Zwei Dinge sind sicher auf dieser Welt: Der Tod und Steuern! Mal angenommen, Sie hätten etwas zu vererben! Zum Beispiel ein Haus, einen Betrieb, ein wertvolles Auto, eine kostbare Briefmarkensammlung oder Familienschmuck. Je nachdem wer es erben soll, gelten unterschiedliche Steuersätze und Freibeträge. Bei allem, was über diesen Freibeträgen liegt, schmiert sich unser lieber Vater Staat noch mal seine gierigen Finger ab, obwohl das meiste aus bereits (mehrfach) versteuertem Geld bezahlt wurde. Unglaublich, aber leider die Wirklichkeit im Deutschland der Generation 2010 plus.
Wie bei so vielem in unserem Lande holt sich der Fiskus Geld, um es dann wieder zu verteilen oder zu verschleudern, wie z.B. bei den Landesbanken. Der Staat als Lenker der inländischen Geschicke bestätigt durch dieses Verhalten seinen Anspruch, besser zu wissen, was für die Menschen gut ist, als sie selber. Dabei ist gerade bei Ererbtem wissenschaftlich bewiesen, dass ein überdurchschnittlich hoher Prozentsatz in (mehrwert-)steuerbaren Konsum bzw. Konjunktur belebende Privatinvestitionen geht, der sonst nicht marktrelevant würde. Nicht zuletzt aus diesem Grund haben andere angrenzende Staaten die Erbschaftssteuer erfolgreich abgeschafft. Sehr zur Zufriedenheit der Hinterbliebenen, die Erblasser kann man ja leider nicht mehr fragen. Obwohl zu vermuten ist, dass sich auch diese aufgrund Ihrer für ihre Erben höher ausfallenden Wohltaten vielleicht ein wenig lieber in das (angeblich) steuerfreie Nirwana verabschieden.
Erben für Anfänger: Machen Sie ein Testament, auch wenn es schwerfällt. Gerade als Firmeninhaber sollten Sie nicht nur Sorge tragen für Ihre Erben, sondern auch für die teilweise langjährig in ihrem Betrieb Beschäftigten und deren Familien. Viele Betriebe, Häuser, Vermögensgegenstände gehen durch Erbstreitigkeiten vor die Hunde bzw. in die Zwangsversteigerung. Sollte Sie jemand, wie man so schön sagt, zu Tode gepflegt haben, können Sie ihn nach neuestem Recht beim Nachlass bevorzugen.
Erben für Fortgeschrittene: Machen Sie ein Testament und hinterlegen Sie dieses bei einem Notar oder Amtsgericht. Lassen Sie sich bei der Testamentsaufstellung von einem Anwalt für Erbrecht beraten (auch wenn das etwas kostet!) und nicht vom Haus- und Hof-Familienanwalt, der sich normalerweise um ihre Strafmandate wegen zu schnellem Fahren kümmert oder Sie seit Jahren mit wechselndem Erfolg bei Arbeitsgerichtsprozessen vertritt. Sprechen Sie mit Ihren Erben und versuchen Sie alles zu regeln, was man festlegen kann. Bedenken Sie immer, dass Sie Ihnen gegenüber gezeigte Dankbarkeit nur zu Ihren Lebzeiten genießen können. Von einem gut gepflegten Grab können Sie nicht mehr runterbeissen!
Erben für Dilettanten: Kümmern Sie sich um gar nichts! Sterben Sie in aller Ruhe! Wundern Sie sich aber nicht, wenn Ihnen bald ein naher Verwandter in den Himmel folgt, der von den anderen Hinterbliebenen gemobbt wurde und daraufhin zeitnah das Zeitliche segnete. Allerdings kann dieser nach aktueller Rechtslage dann die anderen enterben, wenn Sie für ihre Taten mit mindestens einem Jahr Freiheitsentzug bestraft wurden.
Nehmen Sie diesen Artikel nicht so ernst! Wenn Sie sich jetzt aber Gedanken über das Vererben machen und professionelle Hilfe in Anspruch nehmen, ist schon etwas erreicht! Machen Sie es besser als die anderen, über die Sie sich als Erbe geärgert haben!
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