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Die besten Filme unserer Branche!

 

Denn sie wissen nicht, was sie tun

Untertitel: Die UBA-Positivlisten

Wissen Sie, welche metallene Werkstoffe Sie noch in einer Trinkwasserinstallation verwenden dürfen? Nicht wirklich. Macht aber nichts, denn die studierten Entscheidungsträger beim Umweltbundesamt wissen es wahrscheinlich auch nicht genau. Oder positiv ausgedrückt: Sie haben noch annäherungsweise den Durchblick, aber ein Problem „IHRE“ Maßnahmen zum Schutz unseres wichtigsten Lebensmittel Trinkwasser verständlich zu kommunizieren. Sie arbeiten weiter daran, Hersteller, Planer und das Handwerk noch mehr zu verunsichern, da sie ja noch die UBA-Positivlisten für Kunststoffe, Elastomere (Dichtungen) und zementgebundene Werkstoffe in der Pipeline haben. Aber vielleicht sollte man einfach destilliertes Wasser in Trinkwasseranlagen einfüllen, das wäre wenigstens klinisch rein.

 

2001: Odyssee im Weltraum

Untertitel: Die Trinkwasserverordnung

Hier war – und ist – ein ganzes Team an Regisseuren am Set aktiv. Ein Drehbuch gab es zwar, aber das war unvollständig, weil die vielen Drehbuchautoren unterschiedliche Ziele für die Inhalte hatten. Also keiner wußte so richtig, wohin die Reise geht. Quasi täglich wurden Inhalte überarbeitet oder geändert, kurz danach novelliert, damit neue Erkenntnisse berücksichtigt werden konnten. Welche Vorgaben aktuell rechtlich verbindlich sind, weiß wahrscheinlich nur der allwissende Computer HAL, der aber sowieso ein Eigenleben führt.

 

Manche mögen’s heiß

Untertitel: Vorbeugender Brandschutz

Muster-Bauordnung, Landesbauordnung, MLAR, abZ, ETA, abP, DIN 4102-1 und DIN 4102-11, FeuVO, GarVO, ZiE, DIN EN 13501-1, Prüfaufbau nach EN 16000, Bauregelliste, Brandschutz-Regeln für Mischinstallationen bei Abwasserleitungen . . . Selbst der einfache brandschutztechnische Deckendurchbruch ist eine Wissenschaft für sich. Beim Brandschutz kann es einem bei den vielen Verordnungen wirklich ganz schön heiß werden. Wer Männlein oder Weiblein ist, also was momentan geprüft und zugelassen ist und eingebaut werden kann, weiß sowieso nur das DiBt. Oder auch nicht, denn neue Brandnester entfachen „Deutschlands interaktive Bundestechniker“ regelmäßig mit ihrer Regelungswut.

 

Das Schweigen der Lämmer

Untertitel: Schallschutz im Hochbau

Wie leise darf es denn sein? 10, 15, 20 db(A)? Berücksichtigen Sie noch die Anforderungen der DIN 4109 oder sind schon ein Stück weiter bei VDI Richtlinie 4100 gelandet? Welche Norm gilt, welche gilt nicht? Was muss noch alles getan werden, wenn es im Inneren des Landes ruhiger werden soll? Wer kennt schon den Unterschied zwischen Lin = Installationsgeräuschpegel oder LAFmax,nT = maximaler Schalldruckpegel?

Und SSt III ist kein Super Sonic Transporter – also ein Überschallflugzeug der dritten Generation – sondern eine Schallschutzstufe. Macht aber eh nichts, die VDI 4100 verstehen sowieso nur deren Macher. Aber aufgepasst: Schallschutz ist einklagbar. Zahlreiche Gerichtsurteile haben bestätigt, dass eine zu geringere Schalldämmung, trotz vermeintlicher Erfüllung der Normen, zu einem Werkmangel führen kann. Und das kann teuer für den Planenden oder Ausführenden werden.

 

Der Stoff, aus dem die Helden sind

Untertitel: Heizungswasser nach VDI 2035

Was für Trinkwasser gilt, gilt auch für Heizungswasser. Einfach Wasser zum Wärmetransport einfüllen, nee das war einmal. Das muss aufbereitet sein – sagen die Hersteller – damit die Heizung über Jahre funktionieren kann und verweisen auf die VDI 2035. Mit der hat die Heizungsindustrie tolle Lobbyarbeit geleistet. Wo früher Schäden noch über Kulanz geregelt worden sind, wird heute erstmals das Heizungswasser analysiert. Und wehe, es ist kein Normwasser drin, dann kommt der Heizungsbauer in Erklärungsnot bei seinem Kunden. Und die Heizungsindustrie lacht sich ins Fäustchen, weil sie sich sauber aus der Gewährleistung verabschiedet hat.

 

Unheimliche Begegnung der dritten Art

Untertitel: Heizungswasser II, Hocheffizienzpumpen und Magnetit

Begegnung der dritten Art bedeutet Kontakt. Und der sollte bei elektronisch gesteuerten Hocheffizienzpumpen unbedingt mit aufbereitetem Heizungswasser nach VDI 2035 erfolgen. Das verschweigen die Hersteller natürlich nicht, steht so natürlich auch in der Bedienungsanleitung, aber wer liest die schon?

Also zum Großhändler, neue Pumpen holen und in die zehn Jahre alte Heizungsanlage einbauen, ohne das Heizungswasser auszutauschen und fit zu machen, das geht nicht! Sonst lauert die nächste Gewährleistungsfalle. Dass es sowieso bald nur noch HE-Pumpen gibt, hilft da auch nicht im Gewährleistungsfall. Aber was die Pumpenhersteller verschweigen ist, dass der Dauermagnetantrieb magisch alle ferromagnetischen Bestandteile – besser bekannt als Magnetit – anzieht. Versteht sich von selbst, dass Magnetit die Eigenschaften der Hocheffizienzpumpe beeinträchtigen kann, insbesondere deren Wirkungsgrad. Da ist Eigeninitiative gefragt, beispielsweise mit dem Einbau eines Schlammabscheiders mit magnetischer Wirkung. Aber dafür gibt es keine Vorschrift!

 

Gottes vergessene Kinder

Untertitel: Die Gewährleistungsfalle

Das sind Sie, die TGA Fachplaner und die SHK-Fachbetriebe, die fast bei allem, was sie tun, mit einem Bein im Gefängnis stehen. Gerade beim vorbeugenden Brandschutz. Aber auch die Trinkwasserinstallation, der Bau einer Heizungsanlage, der Schallschutz oder der Einbau von Hocheffizienzpumpen: Gefährliches Terrain. Sie können sich noch so fit machen mit dem Lesen von Normen, Vorschriften, Montage- und Bedienungsanleitungen: Keine Installation dürfte tatsächlich den aktuellen Normen und den anerkannten Regeln der Technik entsprechen. Auf die Aussagen und Versprechen der Hersteller sollten Sie sich auch nicht immer verlassen, da – Sie wissen schon – Umsatz und Rendite über alles geht. Wenn man so will, ziehen Sie immer die A . . . karte. Aber hat nicht schon Freddie Mercury „The show must go on“ gesungen? Und sind wir nicht alle ein bisschen „Radio Ga Ga“ und „Under pressure“ stehen wir sowieso andauernd.

 

Dies meint zumindest

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Diese SBZ-Kolumne wird von Brancheninsidern geschrieben, die frei von täglichen Zwängen zum Nachdenken anregen und deshalb anonym bleiben möchten.

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