Springe auf Hauptinhalt Springe auf Hauptmenü Springe auf SiteSearch
AUS DER PRAXIS

Erlebnisbericht:
Optimierung und BAFA-Förderung

Inhalt

Der 1. Abschnitt des Artikels beschreibt im Folgenden ausschließlich die Erfahrungen mit der Förderung.
Der 2. Teil beschäftigt sich mit den Praxiserfahrungen bei der Berechnung und Durchführung. Geschrieben wurde der persönliche Erlebnisbericht von einem heizungserfahrenen Branchen-Insider, der in dem Fall eben auch als Kunde aufgetreten ist. Der Autor ist Gebäudetechnik-Ingenieur und als Referent für Energie- und Wärmetechnik tätig. Aus naheliegenden Gründen hat er daher die Planungsleistungen in Absprache mit dem Innungsbetrieb selber erbracht. Im Normalfall würden Planung und Ausführung bei dem geschilderten Umfang vom Fachbetrieb alleine durchgeführt werden.

 

Teil 1

Die Ausgangssituation

Bei mir (Anmerkung der Redaktion: Der Autor bleibt in diesem Fall anonym) steht jetzt altersbedingt der Austausch des alten Gusskessels an. Das Gebäude ist von 1996. Die Heizkörper habe ich damals vor dem Hintergrund einer möglichen Solarunterstützung für die Heizung auf 60/50 °C ausgelegt. Die Solaranlage ist aus Kostengründen bis jetzt leider nicht nachgerüstet worden, obwohl der Solarstrang vorhanden ist. Jetzt steht die Entscheidung an, das alte Schätzchen entweder durch ein Brennwertgerät mit Solaranlage oder eine Luft-Wasser-Wärmepumpe zu ersetzen. 60 °C Vorlauftemperatur sind für eine Wärmepumpe noch zu viel. Tatsächlich betreibe ich die Anlage dank Raumtemperatur-Aufschaltung aus dem Referenzraum mit maximal 55 °C bei Auslegungs-Temperaturen. Das würde gerade noch so für eine Wärmepumpe passen. Ein Austausch auf gut Glück ist nicht anzuraten. Für „einfach einbauen und sehen, was passiert“ ist eine Heizungsanlage einfach zu teuer. Eine Streckung der Investition wäre für den eigenen Geldbeutel auch ganz schön.

Die Optimierung der Heizungsanlage ist hier eine sinnvolle Entscheidung. Mit den Daten aus der Berechnung erhalte ich weitere Informationen, die mir bei der Entscheidung für den richtigen Wärmeerzeuger helfen. Die Optimierung, oder zumindest Teile davon sind jetzt schon förderfähig. Bei mir werden 23 Thermostatventile, ein Schmutzfänger, ein korrodierter Heizkörper im Bad und einige Absperrer getauscht bzw. neu eingebaut. Eine Rohrleitungsdämmung ist vollumfänglich vorhanden. Die Pumpe ist noch relativ neu und soll bestehen bleiben.

 

Vorgehensweise zu Beginn

Das Angebot meines Handwerkers lag vor. Der Auftrag durfte aber nicht sofort unterschrieben werden. Dies darf erst nach Registrierung beim BAFA erfolgen. Der eigentliche Antrag, der die Auszahlung der Förderung einleitet, erfolgte dann nach der Ausführung.

Für die spätere Rechnungsstellung ist es sinnvoll, schon bei der Angebotserstellung 2 Punkte zu beachten:

Das Angebot umfasst nur die förderfähigen Punkte. Dazu gehören die Thermostatventile, Absperrer, aber auch das Füllen der Anlage mit aufbereitetem Wasser oder Schmutzabscheider. Die letzten beiden Punkte sind dahingehend neu, dass das BAFA die Ausführungspraxis inzwischen gelockert hat. Nicht förderfähig ist jedoch der Heizkörper. Eine in diesem Beispiel nicht erfolgte Dämmung wäre ebenfalls nicht förderfähig, eine eventuelle Pumpe jedoch schon. Hier ist leider der Titel „Optimierung“, den das BAFA verwendet, irreführend. Es handelt sich eigentlich um eine Förderung des hydraulischen Abgleiches. Der ausgetauschte Heizkörper aus meiner Maßnahme gehört später in eine separate Rechnung, bei der für die steuerliche Absetzbarkeit der Lohnanteil erkennbar sein muss. Für die BAFA-Abrechnung ist der Lohnanteil unerheblich. Planungsleistungen als separate Position werden nicht gefördert.

Da der Antrag später nicht von SHK-Fachleuten geprüft wird, sollten die Angebotspositionen bestimmte Schlüsselworte enthalten. Mit Hersteller-Kürzeln und Fantasienamen aus dem Fundus der Marketingwelt kann kein Prüfer etwas anfangen, mit dem Wort „Thermostatventil“ jedoch schon. Hinweise finden sich unter zvshk.de (im Suchfeld QL43122831 eingeben).

Bei der Abrechnung gehört das Ausfüllen des Nachweisformulars für den hydraulischen Abgleich dazu. Dies findet sich ebenfalls unter dem oben genannten Link. Für die Registrierung wird noch kein Angebot benötigt. Der Kunde kann die Registrierung einfach online vornehmen. Der Handwerker kann dabei aber auch helfen. Dazu gleich mehr.

 

30.7.17 – Tag der Registrierung

Die Registrierung ist so simpel, dass man dazu eigentlich nichts schreiben kann. Die Internetseite wird aufgerufen. Das Formular wird mit den Kontaktdaten des Kunden ausgefüllt. Fertig. Die Eingangsbestätigung war umgehend im Posteingang. Ab jetzt durfte der Auftrag erteilt werden. In meinem Fall hatte ich den Auftrag zwei Tage später erteilt. Eine Form ist seitens des BAFA nicht vorgeschrieben. Die Registrierung war in 10 Min. erledigt. Dabei hat das Hochfahren des Computers am längsten gedauert.

Wenn das aber so schnell geht, kann man es beim Kunden im Rahmen des Beratungsgespräches auch selber machen. Im Prinzip geht das sogar vom Smartphone oder (besser) Tablet, zumindest wenn man einen Internetzugang hat. Nach Aussage des BAFA darf der Handwerker hier auch seine eigene E-Mail-Anschrift angeben, wenn der Kunde keine eigene hat. Lediglich die Kundenanschrift muss stimmen. Um es kurz zusammenzufassen: Mit denkbar wenig Aufwand hat man beim Kunden einen super Eindruck hinterlassen.

 

5.9.17 – Tag der Ausführung

Die Berechnung des hydraulischen Abgleiches hatte ich selber gemacht und konnte sie als Eigenleistung daher nicht geltend machen. Planungsleistungen sind in diesem Förderprogramm ohnehin nicht förderfähig. Auch wenn ich es für besser halte, Planungsleistungen im Angebot als Position auszuweisen, um die eigene Leistung dem Kunden verständlich zu machen, ist es hier sinnvoll, die Planung in der Materialkalkulation zu berücksichtigen. Der Fachbetrieb hatte seine Arbeitsvorbereitungen erledigt. Am 5. September wurden dann die Arbeiten ausgeführt. Hier gab es aufgrund der Förderung nichts zu beachten.

Genau genommen dauerte die Ausführung länger und erforderte mehr Anfahrten als nötig. Das gehört aber als Anekdote in den zweiten Teil dieses Artikels. An dieser Stelle schon einmal vielen Dank an Industrie und Großhandel für unglaubliche logistische Meisterleistungen. Die Rechnungsstellung einschl. Ausfüllen des Nachweisformulars (s. o.) erfolgte aus diesem Grund auch erst Anfang November.

 

8.11.17, 20:40 Uhr – Der Antrag

Die Uhrzeit steht hier mit Absicht. Das Ganze ging nämlich unglaublich schnell. Rechner hochfahren, Seite aufrufen (der Link befindet sich in der Registrierung). Ein paar Kreuzchen setzen, die im Wesentlichen darüber belehren, dass Subventionsbetrug keine Bagatelle ist, die Fachhandwerker-Bestätigung des hydraulischen Abgleiches vorliegen muss und die abschließend klären, ob es sich beim Antragsteller (also dem Kunden) um eine Privatperson oder ein Unternehmen handelt. Letztere (und nur diese) müssen aus beihilferechtlichen Gründen noch die sogenannte Deminimis-Erklärung unterzeichnen. Dazwischen störte mich kurz ein Anruf. Die Rechnung wurde gescannt und als pdf hochgeladen. Der eigentliche Antrag musste ausgedruckt, unterschrieben und ebenfalls hochgeladen werden. Dazwischen erkundigte sich noch mein Nachwuchs, wann ich denn zum Fernsehen komme.

 

8.11.17, 21:06 Uhr – Eingang der Bestätigung

Um 21:06 Uhr ist die Bestätigung im Posteingang, dass meine Unterlagen eingegangen sind. Das war es schon. Die zu erwartende Förderung beträgt 30 % des Nettobetrages der Rechnung. Das bedeutet ca. 760 € Unterstützung durch das BAFA. Insgesamt hat der komplette Vorgang für die Registrierung im Juli und den Antrag etwas über eine halbe Stunde gedauert. So viel Geld verdiene ich sonst nicht in so kurzer Zeit.

 

21.11.17 – Eingang des Bescheides

Am 21.11.17 erhielt ich den Bescheid des BAFA. Alles wurde anerkannt. Für die Auszahlung wird ein Zeitraum von 2 Wochen angegeben.

 

21.11.17 – Geldeingang

Die Fördersumme ist tatsächlich sogar schon am gleichen Tag auf dem Konto. Es hat nicht einmal zwei Wochen gedauert. Kurioserweise habe ich den Geldeingang auf dem Handy schon vor dem schriftlichen Bescheid gesehen. Da gibt es wirklich nichts zu meckern.

Das Behörden-Chinesisch in dem Schreiben, das offensichtlich auch für andere Förderungen genutzt wird, ist sicherlich überarbeitungswürdig, aber verständlich. Es wird u. a. darauf hingewiesen, dass die eingebauten Produkte mindestens 2 Jahre betrieben werden müssen.

Angeschrieben wurde ich von der Ministerin Frau Zypries persönlich, die sich für mein Engagement in Umweltdingen bedankt und darauf hinweist, dass da, wo das Fördergeld herkommt, noch mehr Euros auf neue Besitzer warten, wenn weiter saniert wird. Das ganze endet mit einem dezenten Hinweis auf die Seite www.deutschland-machts-effizient.de. Hier wird in einfachen Worten Appetit auf mehr Sanierung gemacht. Damit macht die Optimierung das, was sie machen soll. Sie spart erst einmal natürlich Energie. Sie leitet aber auch weiter zu den notwendigen weiteren Schritten. Der Kunde, der sich mit der Optimierung gut beraten fühlt, kommt mit dem Wunsch nach einer größeren Sanierung bestimmt wieder.

 

Aus Kundensicht

Die Rechnung lag bei ca. 3000 Euro. Die Summe muss ich als Kunde natürlich erst einmal aufbieten. Nach Auszahlung der Förderung habe ich tatsächlich ca. 2250 Euro bezahlt. Das hört sich nicht nur nach weniger an, das ist auch sehr viel weniger.

Als Unternehmer ist man ja große Beträge gewöhnt. Man darf darüber aber nicht vergessen, dass für den Kunden der Maßstab, ob etwas groß oder klein ist, im Normalfall niedriger liegt. In meinem Fall heißt das, dass ich meine Wärmepumpe oder den Kessel eben „760 € früher“ kaufen kann. Und dafür gibt es ja auch noch einmal Geld. Das hat sogar die Ministerin gesagt.

 

Aus Sicht des Handwerkers

Der komplette Aufwand für die Online-Registrierung und Beantragung liegt bei ca. einer halben Stunde. Wenn man den Kunden dabei unterstützen möchte, kommen jetzt noch der Aufwand für das Einsammeln seiner Unterschrift auf dem Antrag dazu und ein frankierter Rückumschlag, damit er die Unterlagen Ihnen auch wirklich zuschickt. Großzügig gerechnet ist eine Stunde Arbeit aufzuwenden. Was erhalten Sie als Unternehmer dafür, wenn Sie Ihrem Kunden diese Arbeit abnehmen?

Der Kunde hat genauso wenig Lust, sich durch irgendwelche Anträge zu wühlen, wie Sie. Im Gegensatz zu Ihnen weiß er aber nicht, wie wenig Arbeit das wirklich ist. Ihre Unterstützung wirkt auf ihn daher wertvoll. Diese Wertschätzung macht sich bei der Akzeptanz von auskömmlichen Preisen bemerkbar und gibt für einen späteren Kesseltausch schon einmal ein gutes Gefühl.

Den Förderantrag (nicht die Registrierung) stellen Sie als Serviceleistung natürlich erst nach Geldeingang des Kunden. Dies wirkt sich beschleunigend auf die Zahlungsmoral aus.

Der Appell der Bundesministerin zu weiteren Sanierungen und der Hinweis auf weitere Fördergelder und zusätzliche Informationen im Internet dürften bei vielen Kunden nicht ungehört verhallen. Vielleicht kommen die Kunden nicht im nächsten Jahr wieder. Aber in zwei Jahren wird ja auch noch Arbeit benötigt. Auch nicht schlecht, wenn der eigene Verkauf von der Bundesregierung persönlich unterstützt wird.

 

Zusammenfassung

Die Registrierung und Beantragung der BAFA-Förderung des hydraulischen Abgleiches erfolgen denkbar einfach und schnell. Wenn man den Kunden dabei unterstützt, hinterlässt man mit wenig Aufwand einen positiven Eindruck und hat schon wieder einen Schritt gemacht zum nächsten Sanierungsauftrag.

 

Teil 2

Die Planung

Zuerst stand die Entscheidung an, wie die Optimierung geplant wird. Grundsätzlich empfiehlt sich ein Heizungs-Check, um einen Überblick über die Anlage zu erhalten. Ich habe die Anlage mit der Gebäudeerstellung vor 22 Jahren selber geplant, ausführen lassen und wohne auch darin. Insofern hatte ich eine relativ genaue Vorstellung von den notwendigen Arbeiten und der baulichen Ausgangssituation. Grundrisse lagen vor. Grundsätzlich steht aktuell die Frage im Raum, ob der Kessel durch eine Wärmepumpe ersetzt werden soll. Diese Situation schreit geradezu nach einer Berechnung mit einem Computerprogramm bzw. nach einer Planungsleistung nach Verfahren B im Sinne der Fachregel Optimierung von Heizungsanlagen im Bestand (mehr: www.zvplan.de oder https://www.zvshk.de/downloadservice/heizungs-klima-lueftungstechnik/schulungsunterlage-und-kommentar-zur-fachregel-optimierung-von-heizungsanlagen-im-bestand/)

Der zeitliche Aufwand für eine Planung (ohne Datenaufnahme) wird bei ZVPLAN gemeinhin mit einer Stunde angegeben. Bei meiner etwas komplizierteren Form (2 Erker, eingezogener Balkon, Gaube, Wohnzimmer geht mit Treppenhaus vom Keller bis ins Dach, unbeheizter aber allseits gedämmter Spitzboden, einseitig angeschüttete Terrasse) und angesichts der Tatsache, dass ich mit dem Programm nicht regelmäßig arbeite, waren das eher 2 Stunden. Es lohnt sich aber, diese Arbeit aufzuwenden und sich auch mit den Details Mühe zu geben. Die folgende Tabelle zeigt warum (für Vergrößerung auf Abb. klicken):


 

 

Zu sehen ist: Gebäudeheizlast ermittelt nach DIN 4701 (alt), Hüllflächenverfahren, abgeschätzt mit 70 W/m², berechnet nach DIN EN 12831 mit Standard bzw. genauen u-Werten.


In der Spalte „Alte Norm“ steht das Ergebnis nach der Heizlastberechnung nach DIN 4701, wie ich es damals mit einem Computer berechnet habe. Die k-Werte (damals u-Werte) waren den Angaben des Hausanbieters entnommen, auf der Baustelle anhand der Lieferscheine überprüft und damit relativ genau. Dass die berechnete Gebäudeheizlast zumindest ungefähr stimmt, kann ich bestätigen. Das lässt sich zumindest in der Größenordnung über den Verbrauch und die Heizkurve nachvollziehen.

Wenn man jetzt die Heizlast nach der Gebäudehülle berechnet – dies erlaubt die DIN EN 12831 – kommt man auf 17 kW (2. Spalte). Der Wert ist u.a. deswegen so hoch, weil   unbeheizte Räume als beheizt angenommen werden müssen. Im Keller sind 2 Räume beheizt, der Rest allerdings nicht. Vor dem Hintergrund der Investitionskosten würde man, wenn man nur diesen Wert hat, von einer Wärmepumpe in vielen Fällen absehen müssen. Ein Blick in die Preisliste der Hersteller erklärt warum. Schätzt man mit 70 W/m² und der tatsächlich beheizten Fläche ab landet man mit 16 kW nicht viel besser.

Die Berechnung mit standardisierten u-Werten nach Baualtersklasse liegt mit 13 kW schon deutlich besser. Ich hatte die Werte meines Gebäudes zum Teil noch dokumentiert und konnte schlussendlich bei 11 kW landen. Das ist eine erstaunliche Übereinstimmung zwischen alter Norm und aktueller Norm, zumal die Ergebnisse durch einen veränderten Rechengang nicht deckungsgleich sein können.

Auf Raumebene würden sich die Abweichungen in ähnlicher Form darstellen. Interessant ist an dieser Stelle der Unterschied zwischen der Heizlastberechnung mit standardisierten u-Werten nach Baualtersklasse bzw. mit genauen u-Werten, wenn man auf die daraus resultierende Heizkurve sieht (für Vergrößerung auf Abb. klicken):



 

Zu sehen: Auswirkung der Herkunft der u-Werte auf die ermittelte Vorlauftemperatur bei Auslegungstemperatur (-14 °C)

 

Wärmepumpen mit 65°C Auslegungstemperatur zu  betreiben, ist schon fast sträflich. Bei 59 °C liegt man immerhin schon in einem Bereich, der von den besseren Wärmepumpen auch am Auslegungstag abgedeckt wird, auch wenn man vor dem Hintergrund der Investitionskosten für die wenigen Stunden im Jahr einen Heizstab ergänzend einsetzen wird. Tatsächlich betreibe ich die Anlage mit 55 °C. Bis auf das letzte Watt kann man so eine Berechnung eben nicht führen. Es geht schon damit los, dass solare Gewinne oder das Lüftungsverhalten des Nutzers nicht genau erfassbar und damit berechenbar sind.

In meinem speziellen Fall könnte man durch den Austausch von 4 Heizkörpern die Vorlauftemperatur noch einmal deutlich absenken. Sollte ich im Austauschfall einen reinen Brennwertkessel wählen, wäre der Aufwand sicherlich nicht gerechtfertigt. Sollten ich bei Wärmepumpe oder solarer Heizungsunterstützung landen, wäre das zumindest eine sinnvolle Investition.

Wenn man die obigen Zeilen zusammenfasst, stellt man fest, dass es sich durchaus lohnt, richtig zu planen. Nur durch eine Heizlastberechnung nach DIN EN 12831 habe ich wirklich die Werte in der Hand, um zu überprüfen, ob bzw. wie anspruchsvolle Technik sinnvoll eingebaut werden kann. Je genauer ich die Planung mache, desto aussagekräftigere Werte habe ich. Im Einzelfall muss dann abgeschätzt werden, welcher Aufwand sinnvoll ist.

 

Die Ausführung

Zum Abschluss noch ein kleiner Hinweis und die zu Anfang versprochene Anekdote.

Jedem ist klar, dass sich der Kunde unter einer Berechnung der Heizlast nichts vorstellen kann. Damit ist diese Leistung erst einmal nichts wert. Jetzt stellen wir uns einmal den Fall vor, wenn er auf seiner Berechnung plötzlich sein Gebäude sieht.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

© Alle Bilder: SBZ

 

 

 

 

 

 

 

Zu sehen: die Darstellung des Gebäudes im Programm (ZVPLAN)
 

Die Computerdarstellung liefert natürlich keine tiefere Erkenntnis für den Kunden. Er bekommt aber so etwas wie eine Beziehung zu den Rechenergebnissen. Das sind plötzlich „seine“ Ergebnisse. Einfach mal ausprobieren.

 

Und jetzt die versprochene Anekdote

Ich erteilte den Auftrag Anfang August, die Montage war für Anfang September angesetzt. Dazwischen war Ferienzeit. Ich war auch verreist. Das passte also alles. Der Kollege kam dann auch pünktlich, allerdings ohne den auszutauschenden Heizkörper im Bad. Wer jetzt denkt, dass hier wohl die Bestellung vergessen wurde, irrt sich. Er war einfach nicht geliefert worden. Es war jetzt kein außergewöhnlicher Heizkörper: 2 Lagen, 500 mm hoch, 1000 mm lang. Einziger Schönheitsfehler: Der Großhändler präferierte einen anderen Hersteller als ich.

Nun ja, der Heizkörper kam dann auch – Ende September. (Das war kurz vor Ehekrach, weil der alte Heizkörper natürlich schon demontiert wurde. Wir hatten aber wenigstens einen warmen September.) Die anzuklemmende Handtuchstange war dann auch schon im Oktober da. Als nächstes habe ich als Kunde im Nachhinein einen Sonderwunsch gehabt. Ich hatte bei der Produktauswahl des Schmutzfängers nicht aufgepasst. Der Kollege kam mit einem Schmutzfänger mit Kunststoffgehäuse. Das musste jetzt nicht wirklich sein. Ich bat um einen Schmutzfänger mit Messinggehäuse. Das lief auch alles seitens des Kollegen problemlos ab. Wir haben uns kurz telefonisch auf einen Preis geeinigt, er hat das Produkt vor meinen Ohren im Computer bestellt, ich hörte sogar die Maus klicken, und der Großhandel zeigte wieder seine geballte Kompetenz – Oktober.

Ich war vom Werksvertreter schon vorgewarnt worden. „Die meisten Händler legen sich diese Filter nicht ans Lager. Wir können zwar innerhalb weniger Tage liefern, wenn der Großhändler aber erst einmal eine Palette vollbekommen möchte…“. Weiß einer, wie lange eine Bestellung bei Online-Händlern zu Weihnachten dauert? Den Vogel abgeschossen hatte meine Mutter. Eine bestellte Jogginghose war innerhalb von 3 Tagen da – aus den USA (kein Witz). Dass dann der Monteur, der die Arbeiten begonnen hat, während dieser langen Bearbeitungszeit den Betrieb verlassen hat, machte die Arbeit für seine Kollegen zumindest nicht einfacher.

Unser Kollege hat gut und zügig gearbeitet. Er hatte durch die nicht funktionierende Lieferung seines Händlers mindestens drei Anfahrten mehr. Er bekam sein Geld zwei Monate später (eben erst mit Beendigung der Arbeiten). Wenn ich ein „normaler“ Kunde gewesen wäre, wäre ich jetzt stinksauer auf meinen Handwerker. (Immerhin blieb ihm das erspart.) Vielleicht sollten wir die logistischen Meisterleistungen unserer Branche einmal vor dem Hintergrund von effizienter Arbeit und Kundenzufriedenheit mal genauer betrachten.

 

Mitmachen!

Wie sind Ihre Erfahrungen mit der Antragstellung bei der BAFA? Wir freuen uns auf Antworten unter leserforum@sbz-online.de