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Vom EEG zum BAG

Inhalt

... eine ganz böse (Real-)Satire

Unlängst meldeten die Nachrichtenagenturen, dass sich viele Bundesbürger bzw. deren Hinterbliebene die Beerdigung nicht mehr leisten können. Folglich muss der Staat, nach der Devise „von der Wiege bis zur Bahre“, einspringen. Das macht er dergestalt, dass er aus dem Steuersäckel die Beerdigungskosten übernimmt. Nicht bekannt ist, ob erd- oder feuerbestattet wird. Im Zweifel müsste der Stadtkämmerer – aus Gründen der Fiskalräson – die kostengünstigere bzw. effizientere Methode bestellen. Wobei bei Feuerbestattung die Abwärme ins kommunale Fernwärmenetz eingespeist werden könnte: „Brennt lichterloh der kalte Greis, wird's Hinterbliebenen bullig heiß!“.

Was läge, den üblichen Einnahmenhunger unserer öffent­lichen Kassen vorausgesetzt, ­näher, als eine Bestattungsabgabe (Bestattungsabgabengesetz – BAG) einzuführen? Diese müsste von denjenigen bezahlt werden, die eine Bestattungsstelle in einem inländischen Friedhof haben oder erwerben. Diese zusätzliche Abgabe wird dann pro Grabstelle auf 20 Jahre bezahlt und bei Verlängerung des Liegerechtes erneut entrichtet. Zu klären ist in diesem Zusammenhang, ob die Abgabe über die Stadtwerke eingetrieben werden kann, denn ordentliche, behördlich verordnete Leichenbeseitigung kann durchaus der Daseinsvorsorge der (noch) nicht betroffenen Mitbürger dienen: Im Behördendeutsch spräche man dann von der Volksgesundheit dienlicher Jenseitsvorsorge im Sinne einer allgemein gebotenen solidarischen Daseinsvorsorge – klingt besser als Sargzwangsabgabe. Und die Stadtwerke hätten wieder eine zusätzliche Spielwiese, mit deren Einnahmen die Schwimmbäder und der Nahverkehr quersubventioniert werden könnten.

Insofern hätte man eine zweite bundesweite Zwangsabgabe, nach dem Vorbild der EEG-Abgabe geschaffen. Charmant daran ist, dass die Politiker ein Gesetz machen, jedoch der Staat selber kein Finanzamt mit der Abgaben-Beitreibung behelligen muss. Die Stadtwerke im Auftrag der kommunalen Friedhofsverwaltungen ziehen die Kohle plus ­einem Verwaltungskostenaufschlag von denjenigen ein, die sich ihre Bestattung und das Grab selber leisten können. Genau wie bei der Stromrechnung! Wer sich seinen Strom noch leisten kann, zahlt für diejenigen, die sich ihren Strom nicht leisten können oder wollen. Letzteres nennt sich bei der EEG-Umlage „Industrieprivileg“ und beschreibt beschönigend, dass die größten Stromverbraucher, anders als Handwerksbetriebe, von der Zahlung der Abgabe befreit sind.

Analog sollte man bei der ­Bestattungsabgabe noch das „Familienprivileg“ aufpfropfen. Wenn beispielsweise aus einer Familie mehrere Personen gleichzeitig sterben (z.B. Autounfall, Gasexplosion, Legionellen- oder Lebensmittelvergiftung, erweiterter Suizid usw.) werden sie von der Abgabe befreit. Insofern ist eventuell damit zu rechnen, dass gruppendynamische Prozesse in der Bevölkerung einsetzen, im Zuge derer sich ganze Familienclans der Abgabenvermeidung wegen aus dem Leben verabschieden. Ab- gabenumgehungspartys“ mit finalem Hinscheiden der Teilnehmer am Ende der Veranstaltung: Im Internet dann als „money saving final solution event“ mit Vorauskasse angepriesen. Auch der Slogan „voRWEg gehen“ erhielte ­eine neue Bedeutung!

Anfangs ist mit solchen Szenarien wohl eher nicht zu rechnen, denn die neue Bestattungsabgabe dürfte, ähnlich der EEG-Abgabe zu Beginn noch relativ niedrig sein. Wenn jedoch die geburtenstarken Jahrgänge ins Friedhofsalter kommen, wird sie rapide steigen. Zusätzlich beschleunigt wird der Anstieg dadurch, dass viele Angehörige dieser Gruppe bei ihrem Ableben aufgrund der langjährigen, extrem hohen Steuerbelastung, der zwischenzeitlich galoppierenden Inflation und des niedrigen Zinsniveaus verarmt abtreten werden. Auch hier schlägt die Demografie erbarmungslos zu und stellt die folgenden Jahrgänge vor große Schwierigkeiten. Auch diese könnten sich dann für ein frühzeitiges Ableben entscheiden und so reduziert sich der Siedlungsdruck in Deutschland ab dem Jahr 2035/40 enorm. Zusätzlich sozusagen als versteckte Abgabenrendite könnten die Ziele der bisher missglückten Energiewende aufgrund des ­abgabeninduzierten Massensterbens viel einfacher erreicht werden. Unsere Regierung arbeitet mit allen Tricks!

Der Staat wäscht sich bei dieser Nummer die Hände in Unschuld, denn die bösen Stadtwerke ziehen das Geld ein. Konstruieren sollte man die Abgabe genau wie die EEG-Umlage: Sinken die Preise für Särge, wird die Umlage erhöht! Ist ja logisch, denn man garantiert dem Abgabenempfänger nicht eine Leistung (Beerdigung) sondern einen festen Geldbetrag. Da also mehr ausgereicht werden muss als nachweisbare Kosten entstanden sind, muss die Knete ja irgendwoher kommen! Verstehen Sie nicht? Wir auch nicht! Sicher ist nur: Die EEG-Abgabe steigt, wenn der Börsenpreis für Strom fällt! Pervers! Ja, finden wir auch! Ist aber die Wahrheit und kein Witz! Ist noch nicht mal zum Lachen!

Man sieht, wenn der Staat einen Selbstbedienungsladen einrichtet, dann gleich richtig! Und keiner unternimmt etwas dagegen! Eine Gesellschaft, die solche Politiker treu-doof erträgt, wird wohl noch mehrere unsinnige, unsoziale und teilweise völlig schwachsinnige staatlich initiierte Abkassiermodelle ertragen müssen. Es geschieht uns recht, weil wir nichts dagegen unternehmen!

Dies meint zumindest
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