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BGH-URTEIL

Unzulässige Bearbeitungs-Gebühren

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Wie die auf das Bankrecht spezialisierte Kanzlei Dr. Lehnen & Sinnig aus Trier mitteilt, hat der Bundesgerichtshof am 04.07.2017 nunmehr entschieden, dass Banken auch von Unternehmen keine Kreditbearbeitungsgebühren verlangen dürfen (Az. XI ZR 562/15 und XI ZR 233/16). Denn die Vereinbarung laufzeitunabhängiger Bearbeitungsentgelte ist mit wesentlichen Grundgedanken des Gesetzes nicht zu vereinbaren, weshalb gemäß § 307 Abs. 2 Nr. 1 BGB eine unangemessene Benachteiligung des Vertragspartners (Unternehmers) vorliegt.

Weitere Informationen: www.lehnen-sinnig.de