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ANFORDERUNGEN AN LEITUNGSANLAGEN

MLAR überarbeitet

Die wichtigsten Änderungen auf einen Blick:

Im Kapitel 1 (Geltungsbereich) und 2 (Begriffe) wurden einige Anpassungen vorgenommen. Unter 2.2 (elektrische Leitungen mit verbessertem Brandverhalten) wurde die europäische Klassifizierung ergänzt.

Im Kapitel 3.1.1 (Leitungsanlagen in Rettungswegen) werden jetzt Sicherheitsschleusen und vorgeschriebene Vorräume den notwendigen Treppenräumen gleichgesetzt.

Unter 4.2 (Erleichterungen für die Leitungsdurchführung durch feuerhemmende Wände) sind jetzt auch dichtgepackte Kabelbündel bis 50 mm Durchmesser zulässig. Eine Einschränkung gibt es unter 4.3.4 (einzelne Rohrleitungen mit oder ohne Dämmung in Wandschlitzen oder mit Ummantelung). Hier dürfen nur noch einzelne Rohrleitungen mit einem Außendurchmesser bis 110 mm (bisher 160 mm) durch Decken geführt werden. Werden Rohrleitungen in Wandschlitzen verlegt, sind hinter den Wandverschlüssen eine zusätzliche Dämmung bzw. dickere, mehrlagige Platten aus nichtbrennbaren mineralischen Baustoffen zu verwenden.

Im Kapitel 5.2.2 (Verteiler für elektrische Leitungsanlagen mit Funktionserhalt) wurde eine Nachweispflicht (Dokumentation) für den Nachweis des elektrischen Funktionserhalts der elektrotechnischen Einbauten ergänzt.

Unter 5.3 (Dauer des Funktionserhalts) wird nun auch bei automatischen Feuerlöschanlagen ein Funktionserhalt von 90 Minuten gefordert.

Für Rohrleitungen sind die Ausführungen nach den Erleichterungen der MLAR interessant, da mit ihr Leitungsdurchführungen durch raumabschließende Wände und Decken kostengünstig hergestellt werden können. In diesem Bereich sind nur geringe Veränderungen vorgenommen worden.

Für TGA-Fachplaner und SHK-Betriebe stehen die einzelnen Kapitel mit dem Vergleich MLAR 2005 zu MLAR 2015 bei UBA Tec Europa im Downloadbereich auf www.ubatec-eu.de zur Verfügung. Dort finden sich auch einfache Planungshilfen mit den Änderungen in den einzelnen Kapiteln.