise kann ein Unterdruck, der in der Trinkwasserleitung entsteht, keine Saugwirkung in der, dem Rohrunterbrecher nachgeschalteten Leitung zur Folge haben. Allerdings ist die Armatur auch mit Membrane nicht geeignet, eine unter Überdruck stehende Leitung zu versorgen. Die Membrane soll lediglich einen Wasseraustritt bei Durchfluss begrenzen. Mit dem bewegten Teil (Gummimembrane) steigt das Risiko, dass diese mal festsitzt und die Belüftungsöffnungen nicht freigibt. Die Lüftungsöffnungen müssen mehr als 150 mm (nach DIN EN 1717) bzw. mindestens 150 mm (nach DIN 1988-4) oberhalb des höchstmöglichen Nichttrinkwasserspiegels angebracht sein. Nach alter Norm wird diese Sicherungsarmatur auch gefordert, wenn ein Wanneneinlauf an einer häuslichen Badewanne unterhalb des Wannenrandes liegt. Entsprechend der DIN EN 1717 genügt hier allerdings der Einsatz einer Sicherungskombina­tion (HD), wenn es sich um eine herkömmliche Wanne ohne Whirlfunktionen handelt. Und das ist kein Rückschritt. In der Wanne befindet sich maximal Wasser der Flüssigkeitskategorie drei. Die Handbrause der Wannenarmatur wird genauso gesichert. Und die Wahrscheinlichkeit, dass diese mal im Badewasser abtaucht, ist in der Regel größer als die eines abgetauchten Überlaufes.

Der Rohrunterbrecher der Bauform DC (nach DIN 1988-4: A1) besitzt im Gegensatz zur Bauform DB keine beweglichen Teile. Die Belüftungsöffnungen sind immer offen und müssen ebenfalls mehr als 150 mm (nach DIN EN 1717) bzw. mindestens 150 mm (nach DIN 1988-4) oberhalb des Nichttrinkwasserspiegels liegen. Beim Einsatz dieser Sicherungseinrichtung an einem WC-Druckspüler müssen die Belüftungsöffnungen (nach DIN 1988-4) einen Abstand von 400 mm zur WC-Oberkante aufweisen.

Rückflussverhinderer

Der Rückflussverhinderer wird nur vom in Fließrichtung durchströmenden Wasser aufgedrückt. Fließt kein Wasser hindurch, ist der Rückflussverhinderer geschlossen, bei einer Umkehr der Fließrichtung wird er zusätzlich von Wasser selbst zugedrückt.

Während mit der DIN 1988-4 Rückflussverhinderer nicht spezifiziert werden, unterscheidet man nach DIN EN 1717 den kontrollierbaren Rückflussverhinderer EA für den Einbau in einer Leitung und den Rückflussverhinderer für Schlauchanschlüsse HA. Während für den Rückflussverhinderer EA keine Abstandsmaße zum Nichttrinkwasserspiegel hin definiert sind, muss der Rückflussverhinderer für Schlauchanschlüsse mehr als 200 mm ­höher liegen als der Nichttrinkwasserspiegel des über den Schlauch versorgten Behälters.

Rohrtrenner

Fällt der eingangsseitige Wasserdruck auf einen bestimmten Wert ab, trennt die Armatur den abzusichernden Leitungsteil von der versorgenden Trinkwasserleitung. Dabei wird ­eine sichtbare Trennung vollzogen. Das Wasser, das sich im Trennbereich befindet, fließt beim Trennvorgang heraus. Deshalb benö­tigt ein Rohrtrenner einen Entwässerungs­anschluss. Der beschriebene Trennvorgang muss bereits stattfinden, wenn der Druck auf der versorgenden Seite der Armatur noch um 0,5 bar höher ist als der Druck, der durch den geodätischen Höhenunterschied von der versorgten Seite her auf der Armatur lastet. Man bezeichnet die Druckdifferenz von 0,5 bar auch als Sicherheitswert.

Der Rohrtrenner GA (nach DIN 1988-4: EA1) ist immer in Durchflussstellung. Er geht nur dann in Trennstellung, wenn der versorgende Wasserdruck absinkt und der Trenndruck erreicht ist. Ein Rückflussverhinderer sorgt dafür, dass die nachgeschaltete Leitung dabei nicht leer läuft.

Der Rohrtrenner GB (nach DIN 1988-4: EA2) ist immer in Trennstellung. Er schaltet nur dann in Durchflussstellung, wenn dem nachgeschalteten Leitungssystem Wasser entnommen wird. Nach Beendigung der Wasserentnahme schaltet die Armatur zurück in die Trennstellung. Auch hier verhindert ein Rückflussverhinderer, dass die nachgeschaltete Leitung dabei leer läuft. Kommt es während einer Wasserentnahme zu einem Abfall des Wasserdrucks und der Trenndruck wird erreicht, trennt der Rohrtrenner (so wie ein Rohrtrenner GA).

Der Rohrtrenner EA3 ist in der DIN EN 1717 nicht erfasst, sein Einsatz jedoch in Deutschland noch üblich. Dieser arbeitet genauso wie der Rohrtrenner GB, hat aber keinen Rückflussverhinderer auf der geräteausgangsseitigen Seite. Die nachgeschaltete Leitung soll leer laufen, wenn die Armatur in Trennstellung schaltet. Dafür muss dieser Rohrtrenner 300 mm über dem versorgten Apparat angeordnet werden.

Belüfter für Schlauchanschlüsse

Fließt Wasser durch den Belüfter HB (nach DIN 1988-4: Bauform C), wird ein Verschlusskörper auf einen Belüftungskanal gedrückt. Dadurch tritt an den Belüftungsöffnungen auch dann kein Wasser aus, wenn der angeschlossene Schlauch unter Druck steht. Wird das Wasser abgesperrt und entleert sich der Schlauch, entsteht dadurch ein Unterdruck, der den Verschlusskörper vom Belüftungs­kanal abhebt. Luft tritt ein und der Schlauch kann sich entleeren. Bei der Bildung eines Unterdruckes in der Wasserleitung (bei Ausfall der Wasserversorgung) wird ebenfalls der Luftweg freigemacht und einer Saugwirkung somit vorgebeugt. Beim Einbau eines Belüfters HB ist allerdings darauf zu achten, dass die Belüftungsöffnungen mindestens 150 mm (nach DIN 1988-4) bzw. mehr als 250 mm (nach DIN EN 1717) über dem höchstmöglichen Nichttrinkwasserspiegel liegen.

Die so genannten Rohrbelüfter, die als Sammelsicherungen an den Enden der Steigleitungen angeordnet wurden, sind in der DIN EN 1717 nicht mehr berücksichtigt. Wie eingangs schon beschrieben ist die Verwendung dieser Armatur auch nicht mit der Trinkwasserverordnung in Einklang zu bringen.

Automatischer Umsteller

Mit dem Umsteller HC an einer Wannenfüll- und Brausebatterie wird der Wasserauslauf vom Wanneneinlauf auf den Brauseschlauch umgeschaltet. Fällt der Fließdruck unter 0,5 bar, schaltet der Umsteller den Wasseraustritt wieder auf den Wanneneinlauf zurück, der einen freien Auslauf darstellt. Bei geöffneter Armatur und Unterdruck in der Leitung wird hier Luft eingesaugt. In Armaturennormen wird dieser Auslauf in etwa wie ein Belüfter betrachtet. Ist im Kalt- und im Warmwasseranschluss je ein Rückflussverhinderer eingesetzt, hat man eine Absicherung, die mit der Sicherungskombination gleichwertig ist. Optisch etwas gewöhnungsbedürftig dabei ist, dass der Auslauf der Armatur mehr als 250 mm oberhalb des höchstmöglichen Nichttrinkwasserspiegels liegen muss. Hinzu kommt die Frage nach der zuverlässigen Funktion. Denn wird die Badewanne regelmäßig auch zum Duschen benutzt, ist auch die Armatur Duschgel, Shampoo und Seife ausgesetzt. Mit der Folge, dass nach einiger Zeit die automatische Umstellfunktion versagt.

Sicherungskombination

Eine Sicherungskombination HD besteht in Fließrichtung des Wassers aus einem Rückflussverhinderer HA und einem Belüfter HB. Entnahmearmaturen können mit einer Sicherungskombination ausgestattet sein. Sie gelten dann als „eigensicher“, wenn maximal gegen Nichttrinkwasser der Flüssigkeitskategorie drei abzusichern ist. Wie schon beim Belüfter HB erläutert, muss auch hier sichergestellt sein, dass die Belüftungsöffnungen mindestens 150 mm (nach DIN 1988-4) bzw. mehr als 250 mm (gemäß DIN EN 1717) oberhalb des höchstmöglichen Nichttrinkwasserspiegels liegen.

Also auch schon vor 21 Jahren war eine Sicherungskombination nur dann tatsächlich auch absicherungstechnisch eine Sicherungskombination, wenn die Belüftungsöffnungen des Schlauchbelüfters mindestens 150 mm höher angeordnet waren als der Nichttrinkwasserspiegel der Anlage, die mit dem Schlauch gespeist wurde. Der im Heizungskeller oft eingebaute „Zapfhahn mit Rückflussverhinderer und Schlauchbelüfter“ war dort im Hinblick auf den Anlagendruck der Heizung niemals wirklich eine Sicherungskombination. Folglich hat es auch diese Armatur zu keiner Zeit erlaubt, den Schlauch nach den Nachfüllvorgang nicht zu entfernen.

Auswahl der Norm und der Vertragsgrundlage

Wie beschrieben wurde, hat sich zwar bei den Einbauvorschriften der in Deutschland üblichen Sicherungseinrichtungen nicht viel getan. Hier liegen die Montagemaße entsprechend der DIN EN 1717 meistens höher als nach DIN 1988-4. Da letztere Mindest­maße formuliert, stellt eine Einhaltung der Forderungen nach DIN EN 1717 auch dann keinen Vertragsverstoß dar, wenn werkvertraglich eine Ausführung der Arbeiten nach DIN 1988-4 vereinbart wurde. Anders sieht das in der Frage nach der sicherheitstechnischen Qualität der Absicherung aus. Mit der DIN EN 1717 werden, verglichen mit der DIN 1988-4, höhere Anforderungen gestellt. Diese höheren Anforderungen haben sich zum Teil schon als anerkannte Regeln der Technik durchgesetzt (z.B. der Einsatz eigensicherer Entnahmearmaturen) oder müssen eingehalten werden, um gesetzliche Vorgaben zu erfüllen. Daher ist es ratsam, die EN-Normung als Basis der Installationsarbeiten auszuwählen und nur in Ausnahmefällen auf die alte nationale Norm zurückzugreifen. Das kann im Bestand nötig sein. Etwa dann, wenn in einem Altbau mit Eigentumswohnungen das Bad im vierten Obergeschoss renoviert werden soll, hier jedoch die Rohrbelüfter der sammelgesicherten Anlage zu finden sind. Ihr Ausbau würde eine teilweise ungesicherte Installation zur Folge haben – es sei denn, man könnte die anderen drei Eigentümer auch für ein neues Bad begeistern.

Wichtig ist, dass entweder die DIN EN 1717 oder die DIN 1988-4 zur Ausführungsgrundlage des Werkvertrages gemacht werden. Ein Vertrag nach VOB erschlägt in diesem Fall das Problem jedoch nicht. Denn mit der ATV DIN 18381 werden beide Normen zur Ausführungsgrundlage erklärt. Und damit müssten dann zum Teil widersprüchliche Anforderungen erfüllt werden. Bestenfalls wäre das Ergebnis ein Normen-Mix. Um Klarheit zu schaffen muss abweichend von der VOB eine der beiden Normen als Vertragsgrundlage vereinbart werden.

Wendet man nach DIN EN 1717 die Sicherungsarmaturen an, die sich in Deutschland bewährt haben, entsteht der oft befürchtete Bruch zu den anderen Teilen der DIN 1988 nicht. Im Gegenteil: Mit der EN-Norm kann man noch zweckgerichteter die beste Absicherung auswählen. Und das sollte allen das Trinkwasser Wert sein.

Lesen Sie auch hierzu das nachstehende Interview.

Extras

Eine Übersicht über die Kürzel der in Deutschland üblichen Sicherungsarmaturen sowie deren Einsatzbereiche gibt es im Internet unter

https://www.sbz-online.de/tags/extras-zum-heft

Wie Systemtrenner und Rohrtrenner funktionieren, zeigen wir Ihnen in den Animationen unter

https://www.sbz-online.de/tags/extras-zum-heft

Info

Die wichtigsten Änderungen auf einen Blick

Im häuslichen Bereich nur noch ­Einzelsicherung

Bewertung des Nichttrinkwassers von den nutzenden Personen ausgehend

Absicherungsgrad unabhängig von der Dauer des Anschlusses

Auswahl der Sicherungsarmatur nach Flüssigkeitskategorie und drucktechnischen Gegebenheiten

Durchgängiges Bezeichnungssystem für die Sicherungsarmaturen

Veränderte Einbaumaße der Sicherungsarmaturen