Für die Überwachung einer hygienisch einwandfreien Badewasserqualität ist im privaten Schwimmbad der Hauseigentümer verantwortlich. Neben der wirkungsvollen Beseitigung des äußeren Eintrags von Verunreinigungen sind die hygienischen Anforderungen auch durch die Entfernung von organischen sowie chemisch-biologischen Schadstoffen zu erfüllen. Auch im privaten Schwimmbad muss eine Wasseraufbereitungsanlage dafür sorgen, dass die Wasserqualität im Pool keimfrei ist. Um die geforderte hygienische Wasserqualität zu erzielen, sind bei der Planung der Wasseraufbereitungsanlage die Parameter Filtration, Beckenhydraulik, Desinfektion und Frischwasserzugabe zu berücksichtigen und aufeinander abzustimmen. Ein möglichst hoher Automatisierungsgrad ist hierbei von Vorteil, um den Aufwand für die Überwachung und für die Einhaltung der Wasserparameter für den privaten Schwimmbadbetreiber zu minimieren.
Neues Regelwerk für das Wasser im Privatschwimmbad
Die Anforderungen an die Schwimmbadwasserhygiene werden durch Normen, Verordnungen und Regelwerke bestimmt, unterscheiden sich jedoch generell nach privater oder öffentlicher Nutzung. Unter dem Begriff Privatschwimmbad ist ausschließlich das Schwimmbad im privaten Einfamilienhaus zu verstehen. Sobald ein Schwimmbad von einem unbestimmten, wechselnden Personenkreis genutzt wird, handelt es sich um ein öffentliches Schwimmbad, das gemäß der hierfür geltenden Norm DIN 19643 „Aufbereitung von Schwimm- und Badebeckenwasser“ auszulegen ist.
Für private Schwimmbäder lagen bislang keine einheitlichen Regelwerke vor. So stützte sich die Planung privater Schwimmbäder zum Beispiel auf die BSW-Richtlinien für den privaten Bäderbau oder erfolgte in Anlehnung an die Normung für öffentliche Schwimmbäder. Da aber auch in einem privat genutzten Schwimmbecken Verunreinigungen des Beckenwassers auftreten und eine keimfreie Wasserqualität im Pool herrschen soll, liegt zwischenzeitlich auch ein europäisches Regelwerk für die Wasseraufbereitung in privaten Pools vor. Die im August 2016 in Kraft getretene DIN EN 16713 legt Anforderungen an Filtrations- und Umwälzsysteme fest und schreibt Hygieneparameter vor. Die Norm beschreibt in drei Teilen die Anforderungen und Prüfverfahren an Filtrationssysteme, Beckenhydraulik und Wasseraufbereitung.
Im Teil 1 der DIN EN 16713 (Filtrationssysteme) unterscheidet die Norm die im Schwimmbadbereich gängigen Arten der Filtration, ergänzt um Anforderungen an weitere Filtrationssysteme wie etwa die Membrantechnologie. Der Teil 2 (Beckenhydraulik) behandelt das Umwälzsystem und definiert als Schutzziel die größtmögliche Durchmischung des Beckenwassers um eine gleichmäßige Verteilung der chemischen Aufbereitung sicherzustellen. Feine Verunreinigungen sollen möglichst lang in einem gelösten Zustand bleiben. Das Umwälzsystem soll so beschaffen sein, dass es keine Totzonen ohne Wasserbewegung gibt. Für die Auslegung des Filtrationssystems gibt die Norm vor, dass das gesamte im Schwimmbecken enthaltene Wasservolumen einmal innerhalb von acht Stunden umgewälzt werden soll. Die Aufbereitung von Schwimmbeckenwasser wird im Teil 3 (Wasseraufbereitung) als grundlegend für die Sicherheit der Nutzer definiert. Ziel der Wasseraufbereitung ist im Sinne der Norm auch der Schutz und der Erhalt der Anlagentechnik, beispielsweise die Vermeidung von Korrosion oder von optischen Beeinträchtigungen wie Flecken oder Verfärbungen.
Schwimmbad-Wasseraufbereitung mit Ultrafiltration
Neue Entwicklungen im Bereich der Wasseraufbereitungstechnik ermöglichen für die Schwimmbad-Wasseraufbereitung die Bereitstellung von hygienisch reinem Beckenwasser bei minimalem Einsatz von Desinfektionsmitteln. Durch den Einsatz von Membrantechnologie – das Kernelement dieses Aufbereitungsverfahrens bildet ein Ultrafiltrationsmodul – werden Schmutzpartikel, Viren, Bakterien (beispielsweise Legionellen) und Parasiten aus dem Schwimmbadwasser entfernt. Die Ultrafiltration ist ein Absorptionsverfahren (Abscheidung), bei dem das Schwimmbadwasser durch Membranmodule strömt. Dieses Filtrationssystem ist in der Lage, 99,99 % der im Wasser vorhandenen Partikel sowie Keime zuverlässig zurückzuhalten. Bei konventioneller Filtertechnologie ist der Rückhaltegrad wesentlich niedriger. Möglich wird diese hohe Filtrationsleistung durch Kapillar-Membranen, die aus Hohlfasern bestehen. Die Ultrafiltrationstechnologie hat sich seit vielen Jahren in der öffentlichen Schwimmbadtechnik bewährt. Dadurch ist es nur konsequent, diese Technologie auch im privaten Bereich einzusetzen.
Geringerer Platzbedarf für Wasseraufbereitung
Im Unterschied zur Schwimmbad-Wasseraufbereitung mit konventioneller Filtertechnik kann bei Becken mit Überlaufrinne und Einsatz einer Ultrafiltrationsanlage der Schwallwasserbehälter entsprechend kleiner ausgeführt werden, da er nur Schwall- und Verdrängungswasser aufnehmen muss. Bei Neubauten wird durch die kompakte Bauweise wesentlich weniger umbauter Raum sowie eine niedrigere Raumhöhe für die Aufstellung der Technik benötigt. Die Dimensionierung der Kanalleitung kann wesentlich kleiner erfolgen, da Spülwasser nur in kleinen Volumenströmen anfällt.
Bei der von Grünbeck entwickelten Ultrafiltrationsanlage spaliQ:UF150 ermöglicht eine zweiteilige Modulbauweise insbesondere in bestehenden Schwimmbadbereichen eine einfache Einbringung. Bei Neubauten wird durch die kompakte Bauweise wenig Raum für die Aufstellung der Technik benötigt. Die Bedieneinheit stellt auf einem Touchscreen-Display für den Schwimmbadbesitzer die Einstellungen und Betriebszustände übersichtlich dar und ermöglicht per Fingertipp und intuitiver Menüführung eine leichte Bedienung. Ebenso kann über eine integrierte LAN/WLAN-Schnittstelle die Anlage über ein browserfähiges Endgerät (z. B. Tablet oder Smartphone) einfach bedient und überwacht werden. Darüber hinaus bietet die Steuerung zusätzliche Betriebsoptionen wie den abgesenkten Betrieb für Zeiten, in denen das Schwimmbad nicht genutzt wird.
Fazit
Die Planung und Ausführung der Wasseraufbereitung für private Schwimmbäder war bis vor der Einführung der neuen Norm DIN EN 16713 nicht an ein bestimmtes Regelwerk gebunden, sodass sich diese bislang auf Richtlinien und Empfehlungen gestützt hatte. Mit der im August 2016 in Kraft getretenen Norm haben sich für Planer, Ersteller und Betreiber neue Verantwortlichkeiten in Bezug auf die Sicherstellung der Wasserhygiene ergeben. Mit dem Aufbereitungsverfahren der Ultrafiltration ist die geforderte Hygienesicherheit gegeben; zugleich minimiert sich der Überwachungsaufwand für den Betreiber durch einen hohen Automatisierungsgrad. Die von Grünbeck entwickelte kompakte Schwimmbad-Wasseraufbereitungsanlage spaliQ:UF150 sorgt durch die Membrantechnologie mittels Ultrafiltration für hygienisch einwandfreies Badewasser und ermöglicht durch die kompakte Bauweise eine platzsparende Installation.
Info
Aufbereitungsverfahren mit Membrantechnologie
In der von Grünbeck neu entwickelten Ultrafiltrationsanlage spaliQ:UF150 weisen die Membranen eine Filterfeinheit von 0,02 µm auf. Zum Vergleich: Ein menschliches Haar ist durchschnittlich 5000-mal dicker. Eine drehzahlgeregelte Umwälzpumpe fördert mit automatischer Leistungsanpassung das Schwimmbadwasser aus einem Skimmer oder Rohwasserspeicher und sorgt dadurch für eine gleichbleibend optimale Beckendurchströmung. Eine Filtervorstufe mit automatischer Rückspüleinheit hält zunächst grobe Schmutzpartikel (> 200 µm) zurück. Durch eine speziell entwickelte geräteinterne Rückspülung entfallen Komponenten wie Spülwasserbehälter und -pumpe einschließlich dafür benötigter Verrohrungen.
Beim Rückspülvorgang handelt es sich um eine patentierte Filtrat-Rückspülung. Das bedeutet, dass das verwendete Rückspülwasser bereits das Membranmodul passiert hat und somit frei von Partikeln sowie Keimen ist. Eine Rückverkeimung über das Spülwasser ist somit ausgeschlossen. Der Rohwasserspeicher kann entsprechend kleiner ausgeführt werden, da er nur Schwall- und Verdrängungswasser aufnehmen muss. Dadurch benötigt das Anlagenrack der vormontierten und aufstellfertigen Aufbereitungsanlage einschließlich der integrierten Filtrations- und Umwälztechnik sowie der Steuerung nur eine Stellfläche von B x H x T = 1500 x 1800 x 900 mm.
Literatur
- DIN 19643-4, Aufbereitung von Schwimm- und Badebeckenwasser
- bsw-Richtlinien für privaten Bäderbau; Bundesverband Schwimmbad & Wellness e.V.; <a href="http://www.bsw-web.de" target="_blank">www.bsw-web.de</a>
- DIN EN 16713, August 2016, Schwimmbäder für private Nutzung – Wassersysteme, Anforderungen und Prüfverfahren; Teil 1 – Filtrationssysteme, Teil 2 – Beckenhydraulik, Teil 3 – Wasseraufbereitung
Autor
Jürgen Weißenburger ist bei Grünbeck Wasseraufbereitung für den Geschäftsbereich Schwimmbadtechnik verantwortlich. 89420 Höchstädt, Telefon (0 90 74) 41-0, Telefax (0 90 74) 41-1 00, www.gruenbeck.de