Bislang sind mit dem ErP-Label gemäß EU-Ökodesign-Richtlinie Elektro-Haushaltsgeräte, Öl- und Gas-Heizkessel, Wärmepumpen oder Speicher versehen. Seit 1. Januar müssen auch Wohnungslüftungsgeräte mit dem Energieeffizienzlabel gekennzeichnet sein. Sie werden den Effizienzklassen A+ bis G zugeordnet, zudem müssen sie von 2016 an mindestens so viel Primärenergie einsparen, wie sie verbrauchen. Klasse G entspricht der niedrigsten „Energieeffizienz“ – dem normalen Fensterlüften. Die höchste Stufe A+ steht für eine Primärenergieeinsparung von mehr als 42 kWh pro Quadratmeter und Jahr.
Die Kennzeichnungspflicht gilt für Lüftungsanlagen im privaten Wohnbau mit einer Luftförderung von bis zu 1000 Kubikmeter pro Stunde. Ausgenommen sind kleinere Anlagen ohne Wärmerückgewinnung und mit weniger als 30 Watt Leistungsaufnahmen.