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SBZ Tipp

Urheberschutz im Internet

Wer Bilder, Videos oder Texte in seine Homepage integriert, sollte auf Urheberrechte achten – insofern er das Material nicht selbst erstellt hat. Auch dürfen Fotos von Bekannten nicht ohne Einverständnis veröffentlicht werden. „Das Urheberrecht gilt auch im Internet“, sagt Volker Smid, Präsidiumsmitglied des Verbandes Bitkom für IT, Telekommunika­tion und neue Medien. Wer einige Grundregeln beachtet, vermeidet die gröbsten Fehler. Hier die wichtigsten Tipps:

Musik: Auch durch den Kauf einer CD oder einer Musikdatei erhält man nicht das Recht, diese Musik ins Netz zu stellen. Rechte sind bei der Gema und der Plattenfirma oder dem Künstler zu erwerben. Das gilt auch für Podcasts, Audio-Clips, und Videosequenzen.

Bilder und Texte dürfen nicht einfach übernommen werden. Deshalb sollten zum Beispiel bei Online-Auktionen keine offiziellen Produktbilder verwendet, sondern die Waren selbst fotografiert werden. Auch fremde Texte sind in aller Regel urheberrechtlich geschützt. Man sollte deshalb selbst formulieren und – abgesehen von kurzen Zitaten mit Quellen­angabe – nicht abschreiben.

Fotos von Freunden und Bekannten dürfen nicht ungefragt kopiert und auf anderen Webseiten veröffentlicht werden. Auch selbst fotografierte Bilder, auf denen Bekannte zu sehen sind, dürfen nur mit deren Einverständnis ins Netz gestellt werden. Jeder hat ein Recht am eigenen Bild.

Illegale Downloads: Offensichtlich rechtswidrige Angebote im Internet dürfen nicht heruntergeladen werden. Stehen Lieder gratis zur Verfügung, sollten Nutzer genau hinschauen – vor allem, wenn die gleichen Stücke anderswo Geld kosten. Manchmal werden aber Gratis-Songs zu Werbezwecken angeboten. Dann ist der Download unbedenklich.

Um Tauschbörsen für Musik und Filme zu nutzen, muss man in der Regel Teile der eigenen Festplatte für andere Nutzer zugänglich machen. Damit werden jedoch urheberrechtlich geschützte Werke öffentlich zugänglich gemacht – und das ist illegal.

Abmahnungen: Wenn Internet-Nutzer die Rechte anderer verletzen, versenden Anwälte im Namen der Rechteinhaber oft Abmahnungen und Unterlassungserklärungen. Tipp: Auf jeden Fall reagieren – sonst kann der Abmahner bei Gericht per einstweiliger Verfügung vorläufigen Rechtsschutz beantragen. Dann wird die Auseinandersetzung teuer. Wer eine Abmahnung erhält, sollte möglichst einen Anwalt einschalten. Schließlich können die Forderungen zu hoch oder gar unbegründet sein. Befindet sich der Abmahner aber im Recht, ist nach anwaltlichem Rat die Erklärung zu unterschreiben und zu zahlen.

https://www.bitkom.org/