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BAUREGELLISTE

Hohes Produktrisiko mangels Regelung

ZVSHK und SHK-Landesfachverbände appellieren gemeinsam eindringlich an Bund und Länder, endlich einen notwendigen Kurswechsel einzuleiten und dem Risiko eines Kollapses des nationalen Bauproduktenmarktes entschieden entgegenzutreten. Der Hintergrund: Für Bauprodukte gibt es einen europäischen Rechtsrahmen, der den freien Warenverkehr in der EU fördern soll, die Bauproduktenverordnung. Die auf ihrer Basis europäisch genormten Bauprodukte erfüllen jedoch nur unvollständig die in Deutschland bestehenden (bauaufsichtlichen) Anforderungen an Bauprodukte. Fehlende Aussagen, z. B. zum Brandverhalten von Wärmedämmstoffen oder zur Hygiene von Bauprodukten in Kontakt mit Trinkwasser, sind hier nur zwei Beispiele.

Dies führt insbesondere im Bereich europäisch harmonisierter Bauprodukte zu einer kritischen Situation: Denn aufgrund unvollständiger und mangelhafter europäisch harmonisierter Bauproduktnormen ist die Verwendbarkeit CE-gekennzeichneter Bauprodukte im Hinblick auf die mechanische Festigkeit, die Nutzungssicherheit, den Brand-, Wärme-, Schall-, Umwelt- und Gesundheitsschutz nicht immer gewährleistet. Trotz erheblicher Kritik aus der Wirtschaft haben Bund und Länder diese unzulängliche Situation jahrelang toleriert und stattdessen die bestehenden Lücken allein national durch den Staat und dessen ­Bauaufsicht nachgeregelt (Landesbauordnung und Bauregellistenverfahren).

Anpassung bisher unterlassen

Im Oktober 2014 hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) zur Rechtssache C-100/13 entschieden, dass die Bundesrepublik Deutschland mit dem Bauregellisten-Verfahren die geltenden Binnenmarktregeln verletzt. Statt nationaler Sonderregeln hätten die europäischen Regeln (hEN) mittels der vorgesehenen Korrekturverfahren den Anforderungen angepasst werden müssen, was Bund und Länder trotz eindringlicher Hinweise aus der Wirtschaft unterlassen haben. Bund und Länder zeigen sich seitdem unwillig und unfähig, einen verlässlichen bauordnungsrechtlichen Rahmen zu formulieren, der die Baubeteiligten insgesamt in ihrem Handeln unterstützt.

Stattdessen wird an Produkthersteller appelliert, freiwillig die bisher vom Staat geforderten Verwendbarkeitsnachweise zu führen. Von Privatverbrauchern, Bauherren, Architekten, Planungsingenieuren und insbesondere von Handwerksunternehmen wird erwartet, die Verantwortung für die Auswahl zulässig verwendbarer Bauprodukte zu übernehmen – ohne dass tatsächlich sichergestellt ist, dass die Kriterien für eine bauaufsichtliche Abnahme des fertigen Bauwerks feststehen. Damit wird die bisherige bauordnungsrechtliche Prämisse vorbeugender Gefahrenabwehr aufgegeben, die sichere und umweltverträgliche Verwendbarkeit von Bauprodukten durch den Staat abschließend und für alle Beteiligten transparent zu regeln. ZVSHK und SHK-Landesfachverbände appellieren in einem 5-Punkte-Plan an die politischen Entscheider in Bund und Ländern, endlich den notwendigen Kurswechsel einzuleiten.

www.zvshk.de

 

 

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